Sonntag, 10. Juni 2018

Neuordnung auf dem Balkan


Vor 140 Jahren tagte der Berliner Kongress. Nach dem Russisch-Türkischen Krieg wurden in Südosteuropa die Grenzen verschoben

Von Knut Mellenthin
Congress_of_Berlin,_13_July_1878,_by_Anton_von_Werner.jpg
Die Teilnehmer des Kongresses im Berliner Rathaus – rechts Otto von Bismarck beim Handschlag mit dem russischen ­Diplomaten Pjotr A. Schuwalow (Gemälde von Anton von Werner, 1881)
Ein französisches Blatt sagte neulich von mir, ich hätte »le cauchemar des coalitions« (Alptraum von Koalitionen). Diese Art Alp wird für einen deutschen Minister noch lange, und vielleicht immer, ein sehr berechtigter bleiben.
Komplett anzeigen
Am 13. Juni 1878 begannen in der Hauptstadt des Deutschen Kaiserreichs Beratungen zwischen den europäischen Großmächten, vertreten durch ihre Außenminister und einige Regierungschefs. Sie erstreckten sich über einen ganzen Monat bis zum 13. Juli. Die Aufgabe des Treffens, so könnte man anachronistisch formulieren, bestand darin, den Ersten Weltkrieg zu verhindern oder wenigstens so lange wie möglich hinauszuzögern. Das gelang bekanntlich nicht. Aber zum Aufschub um 36 Jahre leistete der Kongress durchaus einen Beitrag. Zugleich spitzte das Treffen die Gegensätze zwischen den Großmächten, vor allem zwischen Deutschland und Österreich-Ungarn auf der einen und Russland auf der anderen Seite, so sehr zu, dass der Krieg im Sommer 1914 als kaum noch vermeidbar erschien.
Der unmittelbare Zweck des Berliner Kongresses bestand darin, die Folgen des vorangegangenen Russisch-Türkischen Krieges aufzuarbeiten. Die rund einjährige Auseinandersetzung war am 3. März 1878 zugunsten Russlands mit dem Vertrag von San Stefano – heute ein Vorort von Istanbul namens Yesilköy – beendet worden. In der letzten Phase dieses Krieges hatte Großbritannien mehrere Kriegsschiffe in die Meerenge der Dardanellen entsandt, um Russland von der Besetzung der türkischen Hauptstadt abzuhalten, die damals noch Konstantinopel hieß.

