Montag, 28. April 2014

Die Sache mit der Verschlusssache Wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der Friedens- und Antikriegsbewegung helfen kann

IMI-Analyse 2014/010 http://www.imi-online.de/2014/04/07/die-sache-mit-der-verschlusssache/ von Thomas Mickan Die Sache mit der Verschlusssache Wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der Friedens- und Antikriegsbewegung helfen kann Militär ohne Geheimhaltung ist unvorstellbar. Jedes Militär, auch die Bundeswehr, ist auf diese angewiesen, konstituiert sich doch Militär immer mit Blick auf abzuwehrende feindliche Gruppen, die es – des eigenen Vorteils oder Schutzes wegen – möglichst uninformiert zu lassen gilt.[1] Auch gibt es für das Militär und dessen politisch Verantwortliche einen Binnenanreiz zur Geheimhaltung gegenüber der eigenen Bevölkerung, da die hohen finanziellen Aufwendungen und menschlichen Verluste gerade in einer Demokratie gleichzeitig hohe politische Kosten bedeuten.[2] Ein Beispiel sind fehlende Fotos von getöteten Soldat_innen der Bundeswehr oder von Menschen, die von Bundeswehrsoldat_innen getötet wurden. Das Fehlen ist neben den in engen Grenzen nachvollziehbarem und zu schützenden Persönlichkeitsrecht mit den hohen politischen Kosten zu erklären.[3] Geheimhaltung und Demokratie, ideal verstanden als freie und gleiche Möglichkeit der Willensbildung, -artikulation und -durchsetzung, stehen damit jedoch in einem Spannungsverhältnis, weil durch Geheimhaltung das Primat von informierten Bürger_innen erheblich verletzt wird. Auch die an Abgeordnete delegierte Kontrolle von Militär und Geheimdiensten ist einerseits kaum effektiv,[4] andererseits nicht sachangemessen bei Fragen mit erheblicher ethischer Tragweite wie Krieg und Frieden, die neben politischen Expert_innengremien ein gesamtgesellschaftliches Meinungsbild für ihre Legitimation in einer Demokratie benötigen.[5] Es stellt sich so das Problem, dass die Geheimhaltung die Bürger_innen daran hindert, sich angemessen zu informieren und zu urteilen.[6] Auch eine umfassende Information der Öffentlichkeit durch die Medien ist gerade im Bereich der militärischen Angelegenheiten durch die Geheimhaltung stark eingeschränkt. Ein Beispiel verdeutlicht das: Drei einfache, aber für die Kriegsbewertung entscheidende Fragen können meines Erachtens heute in Bezug auf den Afghanistankrieg von der deutschen Öffentlichkeit aufgrund von Geheimhaltung nicht beantwortet werden. Erstens: Wie viele Menschen haben Bundeswehrsoldat_innen direkt oder über Befehle vermittelt („Kunduzbombardierung“) getötet – egal ob Kombattant_in oder Zivilist_in, intendiert oder aus Versehen? Zweitens: Wie viele Gefangene hat die Bundeswehr im „umgangssprachlichen“ Krieg genommen? Schließlich drittens: Was ist aus diesen Gefangenen geworden? Die Friedensfrage ist so auf das Engste mit der Forderung nach mehr Transparenz für staatliches Handeln verknüpft. Im Folgenden möchte ich daher mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Werkzeug für die Friedens- und Antikriegsbewegung diskutieren. Dies soll im besten Fall helfen, den Schleier des Geheimen zu lüften. Oder es kann das Spannungsverhältnis von Militär und Demokratie aufzeigen, eben weil das Militär vom Geheimen lebt und dies auch nicht durch Regelungen wie das IFG zu ändern ist. Darin sehe ich eine starke Form von Militärkritik. Die Sache mit der Verschlusssache Die Pressegesetze geben Journalist_innen ein Mittel an die Hand, Informationen von staatlichen Stellen zu erfragen. Auch Parlamentarier_innen haben beispielsweise über Kleine Anfragen die Möglichkeit an Informationen zu gelangen, die die Regierung nicht freiwillig veröffentlicht. Gewöhnliche Bürger_innen waren bis 2006 in Deutschland auf die Vermittlung dieser Instanzen angewiesen. Sie sind es zwar nach wie vor, jedoch wurde mit dem 2006 in Kraft getretenen „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“, kurz Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ein gesetzlicher „Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen“[7] geschaffen: „Mit einem [IFG-]Antrag […] können Bürger und Journalisten die Herausgabe jeglicher Aktenbestände von Behörden beantragen, dazu gehören Förderanträge, Gutachten, Prüfberichte und sogar interne E-Mails.“[8] Bevor ich jedoch näher auf das IFG und die damit verbundenen Probleme eingehen möchte, ist es sinnvoll auf die parlamentarische Praxis zu schauen. Sie verdeutlicht, welchen Umfang die Praxis der Geheimhaltung selbst bei scharfen parlamentarischen Werkzeugen wie der Kleinen Anfrage besitzt. Es zeigt Anspruch und Herausforderung für das IFG, welches helfen soll, das Prinzip der Repräsentation ernster zu nehmen, bei der das Wahlvolk auch zwischen den Wahlen ihre Repräsentant_innen und die Regierung kontrollieren kann. Ich werde mich beispielhaft auf drei politisch umstrittene Bereiche konzentrieren, die deshalb im Besonderen einer Kontrolle bedürfen: den Afghanistankrieg, den Bundeswehreinsatz im Inneren und Rüstungsforschung und -exporte. Es wird sich zeigen, wie durch die Geheimhaltung Kontrolle verunmöglicht wird. Afghanistankrieg Im Januar 2011 wurde die Zahl der getöteten Zivilpersonen in Afghanistan insbesondere durch die „Task Force 47“ der Bundeswehr bei einer Kleinen Anfrage als Verschlusssache vor der Öffentlichkeit verborgen.[9] Im Juni 2011 verheimlichte die Bundesregierung der Öffentlichkeit Angaben zum umstrittenen, aber für den Afghanistaneinsatz wichtigen Bundeswehrstützpunkt Termez im diktatorischen Regime in Usbekistan.[10] Auch auf Anfragen von Journalist_innen über ihre Presserechte gab das Verteidigungsministerium keine Auskunft.[11] Im Juli 2011 fragten Abgeordnete im Bundestag, „an welchen Orten außerhalb Deutschlands […] Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) und der Kampfschwimmerkompanie […] in den letzten zwei Jahren im Einsatz“ waren. Das Resultat war Schweigen.[12] Im August 2011 schwieg sich die Bundesregierung auch über die Erfahrungen des öffentlich gepriesenen Konzeptes des „Partnerings“ in Afghanistan aus.[13] Im November 2012 veröffentlichten Journalist_innen der WAZ-Gruppe einige tausend Seiten von geleakten Einsatzberichten der Bundeswehr in Afghanistan – die so genannten Afghanistan Papiere. Vorher versuchten die Journalist_innen erfolglos an die Papiere mit einer IFG-Anfrage zu gelangen. Dies wurde ihnen aber mit Verweis auf die Geheimhaltung verweigert.[14] Seit April 2013 ging das Verteidigungsministerium aufgrund der Veröffentlichung und einer angeblichen Verletzung des Urheberrechtes sogar juristisch gegen die WAZ-Gruppe vor. Es offenbarte sich zudem in den veröffentlichten Papieren, dass die Begründung für die Geheimhaltung, nämlich die vermeintliche Gefährdung von Soldat_innen, nachweislich falsch war: „In den Papieren findet sich nichts, was als Geheimnis geschützt werden müsste.“[15] Im Januar 2014 versuchte das Bundesinnenministerium (wie bei den Afghanistan Papieren wiederum unter Thomas de Maizière) ähnliche juristische Schritte in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen mit dem IFG-Portal fragdenstaat.de.[16] Dieses gemeinnützige Portal vereinfacht das Stellen einer IFG-Anfrage und ermöglicht die Ergebnisse der IFG-Anfragen (anonymisiert) zu veröffentlichen. Es kann kein Zweifel bestehen, dass es sich in beiden Fällen um den Versuch handelt, kritische Nachfragen zu zensieren und keineswegs um Urheberrechtsverletzungen.[17] Erstaunlicherweise gab es wegen der geleakten Afghanistan Papiere ein Nachspiel. Aufgrund des Leaks bemerkte „[d]er am 27. September 2008 in Camp Marmal befindliche Offizier Daniel Lücking […], dass die Unterrichtung des Parlaments durch das BMVg über den erfolgten Angriff erheblich von dessen tatsächlichem Verlauf abwich.“[18] Lücking stellte daraufhin mit Unterstützung der Linken im Juni 2013 eine Kleine Anfrage im Bundestag,[19] um herauszufinden, was mit den auch von ihm verhafteten afghanischen Kämpfer_innen nach der Übergabe an afghanische Sicherheitskräfte geschah. „[D]ass die Verhaftungen und die später mir gegenüber geäußerten Tötungen nicht der Beurteilung und Diskussion durch das deutsche Parlament zugänglich sind, steht[sic] für mich das gesamte deutsche ISAF-Engagement und auch jedes weitere Engagement im Ausland in Frage“,[20] äußerte Lücking am 19. Februar 2014 in seinem Offener Brief „Umgang mit Angreifern in Afghanistan“ auf seinem PTBS-Blog „Aufräumen, Kamerad!“. Und obwohl die Verschlussregelung über die wahren Vorkommnisse in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken nur befristet bis zum Ende der 17. Wahlperiode (22. Oktober 2013) gelten sollte, hat sich bis heute (Ende März 2014) daran nichts geändert. Zu heikel scheint es zu sein, die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß darüber zu unterrichten, was mit Gefangenen Kombattant_innen in Afghanistan bei der Übergabe an lokale Sicherheitskräfte geschieht. Im April 2013 stellte das Bundesverteidigungsministerium die weiteren geplanten Anschaffungen der Bundeswehr für den Afghanistan Einsatz unter Verschluss, was gerade vor dem Hintergrund eines möglichen Abzuges von erheblichem politischem Interesse ist. Es würden „Grundrechte Dritter“, das heißt der beauftragten Firmen und ihre Geschäftsgeheimnisse, berührt. Als weiteren Verschlussgrund nennt die Bundesregierung, dass, wenn der gegenwärtige Stand der Ausrüstungsplanung öffentlich zugänglich wäre, der „Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte, d[ie] Abstimmung mit den Partnernationen sowie Art und Umfang einer deutschen Beteiligung an einer ISAF-Nachfolgemission [sich] ändern [könnten].“[21] Offensichtlich verheimlicht das Verteidigungsministerium konsequent alle relevanten und brisanten Angaben zum Afghanistaneinsatz sowohl vergangener Vorkommnisse als auch zukünftiger Gestaltungsideen. Wie aufgrund dieses Faktenmangels sich Bürger_innen ein Urteil über den Afghanistankrieg bilden können, bleibt offen. Bundeswehr im Inneren Auf Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen in Bayern werden sich am 4. und 5. Juni 2015 – wohl abhängig von den weiteren politischen Entwicklungen auf der Krim – die G8 treffen. Damit wird Deutschland nach Heiligendamm 2007 wieder Gastland dieser Veranstaltung sein. Dass dabei die Bundeswehr wie 2007 wieder im Inneren eingesetzt wird, muss befürchtet werden. Genaue Kenntnisse über 2007 sind jedoch wegen des unter Verschluss gehaltenen Berichtes über „Unterstützungsleistungen der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe anläßlich des G8-Gipfel in Heiligendamm“ nur aufgrund geleakter Dokumente von Februar 2008 verfügbar.[22] Ähnlich gestaltet sich das Trauerspiel der Geheimhaltung bei der alljährlichen privaten Münchner Sicherheitskonferenz und dem mit Steuern bezahlten Einsatz der Bundeswehr zum Schutz dieser Veranstaltung. Am 19.1.2012 stellte deshalb die Linke eine Kleine Anfrage über die „Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz.“[23] Dieses Datum war politisch geschickt gewählt, weil die Bundesregierung die heiklen Fragen nach einer zweiwöchigen Frist für Kleine Anfragen genau zu Beginn der Sicherheitskonferenz hätte beantworten müssen, also just dann, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit und Kritik am größten wäre. Jedoch stellte die Bundesregierung nach genau diesen zwei Wochen am 3.2.2012 ihre Antwort unter Verschluss.[24] Einen Monat später, nachdem die Proteste und die mediale Aufmerksamkeit verschwunden waren, hob die Bundesregierung am 2.3.2012 den Verschluss wieder auf.[25] Proteste gibt es auch immer wieder gegen Werbeauftritte der Bundeswehr. Nach Angaben des Bundeswehrmagazins Y (Ausgabe 03/2014) werden gegen diese Werbemaßnahmen Demonstrierende im Vorfeld „oft“ durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD), die Feldjäger und Polizei ausspioniert.[26] Es ist daher von öffentlichem Interesse, an welchen Orten und in welchem Personalumfang der MAD aufgestellt ist. Doch selbst diese banalen Angaben über den Geheimdienst der Bundeswehr werden unter Verschluss gehalten, wie im April 2013 bei einer Großen Anfrage der SPD herauskam.[27] Rüstungsforschung und -exporte Seit die Zivilklauselbewegung in Deutschland erheblich an Fahrt gewonnen hat, scheint es für die Politik zunehmend unangenehmer zu sein, wenn der Umfang von Rüstungsforschung bekannt wird. Bereits im Oktober 2010 wurde daher die Kleine Anfrage „Die Rolle der Hochschulen in der staatlich geförderten Rüstungs- und militärrelevanten Sicherheitsforschung“ unter Verschluss gehalten.[28] Auch fast vier Jahre später - und dem verstärktem Aufdecken der massiven Rüstungsforschung an öffentlichen Hochschulen und dem gestiegenen öffentlichen Interesse daran - wurde im März 2014 wiederholt der aktuelle „Stand der militärischen und wehrtechnisch relevanten Forschungsaufträge aus dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sowie eine aktuelle Übersicht über Kooperationen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit privaten Rüstungskonzernen“[29] unter Verschluss gestellt. Die Begründung dafür lautet, dass die „Sicherheitsinteressen Deutschlands“ gefährdet seien. Geheimhaltung im Bereich der Rüstungsforschung gibt es auch auf Landesebene. So etwa im November 2012 bei einer Anfrage zur Rüstungsforschung an der Universität Hannover[30] und im Oktober 2013 bei Fragen in den Landtagen von Niedersachsen, Bayern und Sachsen zur Rüstungsforschung beispielsweise beim Drohnenprojekt SAGITTA und dessen Finanzierung.