Samstag, 28. Oktober 2017

Das neue Sonderstrafrecht für Polizisten ist der Versammlungsfreiheit ein Tritt gegens Knie


Prozess wegen Widerstand gegen Abschiebung in Nürnberg: Der erste 
unter Sonderstrafrecht zum Schutz der Polizei

„Am 31. Mai sahen das 300 Menschen genauso, die versuchten die 
Abschiebung zu verhindern. Die Polizei reagierte mit massivem Einsatz 
von Gewalt, es gab etliche Verletzte und einige Festnahmen. Unser 
Freund ‚Sercem sitzt aufgrund der Proteste nach wie vor in 
Untersuchungshaft. Quer durch die Gesellschaft ruft dieser Einsatz 
Empörung hervor. Nach wie vor ist strittig ist, wie legal dessen 
Grundlage war und nun folgen selbst Polizei-interne Ermittlungen. Wo 
solidarisch protestierende Menschen brutal von der Polizei angegriffen 
werden, ist es absolut legitim, sich zur Wehr zu setzen. Auch wenn mit 
der jüngsten Verschärfung der §§ 113, 114 StGB nahezu jede Handlung 
PolizeibeamtInnen gegenüber als Gewalttat eingestuft wurde, auf die 
Strafen von mindestens drei Monaten folgen sollen. Dass solche 
Verschärfungen polizeilicher Willkür bei Demonstrationen, Streiks und 
im Alltag weiter Tür und Tor öffnen und Betroffene systematisch zu 
TäterInnen gemacht werden, ist politisch gewollt. Wo die Gesetze und 
deren willige ErfüllungsgehilfInnen selbst jeder Menschlichkeit 
entbehren, ist es unsere Aufgabe, sich diesen in den Weg zu stellen. 
Die gelebte vorbildliche Solidarität, die über 300 Menschen am 31. Mai 
gezeigt haben, soll nun im Nachhinein durch die bayerische Regierung 
kriminalisiert werden. (…) Derzeit laufen Ermittlungen gegen 19 
Personen“ – aus dem Demonstrationsaufruf zum 27. Oktober 2017 in 
Nürnberg „Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen“, der 
seit dem 09. Oktober 2017 bei Redside veröffentlicht ist.
http://www.redside.tk/cms/2017/10/09/widerstand-mai-31-solidaritaet-ist-kein-verbrechen/

Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge im Dossier
http://www.labournet.de/?p=113047

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