Freitag, 16. September 2016

Solidaritätserklärung für Jenny Weissenbrunner



"Den Vorwurf einer "parteipolitischen Betätigung", der für die 
Personalpolitik bei Dematic Verantwortlichen, ist nicht nur im Fall 
von Jenny Weissenbrunner mit Blick auf § 74 Abs. 2. Satz 3 BetrVG 
völlig absurd. Mit seiner Abmahnung von Jenny Weissenbrunner betätigt 
sich -objektiv betrachtet - Dematic selbst parteipolitisch - nämlich 
für die AfD. Es gibt aber keine Rechtsgrundlage dafür, dass ein 
Arbeitgeber arbeitsvertragliche Mittel, wie eine Abmahnung, zur 
Durchsetzung seiner politischen Anschauung einsetzen darf. Mit Blick 
auf die deutsche Vergangenheit wäre jedes Mittel zur Unterdrückung 
einer Kritik im Betrieb an einer eindeutig rechten Partei, auch 
äußerst befremdlich. Hinzukommt, dass sich Jenny Weissenbrunner 
überhaupt nicht für irgendeine Partei eingesetzt hat. Sich gegen eine 
arbeitnehmerfeindliche und für die Demokratie gefährliche Gesinnung zu 
positionieren, hat nichts mit Parteipolitik zu tun. Es ist eigentliche 
eine Verpflichtung jedes Demokraten - auch auf Arbeitgeberseite. Es 
bleibt zu hoffen, dass das Gericht solcherart parteipolitischer 
Betätigung für eine rechte Partei, wie sie in der Abmahnung von Jenny 
Weissenbrunner zum Ausdruck kommt, einen Riegel im Interesse der 
Wiederherstellung des Betriebsfriedens vorschiebt, den Dematic mit der 
Abmahnung massiv gestört hat." Solidaritätsschreiben von Armin Kammrad 
vom 12. September 2016 an die Kollegin Jennifer Weissenbrunner 
(jennifer@weissenbrunner.de ) zum Gerichtstermin am 15. September - 
sie ist zur Nutzung als Vorlage freigegeben! Siehe Hintergründe in 
unserem Beitrag
http://www.labournet.de/?p=100193

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