»Ehrlicher Makler«

In Berlin ging es um eine Revision des Vertrags von San Stefano, die für alle europäischen Großmächte akzeptabel sein sollte. Reichskanzler Otto von Bismarck hatte sich als »ehrlicher Makler« angeboten mit der Begründung, dass Deutschland »auf dem Balkan« keine Interessen verfolge, »die die gesunden Knochen eines einzigen pommerschen Musketiers wert sind«. Russland, Österreich-Ungarn, Großbritannien, Frankreich, Italien und die Türkei, der nach ihrer militärischen Niederlage praktisch aber kein Mitspracherecht gewährt wurde, waren seiner Einladung nach Berlin gefolgt und stimmten zu, dass er die Beratungen leitete. Vertreten waren auch Abgesandte Griechenlands, Serbiens, Rumäniens und Montenegros. Sie hatten aber nur einen beobachtenden Status und kein Stimmrecht. Mit Ausnahme Griechenlands, dessen Selbständigkeit schon 1830 nach einem mehrjährigen Befreiungskrieg anerkannt worden war, erlangten diese Staaten erst aufgrund der Beschlüsse des Berliner Kongresses ihre offizielle Unabhängigkeit von der Türkei.
Seit dem 14. Jahrhundert hatte sich das Osmanische Reich, der Vorläufer der heutigen Türkei, in einer fast ununterbrochenen Abfolge von Kriegen über große Teile Europas ausgedehnt. Auf dem Höhepunkt seiner Expansion herrschte der »erhabene Staat« über Albanien, Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Ungarn und die Territorien des späteren Jugoslawischen Königreichs sowie indirekt auch über Teile der Ukraine und Südrusslands. Die zweite türkische Belagerung Wiens im Jahre 1683, die mit einer schweren Niederlage endete, markiert recht genau den Wendepunkt dieser Entwicklung. Von da an wurde das osmanische Herrschaftsgebiet immer kleiner. Mit den serbischen Aufständen zwischen 1804 und 1817 sowie dem griechischen Befreiungskrieg zwischen 1821 und 1829 begann auch in Südosteuropa, damals oft zusammenfassend als »Balkan« bezeichnet, der Niedergang der Osmanen.
Russland betrieb in dieser Phase eine Politik der, wie man heute sagen würde, »humanitären Intervention«, die in allen Kreisen der russischen Gesellschaft sehr populär war. Zwei Argumente trafen dabei zusammen: die Solidarität mit den slawischen »Brudervölkern« und die Rolle Russlands als Verteidiger des orthodoxen Christentums. Realpolitisch verband sich das mit dem Ziel, zum Mittelmeer vorzudringen. Eine entscheidende Voraussetzung dafür wäre die Herrschaft über Konstantinopel und die Verbindung zwischen dem Schwarzen Meer und dem Mittelmeer gewesen.
Mehrere europäische Großmächte sahen durch diese russische Strategie eigene Interessen im östlichen Mittelmeerraum gefährdet. 25 Jahre vor dem Berliner Kongress hatten diese Widersprüche zum Krimkrieg (1853–1856) geführt. Damals hatten Großbritannien und Frankreich zugunsten der Türkei interveniert. An ihrer Seite beteiligte sich auch das Königreich Sardinien, dessen einziges Interesse in diesem Konflikt darin bestand, seinen Anspruch auf die Vereinigung der italienischen Kleinstaaten unter seiner Führung zu stärken. Ein Schwerpunkt dieses Krieges waren die Kämpfe auf der Krim, insbesondere die Eroberung des russischen Flottenstützpunkts Sewastopol nach monatelanger Belagerung durch britische, französische und türkische Truppen. Der am 30. März 1856 geschlossene Friedensvertrag von Paris war für Russland nachteilig und demütigend. Auf dem Schwarzen Meer durften keine Kriegsschiffe mehr fahren, an seinen Küsten keine Befestigungen angelegt werden.
Dem Russisch-Türkischen Krieg, den St. Petersburg am 24. April 1877 begonnen hatte, waren seit 1875 Aufstände in Serbien, Montenegro und Bulgarien vorausgegangen. Nachdem in Bulgarien mehrere tausend, gerüchteweise bis zu 60.000 Menschen, von irregulären Hilfstruppen der Osmanen getötet worden waren, herrschte in Russland weithin die Meinung, sich nicht mehr heraushalten zu dürfen.

Zerrüttetes Verhältnis

Insgesamt änderte sich durch den Berliner Kongress am Vertrag von San Stefano nicht viel. Der bedeutendste Unterschied des Berliner Verhandlungsergebnisses zu dem vorherigen Friedensvertrag war, dass Russlands Bemühung, ein »Großbulgarien« zu schaffen, das eine Küste an der Ägäis und damit einen Zugang zum Mittelmeer erhalten sollte, zurückgewiesen wurde. Statt dessen wurde dieses »Großbulgarien« in drei Territorien aufgeteilt, von denen nur eines ein selbständiger Staat wurde, während die beiden anderen unter türkischer Herrschaft blieben. Ein weiteres Ergebnis war, dass es Österreich-Ungarn erlaubt wurde, Bosnien-Herzegowina zu besetzen. Obwohl das nur eine vorübergehende Maßnahme sein sollte, verkündete Wien 1908 die förmliche Annexion dieses Gebiets.
Eine schwerwiegende Konsequenz des Berliner Kongresses war, dass Russland sich von Deutschland und namentlich von Bismarck verraten fühlte. In der Folge verschlechterte sich das traditionell gute Verhältnis, das 1873 im Dreikaiserabkommen zwischen Deutschland, Russland und Österreich-Ungarn fixiert worden war. Nach dem definitiven Scheitern dieses Bündnisses schloss Bismarck mit Russland im Juni 1887 hilfsweise ein Neutralitätsabkommen, den sogenannten Rückversicherungsvertrag. Kaiser Wilhelm II. verweigerte 1890 dessen Verlängerung, nachdem er zuvor Bismarck entlassen hatte. Daraufhin ging St. Petersburg 1892 ein Bündnis mit Frankreich ein. 1907 schließlich folgte ein Übereinkommen mit Großbritannien. Damit war die Ausgangssituation für den Weltkrieg hergestellt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen