| Sonntag, den 24. Januar 2016 |
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von Silvia Ribeiro
Sagarpa: Bei Genmais geht es nicht um Erhöhung
der Produktion
Dies sind einige der Aussagen in den Dokumenten, die
Unternehmen und Behörden den Gerichten übergaben. Sie
widersprechen damit ihren eigenen Versicherungen, nach
denen die gentechnisch veränderten Organismen (GVO) mit
dem einheimischen Mais koexistieren können sowie weder
Umwelt noch die biologische Vielfalt beeinträchtigen.
Sagarpa räumt ein, dass der Genmais nicht auf eine
Produktionserhöhung ausgelegt ist. Das
Gesundheitsministerium schickte dem Gericht eine
Mitteilung, in der es erklärt, eine Meinungsäußerung liege
nicht in seinem Zuständigkeitsbereich. Damit wird belegt,
dass keine [behördliche] Bewertung der Gesundheitsrisiken
der Aussaat von Genmais vorliegt!
Die Antworten sind Bestandteil Tausender von Seiten, die
die Akte zur Kollektivklage gegen die Aussaat
von Genmais ausmachen. Die Klage wurde von 53
Einzelpersonen und 20 Organisationen eingereicht, die
rechtlich durch den Verein Colectivas AC vertreten werden.
Die Textauswahl zeigt: Unternehmen und Behörden kennen die
Risiken der Transgene für Mais, biologische Vielfalt und
Gesundheit, räumen aber den Konzerngewinnen den Vorrang
ein. Die Unterlagen sind auf der Facebookseite „Expediente
Maíz“ im Dokument “Las empresas de transgénicos nos hacen
creer una cosa, pero ante la justicia reconocen la
realidad” (Die Gentech-Unternehmen wollen uns eine Sache
glauben machen, aber vor der Justiz geben sie die
Wirklichkeit zu) einsehbar.
Vorsorgliche Suspendierung
Im Oktober 2013 verfügte das 12. Distriktgericht für
Zivilsachen in der mexikanischen Hauptstadt, dass die
Aussaat von Genmais und die entsprechenden
Genehmigungsverfahren durch die Regierung zu suspendieren
seien. Es traf diese Vorsorgemaßnahme um zu verhindern,
dass während des Klageverfahrens Genmais ausgebracht
werden kann und dies genau jene Auswirkungen hat, denen
die Klage zuvorkommen will. Seitdem haben die weltweit
größten Multis des Agrobusiness sich der Bekämpfung dieser
Entscheidung gewidmet. Zusammen mit den mexikanischen
Ministerien für Landwirtschaft (Sagarpa) und Umwelt
(Semarnat) – die ihre Zuständigkeit und ihre öffentlichen
Mittel in den Dienst der Interessen der Multis gestellt
haben. Die Klage und die Suspendierung sind mit 100
Anfechtungen an 17 Gerichten angegangen worden. Sie
zielten darauf ab, die Kläger*innen zu ermüden und den
Konzernen nahestehende Richter*innen zu erreich€n.
Teilweise kamen die Beklagten damit durch. Doch ihre
momentanen E rfolge, Klage und Suspendierung für ungültig
erklären zu lassen, wurden von anderen Richter*innen, die
die eingelegte Berufung der Kollektivkläger*innen
akzeptierten, wieder rückgängig gemacht.
Multis wollen Tatsachen schaffen
Die Suspendierung beizubehalten, ist ein
Schlüsselelement. Denn wenn die Vorsorgemaßnahme während
des Verfahrens aufgehoben wird, dann werden die
Unternehmen die Äcker schleunigst mit Gensaaten
überfluten, um bei der Verunreinigung Tatsachen zu
schaffen. Dies wäre die Grundlage, um zu argumentieren,
ein Schritt zurück sei nicht mehr möglich und es sei
besser, aufzugeben und die uneingeschränkte Aussaat zu
legalisieren.
Dies ist genau der Weg, den die Multis in den Ländern
eingeschlagen haben, die heute mit Gensaaten vollgepflanzt
sind und die in den Saatgebieten nach einigen Jahren
Krebsepidemien, Fehl- und Missgeburten sowie Argargifte in
der Muttermilch verzeichnen, weil die mit den Transgenen
einhergehenden Gifte vermehrt eingesetzt werden.
Absichtliche Verunreinigung
In fast all diesen Ländern geschah die Verunreinigung
absichtlich. Sie wurde direkt von den Unternehmen, durch
mit diesen verbandelte Akteure, durch unerlaubten
Saatguthandel, oder durch die Verteilung von Gensaatgut an
ahnungslose Landwirt*innen, gefördert. Die Intention
dahinter: die Legalisierung trotz negativer Folgen zu
erzwingen. Auch in Mexiko ist trotz Verbots die transgene
Verunreinigung des einheimischen kleinbäuerlichen Mais
festgestellt worden. Sei es durch die erwähnte
Verteilungsstrategie bei den unwissenden Landwirt*innen,
die Untermischung von Gensaatgut im Rahmen von
Regierungsprogrammen oder bei der Verteilung gemischter
und verunreinigter Saatgutsäcke über die staatlichen
Diconsa-Läden. Beim Transport des importierten und
mehrheitlich transgenen (Futter-)Mais gibt es keine
Trennung des Saatgutes. Maßnahmen für die Biosicherheit
werden nicht eingehalten.
Per se ist die transgene Verunreinigung von Beginn an
eingeplant und konstitutiver Bestandteil des Genmais: Die
Unternehmen wussten dies in dem Moment, in dem sie eine
Pflanze mit offener Bestäubung manipulierten.
Notwendigerweise würde diese sich mit anderen Pflanzen
kreuzen. Sie patentierten die Genpflanzen, so dass die
Verunreinigung zu einem Geschäft wurde, indem sie die
Opfer der Kontaminierung [wegen Patentverletzung] vor
Gericht brachten und zur Kassen baten.
TPP: „Konzerne wissen um die Unvermeidbarkeit der
Verunreinigung“
Aus all diesen Gründen kamen die Gutachter*innen auf der
stark besuchten Voranhörung des Ständigen
Völkertribunals (TPP) zur Transgenen Verunreinigung
des einheimischen Mais am 26. und 27. April 2013 in
Oaxaca-Stadt nach der Aufnahme dutzender Zeugenaussagen
von Kleinbäuer*innen, Wissenschaftler*innen und
Organisationen zu folgendem Schluss: „Die Konzerne wissen
um die Unvermeidbarkeit der Verunreinigung, wenn erst
einmal die ausgedehnte Aussaat durchgeführt wird.
Es wird sich um ein vorsätzliches, arglistiges und unter
Vorteilsnahme ausgeführtes Verbrechen handeln, das sich
bewusst der Nahrungsmittelketten bemächtigen will. (http://goo.gl/cV3X46).
Der Widerstand gegen die Transgene fängt weder mit
rechtlichen Maßnahmen an, noch endet er damit. Stattdessen
geht er von den Territorien und Gemeinden aus, die das
Saatgut und die kommunitäre Kontrolle bewahren. Aber um
die Last und das Risiko für die Kleinbäuer*innen und die
biologische Vielfalt, die Grundlage und Zukunft des Lebens
aller ist, nicht exponentiell zu erhöhen, muss die
Suspendierung beibehalten und die Aussaat von Genpflanzen
verboten werden.
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