[31] Besonders umfänglich ist auch weiterhin die Geheimhaltung in Fragen des Rüstungsexportes. Protokolle und Sitzungen des Bundessicherheitsrates, der über Ausfuhrgenehmigungen entscheidet, sind gleich gänzlich geheim, und nur durch Zufall, Kontakte oder verspätet dringen dortige Beschlüsse an die Öffentlichkeit. Ganz aktuell stellt sich im März 2014 in Bezug auf Rüstungsexporte die Frage, welche deutschen Firmen das syrische Chemiewaffen-Programm beliefert haben. Mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse wird jedoch jede Aussage dazu von der Bundesregierung verwehrt.[32] Mittlerweile hat der Linken Politiker Jan van Aken Strafanzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen anlässlich massiver Zulieferungen an syrische Giftgasfabriken gegen Unbekannt gestellt.[33] Die aufgezeigten Beispiele der Geheimhaltung bei Ausübung der parlamentarischen Kontrolle stellen nur einen unvollständigen Ausschnitt der letzten Jahre dar. Viele weitere Themen lassen sich finden: Im Juni 2011 verweigerte Aussagen zur Elektromagnetisch Kriegsführung (EMP),[34] im November 2011 zu Untersuchungen zu den „Traditionsnamen“ bei der Benennung von Kasernen,[35] im Oktober 2012 die Diskussion um das neue NATO-Konzept,[36] im Februar 2014 die Studie „Truppenbild ohne Dame“[37] sowie im März 2014 der Munitionsdiebstahlberichtbericht in Kasernen.[38] Jede einzelne zurückgehaltene Information könnte das Potenzial zum Skandal haben, und Skandal bedeutet in diesem Zusammenhang die Übernahme politischer Verantwortung und Rechenschaft – aber wo keine Kläger_in, da auch keine Richter_in. Es ist zudem im Zusammenhang mit den Antworten auf die Kleinen Anfragen anzumerken, dass die Bundesregierung zwar verpflichtet ist, wahrheitsgemäß zu antworten. Ihr Herrschaftswissen ermöglicht es ihr jedoch, auch bei den nicht unter Verschluss gehaltenen Aussagen viele Grauschattierungen der Wahrheit zu bespielen, ja mitunter gar mit spitzfindigen Formulierungen unkontrollierbar zu lügen.[39] Ein noch größeres Problem mit der Geheimhaltung insbesondere bei sicherheitspolitischem Regierungshandeln liegt darin, dass mitunter gar nicht bekannt ist, nach was gefragt werden könnte. Ein Beispiel hierfür ist die Operation Sommerregen von Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr in Afghanistan im Jahr 1989, also noch im Kalten Krieg, die erst 2013 öffentlich bekannt wurde.[40] Bei diesem Problem des „unbekannten Unbekannten“ bietet auch das IFG keine Lösung. Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Möglichkeiten und Grenzen Ein Blick in die Statistik des Informationsfreiheitsgesetzes (Tabelle 1) zeigt, dass zwar in den vergangenen Jahren die Zahl der IFG-Anfragen an Behörden deutlich gestiegen ist, dieser Trend sich für das Verteidigungsministerium jedoch nicht feststellen lässt. Hier hat der Gesamtanteil von Anfragen über die letzten sieben Jahre im mittleren zweistelligen Bereich stagniert: von 2012 insgesamt 6.077 gestellten IFG-Anfragen waren lediglich 68 an das Verteidigungsministerium gerichtet. Relativ betrachtet, wurde im Vergleich zu den Vorjahren in den letzten Jahren ein höherer Anteil der gestellten Anfragen an das Verteidigungsministerium beantwortet und nur in seltenen Fällen Kosten erhoben. Geleakte Protokolle des Innenministeriums und der im Folgenden beschriebene Selbstversuch legen allerdings den Schluss nahe,[41] dass auch das Verteidigungsministerium im Gegensatz zu den ersten Jahren des IFGs sich auf die Anfragen besser eingestellt hat. Je nach Brisanz wird dann abgestuft frei Auskunft erteilt, Kosten von gesetzlich gedeckelten 500 € pro Anfrage erhoben oder die Information mit einem der zahlreichen IFG-Ausnahmeregelungen verweigert. Erfolgreiche Widersprüche oder Klagen nach einer Auskunftsverweigerung gehen gegen Null. Ausnahmen wie Geschäftsgeheimnisse, ihre rechtlichen Interpretationen und dazugehörige Gerichtsentscheide sind umfassend und strittig und können deshalb hier nicht ausführlich diskutiert werden.