Freitag, 16. September 2016
Solidaritätserklärung für Jenny Weissenbrunner
"Den Vorwurf einer "parteipolitischen Betätigung", der für die
Personalpolitik bei Dematic Verantwortlichen, ist nicht nur im Fall
von Jenny Weissenbrunner mit Blick auf § 74 Abs. 2. Satz 3 BetrVG
völlig absurd. Mit seiner Abmahnung von Jenny Weissenbrunner betätigt
sich -objektiv betrachtet - Dematic selbst parteipolitisch - nämlich
für die AfD. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage dafür, dass ein
Arbeitgeber arbeitsvertragliche Mittel, wie eine Abmahnung, zur
Durchsetzung seiner politischen Anschauung einsetzen darf. Mit Blick
auf die deutsche Vergangenheit wäre jedes Mittel zur Unterdrückung
einer Kritik im Betrieb an einer eindeutig rechten Partei, auch
äußerst befremdlich. Hinzukommt, dass sich Jenny Weissenbrunner
überhaupt nicht für irgendeine Partei eingesetzt hat. Sich gegen eine
arbeitnehmerfeindliche und für die Demokratie gefährliche Gesinnung zu
positionieren, hat nichts mit Parteipolitik zu tun. Es ist eigentliche
eine Verpflichtung jedes Demokraten - auch auf Arbeitgeberseite. Es
bleibt zu hoffen, dass das Gericht solcherart parteipolitischer
Betätigung für eine rechte Partei, wie sie in der Abmahnung von Jenny
Weissenbrunner zum Ausdruck kommt, einen Riegel im Interesse der
Wiederherstellung des Betriebsfriedens vorschiebt, den Dematic mit der
Abmahnung massiv gestört hat." Solidaritätsschreiben von Armin Kammrad
vom 12. September 2016 an die Kollegin Jennifer Weissenbrunner
(jennifer@weissenbrunner.de ) zum Gerichtstermin am 15. September -
sie ist zur Nutzung als Vorlage freigegeben! Siehe Hintergründe in
unserem Beitrag
http://www.labournet.de/?p=100193
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