Samstag, 28. Oktober 2017

Gingold-Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel: Wer schert sich schon um Verfassungen. Der Geheimdienst nicht – Gerichte auch nicht


„Ein Verwaltungsgericht hat die Aufgabe, den einzelnen Bürger gegen  
unrechtmäßiges Verwaltungshandeln zu schützen. Dazu muss das Gericht  
nicht nur prüfen, ob die jeweiligen Behörden alle Rechtsvorschriften  
eingehalten haben, sondern auch, ob das Handeln und die Entscheidungen  
der Verwaltung unzulässig in die Grundrechte des Einzelnen eingreifen.  
Dieser Verantwortung hat sich das Kasseler Verwaltungsgericht im  
Verfahren von Silvia Gingold erkennbar nicht gestellt. Statt die  
Einlassungen der Klägerin angemessen zu prüfen und die von ihr  
beanstandeten Eingriffe in ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf  
freie Meinungsäußerung als Rechtsgut gegenüber dem LVS zu verteidigen,  
folgt es – ohne erkennbare inhaltliche Auseinandersetzung – den  
schriftlich vorgetragenen Behauptungen des Inlandsgeheimdienstes für  
seine Bespitzelung und Denunziation der Klägerin. Zudem verweigert das  
Gericht selbst jegliche Prüfung, ob das Verhalten und die Aussagen der  
Klägerin für eine solche Bewertung irgendeinen Anlass geboten haben.  
Allein die Tatsache, dass sie sich zusammen mit – vom hessischen LVS  
als „Linksextremisten“ bezeichneten – Persönlichkeiten und  
Organisationen in politischen Zusammenhängen befunden habe, reicht dem  
Gericht aus, um diese Form der Bespitzelung zu legitimieren. Dass es  
sich bei diesen Persönlichkeiten u.a. um den gegenwärtigen  
thüringischen Ministerpräsident handelt, ficht weder das LVS, noch das  
Verwaltungsgericht an. Mit diesem Urteil erteilt das VG Kassel dem VS  
einen Freibrief für seine Sammelwut gegenüber allen Formen  
demokratischen Engagements“ – aus der Stellungnahme „Silvia Gingold  
gegen Landesamt für Verfassungsschutz – Kasseler Verwaltungsgericht  
entzieht sich seiner Verantwortung“ der VVN-BDA Kassel vom 08. Oktober  
2017 auf ihrer Webseite.
https://kassel.vvn-bda.de/2017/10/08/silvia-gingold-gegen-landesamt-fuer-verfassungsschutz-kasseler-verwaltungsgericht-entzieht-sich-seiner-verantwortung/

Siehe dazu einen weiteren aktuellen und einen Hintergrundbeitrag –  
worin auch Thema ist, wie das Gericht auf die höchsteigene  
Interpretation kommt, die BRD-Verfassung verbiete Antikapitalismus
http://www.labournet.de/?p=122547

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