[42] Es zeigt sich jedoch schon beim Blick ins Gesetz, dass Informationsansprüche an das Verteidigungsministerium und die Geheimdienste (inklusive MAD) bereits dort weitgehend ausgeschlossen werden und dies schon im Vorfeld dazu führen kann, dass Anfragen gar nicht erst gestellt werden. In § 3 IFG heißt es beispielsweise: „Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, (1.) wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf (a) internationale Beziehungen, (b) militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr, (c) Belange der inneren oder äußeren Sicherheit […].“[43] Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert macht jedoch deutlich: „Der als Ausnahmegrund im Gesetz erwähnte Begriff der ‚militärischen Belange der Bundeswehr‘ schließt nicht sämtliche Vorgänge des Verteidigungsministeriums, schon gar nicht die ‚zivile‘ Verwaltung ein, sondern setzt eine konkrete Beeinträchtigung der militärischen Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr voraus. Sollen Belange der inneren und äußeren Sicherheit eine Auskunftsablehnung rechtfertigen, so muss insofern die Funktionstüchtigkeit staatlicher Einrichtungen, etwa des militärischen Nachrichtendienstes, beeinträchtigt sein.“[44] Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisiert zudem die ausufernde Geheimhaltungspraxis und dass die Nachrichtendienste faktisch komplett von Anfragen ausgenommen sind.[45] Die Auskunftsverweigerung aufgrund von Verschlusssachen ist, wenn auch rechtlich strittig und jeweils im Einzelfall zu begründen (!),[46] für die Behörden ein einfacher Weg die IFG-Auskunft zu verweigern. Im Juni 2013 wurde zudem in einer parlamentarischen Nacht- und Nebelaktion die Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofes per Gesetz faktisch abgeschafft: „Statt einer klaren Pflicht zur Offenlegung wie im IFG ist dort nämlich nur noch davon die Rede, dass der Rechnungshof Einsicht in Prüfberichte gewähren ‚kann‘. Eine Art Blankoscheck für Ablehnungen. Und Akten des Hofes, die keine Prüfberichte sind, sind gleich ganz gesperrt.“[47] Erfolgreiche IFG-Anfragen für den Bereich des Verteidigungsministeriums sind damit über die Hintertür Bundesrechnungshof nun nicht mehr möglich. Zeit-Journalist_innen hatten beispielsweise mit einer solchen IFG-Anfrage das finanzielle Desaster des Bundeswehrprojektes Herkules (neue IT-Infrastruktur) aufgedeckt und für Schlagzeilen gesorgt.[48] Selbstversuch Auch ich habe im Rahmen der Recherchen für diesen Text eine IFG-Anfrage beim Verteidigungsministerium mit Hilfe des IFG-Portals fragdenstaat.de gestellt. Auf dieser Internetseite kann mithilfe einer vorgefertigten Maske sehr einfach das eigene Auskunftsersuchen an die zuständige Behörde geschickt werden. Mich interessierte dabei besonders, Originaldokumente (bzw. Kopien davon) des Verteidigungsministeriums zu erhalten. Dafür wählte ich sieben Auftragsstudien aus, die das Ministerium von Dritten hat anfertigen lassen. Die Namen und Ausführenden der Auftragsstudien entnahm ich einer öffentlich zugänglichen Kleinen Anfrage der Linksfraktion.[49] Im Ergebnis wurde mir die Einsicht in alle sieben Studien aus fünf verschiedenen Gründen verweigert: Die mit Steuergeldern und für das Verteidigungsministerium erstellte Studie zu den „Auswirkungen von sozio-demografischen Entwicklungen auf die Berufswahl von Haupt- und Realschülern sowie Entwicklung von Strategien zur Personalgewinnung“[50] und eine Ausarbeitung der RWTH Aachen über „Militärpolitische/ -strategische Implikationen des Klimawandels aus deutscher Sicht“[51] sind mir mit dem Hinweis auf eine Verschlusssache vorenthalten wurden, da „bei einer Offenlegung die Gefahr [bestünde], dass es nachhaltige Auswirkungen auf die militärischen und sonstigen sicherheitsempfindlichen Belage der Bundeswehr geben könnte. (§ 3 Nr. 4 IFG)“. Auch eine Studie zur „Markt- und Wettbewerbsanalyse für militärische Lufttransportflugzeuge“ wollte mir das Verteidigungsministerium nicht zukommen lassen. In der Verweigerungsbegründung heißt es dazu, dass Problem sei „geistiges Eigentum […, denn die] genannte Studie wurde von der Firma Pricewaterhouse Coopers AG (PWC) für den internen Gebrauch des Verteidigungsressorts erstellt und darf gemäß § 7 des Studienvertrages vom Auftraggeber nur zum internen Gebrauch verwendet werden (§ 6 Satz 1 IFG)“.[52] Eine weitere geheim gehaltene Studie zur künftigen Verpflegungsorganisation der Bundeswehr würde bei Offenlegung „fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr beeinträchtigen […] (§ 3 Nr. 6 IFG).“[53] Und eine Ausarbeitung des Centre for European Security Strategies über den „Aufstieg Chinas - Sicherheit Europas“ dürfe mir nicht zugänglich gemacht werden, weil dies „nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen [hat]. Es besteht die Gefahr, bilaterale Beziehungen zu belasten, wenn darin getroffene Aussagen/Wertungen öffentlich bekannt werden würden (§ 3 Nr. 1 IFG)“.[54] Bei zwei weiteren Auftragsstudien handele es sich um „Beratungsleistung, in deren Rahmen keine Dokumente erstellt wurden“[55] – wohlgemerkt erfolgte eine der beiden Beratungsleistungen über einen Zeitraum von drei Jahren. Auf den wenig Erfolg versprechenden Widerspruch, der bei Ablehnung eine Verwaltungsgebühr von etwa 30 Euro verursacht, oder eine kostenintensive Klage, verzichtete ich. Ausblick: IFG-Anfragen doppelt wirksam Ein Blick auf erfolgreiche IFG-Beispiele in Deutschland (beispielsweise Informationen über den Panzerdeal mit Katar[56] oder EADS Sponsoring[57]) könnte mehr Mut machen als meine eigene Anfrage. Mut dazu, dass sich auch hier irgendwann eine Informationsfreiheitspraxis gegenüber den Bürger_innen wie beispielsweise in den USA entwickelt.[58] Wie aber die Gesetzesänderungen beim Bundesrechnungshof und das juristische Vorgehen gegen die WAZ-Gruppe und fragdenstaat.de zeigen, wird die Durststrecke für die Informationsfreiheit in Deutschland mittelfristig weiter anhalten und Deutschland wird sich im Global Right to Information Rating weiterhin auf einem der letzten Plätze wiederfinden.[59] Ein Hauptgrund dafür sind die vielen Ausnahmen, die bei Fragen zum Militär mit seinen vielen geheimen Verschlusssachen besonders durchschlagen. So schreibt Thilo Weichert: „Während sich in anderen Verwaltungsbereichen schon eine umfassende Informationspraxis entwickelt hat, gilt dies nicht für den militärischen Bereich.“[60] Es müssen daher auch von Seiten der Friedens- und Antikriegsbewegung auch trotz oder gerade wegen der geringen Auskunftschancen vermehrt IFG-Anfragen gestellt werden. Diese können einerseits dazu beitragen, an einem behördlichen Mentalitätswandel und einer offenen Informationspraxis mitzuarbeiten. Andererseits können sie selbst dann, wenn das Verteidigungsministerium die brisanteren IFG-Anfragen weiterhin ablehnen wird, ein Lackmustest für die Vereinbarkeit von Militär und Demokratie sein. Es wird sich aufgrund der unüberwindbaren Sache mit der Verschlusssache zeigen, dass auch hier eine starke Form von Militärkritik zu finden ist. ANMERKUNGEN: [1] Vgl. hierzu z.B.: Perthes, Volker (2011): Wikileaks und warum Diskretion in der Außen- und Sicherheitspolitik wichtig sind. In: Wikileaks und die Folgen (2011), Edition Suhrkamp, S. 164-174. [2] Auch ohne die „Armee im Einsatz“ haben seit 1955 „rund 3.200 militärische und zivile Angehörige der Bundeswehr infolge der Ausübung ihrer Dienstpflichten ihr Leben verloren“, dazu kommen zusätzlich noch über 3.400 Selbstmorde, www.bmvg.de. [3] Vgl. hierzu u.a. Butler, Judith (2010): Raster des Krieges, u.a. S. 66. Welche Macht unzensierte Kriegsbilder haben, zeigte eindrücklich der 13. Februar 1991, als US-Bomben den Al-Amiriya-Bunker zerstörten und mehr als 400 Menschen töteten, vgl. Stelzenmüller, Constanze (Zeit 20.3.2003): „Schock und Entsetzen“, www.zeit.de/2003/13/Bombenkrieg. [4] Zu den engen Grenzen jeder parlamentarischen Kontrolle vgl. Bannas, Günter (FAZ 16.7.2013): Inhalt vertraulich, Erkenntnis dürftig, Folgen: keine, www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsa-affaere-inhalt-vertraulich-erkenntnis-duerftig-folgen-keine-12284478.html. [5] Crouch, Colin (2008): Postdemokratie, bpb, S. 13. [6] Zum philosophischen Problem der Urteilslosigkeit und dem Bösen in Anschluss an Hannah Arendt vgl. Sadiku/Mickan (2013): Im Widerspruch mit dem Bösen. In: 360°, 1/2013, S. 25-32. [7] IFG, www.gesetze-im-internet.de/ifg/. [8] Drepper, Daniel (2013): Schwarz auf Weiß, Diplomarbeit, www.danieldrepper.de/leitfaden-wie-journalisten-an-dokumente-kommen/, S. 8. [9] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 18.01.2011 auf eine Schriftliche Frage des Bundestagsabgeordneten Paul Schäfer, Drucksache 17/4494 (Auszug), www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1704494-Auszug-1.pdf, S. 17. [10] Brössler, Daniel (SZ 15.6.2011): Plötzlich ein Geheimnis. www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-stuetzpunkt-in-usbekistan-ploetzlich-ein-geheimnis-1.1108634. [11] Richter, Alexander (DW 28.11.2012): Umstrittene Zusammenarbeit mit Usbekistan, www.dw.de/umstrittene-zusammenarbeit-mit-usbekistan/a-16407448- [12] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 07.07.2011 auf eine Schriftliche Frage der Bundestagsabgeordneten Inge Höger, Druck­sache 17/6589 (Auszug), www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1706589-Auszug-1.pdf, S. 47. [13] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Erfahrungen der Bundeswehr mit dem Ausbildungskonzept des Partnering in Afghanistan. Antwort der Bundesregierung vom 01.08.2011 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/6766. [14] WAZ: Die Afghanistan Papiere, http://afghanistan.derwesten-recherche.org/. [15] Schravan, David (8.4.2014): Verteidigungsministerium geht juristisch gegen die WAZ vor, www.derwesten-recherche.org/2013/04/verteidigungsministerium-geht-juristisch-gegen-waz-vor/. [16] Fragdenstaat.de: https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab/#top. [17] Hoeren, Thomas (Legal Tribune 19.4.2013): Definitiv keine Frage des Urheberrechts, www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverteidigungsministerium-waz-abmahnung-afghanistanpapiere-urheberrecht/. [18] Bundestag (25.6.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Die Linke, Drucksache 17/14083, 25.06.2013. [19] Ebd. [20] Via Aufräumen, Kamerad! – Daniel Lücking (19.2.2014): Offener Brief: Umgang mit Angreifern in Afghanistan, http://ptbsblog.daniel-luecking.de/2014/02/offener-brief-umgang-mit-angreifern-in-afghanistan/. [21] Bundestag (24.4.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD: Bundeswehr – Einsatzarmee im Wandel, Drucksache17/13254, S. 194. [22] DFG-VK (14.2.2008): Bericht des Kriegsministeriums zum Einsatz um den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und Umgebung, www.dfg-vk.de/thematisches/heiligendamm2007/2008/192. [23] Via Bundeswehr-Monitoring: 19.1.2012 Kleine Anfrage Linke – Drucksache 17/8399 „Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz“. [24] Via Bundeswehr-Monitoring: 3.2.2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken, Druck­sache 17/8542, www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1708542-alt.pdf. [25] Via Bundeswehr-Monitoring: 2.3.2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linken, Drucksache 17/8542 (neu), http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/085/1708542.pdf. [26] Jüttner, Björn (Y 03/2014): Der Weg zum Bund, S. 56. [27] Bundestag (24.4.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der SPD: Bundeswehr – Einsatzarmee im Wandel, Drucksache17/13254, S. 164. [28] Bundestag (19.10.2010 ): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Die Linke: Die Rolle der Hochschulen in der staatlich geförderten Rüstungs- und militärrelevanten Sicherheitsforschung, Drucksache 17/3337, dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703337.pdf. [29] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Die Linke: „Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater Rüstungsfirmen an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen“ Drucksache 18/514, www.nicole-gohlke.de/images/largedocuments/201403_KA_BMVgundRuestungsKoopanHS_18_514sm.pdf. [30] Voigt, Andreas (NP 11.11.2012): Hannover: Uni-Forschung ist vertraulich, www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Uni-Forschung-ist-vertraulich. [31] Mickan, Thomas (2013): SAGITTA – auf dem Weg zum autonomen Krieg? In: Drohnenforschungsatlas, IMI, S. 10-16, insbesondere S. 12. [32] Bundestag (10.3.2014): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linkspartei: Deutsche Zulieferungen an das syrische Chemiewaffen-Programm, Drucksache 18/750. Vgl. ebenso Kabisch, Volkmar/Leyendecker, Hans/Mascolo, Georg (SZ 18.3.2014): Giftiges Geheimnis, www.sueddeutsche.de/politik/chemiewaffen-in-syrien-giftiges-geheimnis-1.1916449. [33] Aken, Jan van (20.3.2014): Pressemitteilung Strafanzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen anlässlich massiver Zulieferungen an syrische Giftgasfabriken mit angehängter Strafanzeige an den Generalbundesanwalt, http://www.jan-van-aken.de/?newid=395#d395. [34] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt vom 09.06.2011 auf Schriftliche Fragen des Bundestagsabgeordneten Michael Groschek, Druck­sache 17/6164, S. 78. [35] Bundestag (28.11.2012): Beschlussempfehlung und Bericht: Überprüfung der Namen von Bundeswehrkasernen, Drucksache 17/11724. [36] Kiessler, Richard (WAZ 26.10.2014): Das neue Strategie-Konzept der Nato bleibt geheime Verschlusssache, www.derwesten.de/politik/das-neue-strategie-konzept-der-nato-bleibt-geheime-verschlusssache-id3874945.html. [37] Sanches, Miguel (WAZ 28.1.2014): Militär den Spiegel vorhalten, www.derwesten.de/meinung/militaer-den-spiegel-vorhalten-id8928642.html. [38] Jungholt, Thorsten (Welt 18.3.2014): Größter Munitionsdiebstahl seit 30 Jahren, www.welt.de/politik/deutschland/article125904827/Groesster-Munitionsdiebstahl-seit-30-Jahren.html. [39] Vgl. hierzu Schürkes, Jonna (2011): Das „eine Hand-wäscht-die-andere–Prinzip“. Die Kooperation Deutschlands mit den saudi-arabischen Repressionsorganen. IMI-AUSDRUCK, 08/2011, S. 3. [40] Flade, Florian (Welt 6.10.2013): Operation „Sommerregen“, www.welt.de/print/wams/politik/article120664012/Operation-Sommerregen.html. [41] Biermann, Kai/Kotynek, Martin (Zeit 18.4.2013): Behörden tun sich mit Informationsfreiheit schwer, www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle. [42] Ausführlich dazu: Drepper (2013): Schwarz auf Weiß, S. 27f. [43] IFG, www.gesetze-im-internet.de/ifg/. [44] Weichert, Thilo (27.4.2013): Akteneinsichts- und Auskunftsansprüche nach dem IFG im militärischen Bereich – ausweitbar?, www.datenschutzzentrum.de/vortraege/20130427-weichert-ifg-nato.html. [45] Biermann, Kai/Kotynek, Martin (Zeit 18.4.2013): Peter Schaar: „Transparenz sollte Grundsatz sein, nicht Ausnahme“, www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-schaar. [46] Drepper (2013): Schwarz auf Weiß, S. 28. [47] Staud, Toralf (Zeit 12.3.2014): Bundestag versteckt Rechnungshof-Akten, www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrechnungshof/komplettansicht. [48] Friederichs, Hauke/Staud, Toralf (Zeit 13.12.2013): Teuer und schlecht, www.zeit.de/2013/50/herkules-computertechnik-bundeswehr. [49] Bundestag (28.8.2013), Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken: Ausmaß der Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung an externe Dritte, Drucksache 17/14647, dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714647.pdf. [50] Erstellt vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS), Berlin (18.11.2010 - 30.06.2011) [51] Erstellt von der RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Pol. Wissenschaft - Teilbereich Int Beziehungen und Strategische Studien (21.04.2010 - 31.05.2011). [52] Erstellt von Pricewaterhouse Coopers AG (01.07.2010 - 31.08.2010). [53] Erstellt von Grote, Matthias - Unternehmensberatung (06.03.2012 - 23.03.2012). [54] Erstellt vom Centre for European Security Strategies (26.07.2010 - 31.03.2011). [55] „Unterstützung bei der Erarbeitung von Grundlagen zur Thematik: Vom Einsatz her denken - Impulse für die Bw-Infrastruktur des 21. Jahrhunderts“, Internationales Institut für Facility Management GmbH (i²fm), Oberhausen (15.12.2010 - 31.12.2010); „Beratung hinsichtlich der Identifikation von Projektrisiken, der zu berücksichtigenden internen Verwaltungsvorschriften und der Akzeptanzvermittlung bei dem ÖPP-Projekt Kurmainz-Kaserne Mainz“, Walter, Fritz G., Bingen am Rhein (15.01.2007 - 31.12.2009). [56] Friederichs, Hauke (Zeit 13.9.2013): „Merkel will die Debatte abwürgen“, Interview mit Katja Keul, www.zeit.de/politik/deutschland/2013-09/ruestungsexporte-interview-katja-keul. [57] Tillack, Hans-Martin (Stern 28.1.2007): Auf der Spur der Regierungssponsoren, http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/wie_bitte_sie_wollen_informationsfreiheit/#more-48. [58] Beuth, Patrick (Zeit 6.2.2014): Trevor Paglen, der Enthüllungskünstler, www.zeit.de/digital/internet/2014-02/fotograf-trevor-paglen-portrait. [59] Centre for Law and Democracy (2013): Global Right of Information Rating, http://www.rti-rating.org/index.php. [60] Weichert (27.4.2013): Akteneinsichts- und Auskunftsansprüche nach dem IFG im militärischen Bereich – ausweitbar? IMI-List - Der Infoverteiler der Informationsstelle Militarisierung Hechingerstr. 203 72072 Tübingen imi@imi-online.de

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