Montag, 28. April 2014
Die Sache mit der Verschlusssache Wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der Friedens- und Antikriegsbewegung helfen kann
IMI-Analyse 2014/010
http://www.imi-online.de/2014/04/07/die-sache-mit-der-verschlusssache/
von Thomas Mickan
Die Sache mit der Verschlusssache
Wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der Friedens- und
Antikriegsbewegung helfen kann
Militär ohne Geheimhaltung ist unvorstellbar. Jedes Militär, auch die
Bundeswehr, ist auf diese angewiesen, konstituiert sich doch Militär
immer mit Blick auf abzuwehrende feindliche Gruppen, die es – des
eigenen Vorteils oder Schutzes wegen – möglichst uninformiert zu lassen
gilt.[1] Auch gibt es für das Militär und dessen politisch
Verantwortliche einen Binnenanreiz zur Geheimhaltung gegenüber der
eigenen Bevölkerung, da die hohen finanziellen Aufwendungen und
menschlichen Verluste gerade in einer Demokratie gleichzeitig hohe
politische Kosten bedeuten.[2] Ein Beispiel sind fehlende Fotos von
getöteten Soldat_innen der Bundeswehr oder von Menschen, die von
Bundeswehrsoldat_innen getötet wurden. Das Fehlen ist neben den in engen
Grenzen nachvollziehbarem und zu schützenden Persönlichkeitsrecht mit
den hohen politischen Kosten zu erklären.[3]
Geheimhaltung und Demokratie, ideal verstanden als freie und gleiche
Möglichkeit der Willensbildung, -artikulation und -durchsetzung, stehen
damit jedoch in einem Spannungsverhältnis, weil durch Geheimhaltung das
Primat von informierten Bürger_innen erheblich verletzt wird. Auch die
an Abgeordnete delegierte Kontrolle von Militär und Geheimdiensten ist
einerseits kaum effektiv,[4] andererseits nicht sachangemessen bei
Fragen mit erheblicher ethischer Tragweite wie Krieg und Frieden, die
neben politischen Expert_innengremien ein gesamtgesellschaftliches
Meinungsbild für ihre Legitimation in einer Demokratie benötigen.[5] Es
stellt sich so das Problem, dass die Geheimhaltung die Bürger_innen
daran hindert, sich angemessen zu informieren und zu urteilen.[6] Auch
eine umfassende Information der Öffentlichkeit durch die Medien ist
gerade im Bereich der militärischen Angelegenheiten durch die
Geheimhaltung stark eingeschränkt.
Ein Beispiel verdeutlicht das: Drei einfache, aber für die
Kriegsbewertung entscheidende Fragen können meines Erachtens heute in
Bezug auf den Afghanistankrieg von der deutschen Öffentlichkeit aufgrund
von Geheimhaltung nicht beantwortet werden. Erstens: Wie viele Menschen
haben Bundeswehrsoldat_innen direkt oder über Befehle vermittelt
(„Kunduzbombardierung“) getötet – egal ob Kombattant_in oder
Zivilist_in, intendiert oder aus Versehen? Zweitens: Wie viele Gefangene
hat die Bundeswehr im „umgangssprachlichen“ Krieg genommen? Schließlich
drittens: Was ist aus diesen Gefangenen geworden?
Die Friedensfrage ist so auf das Engste mit der Forderung nach mehr
Transparenz für staatliches Handeln verknüpft. Im Folgenden möchte ich
daher mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Werkzeug für die
Friedens- und Antikriegsbewegung diskutieren. Dies soll im besten Fall
helfen, den Schleier des Geheimen zu lüften. Oder es kann das
Spannungsverhältnis von Militär und Demokratie aufzeigen, eben weil das
Militär vom Geheimen lebt und dies auch nicht durch Regelungen wie das
IFG zu ändern ist. Darin sehe ich eine starke Form von Militärkritik.
Die Sache mit der Verschlusssache
Die Pressegesetze geben Journalist_innen ein Mittel an die Hand,
Informationen von staatlichen Stellen zu erfragen. Auch
Parlamentarier_innen haben beispielsweise über Kleine Anfragen die
Möglichkeit an Informationen zu gelangen, die die Regierung nicht
freiwillig veröffentlicht. Gewöhnliche Bürger_innen waren bis 2006 in
Deutschland auf die Vermittlung dieser Instanzen angewiesen. Sie sind es
zwar nach wie vor, jedoch wurde mit dem 2006 in Kraft getretenen „Gesetz
zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“, kurz
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ein gesetzlicher „Anspruch auf Zugang
zu amtlichen Informationen“[7] geschaffen: „Mit einem [IFG-]Antrag […]
können Bürger und Journalisten die Herausgabe jeglicher Aktenbestände
von Behörden beantragen, dazu gehören Förderanträge, Gutachten,
Prüfberichte und sogar interne E-Mails.“[8]
Bevor ich jedoch näher auf das IFG und die damit verbundenen Probleme
eingehen möchte, ist es sinnvoll auf die parlamentarische Praxis zu
schauen. Sie verdeutlicht, welchen Umfang die Praxis der Geheimhaltung
selbst bei scharfen parlamentarischen Werkzeugen wie der Kleinen Anfrage
besitzt. Es zeigt Anspruch und Herausforderung für das IFG, welches
helfen soll, das Prinzip der Repräsentation ernster zu nehmen, bei der
das Wahlvolk auch zwischen den Wahlen ihre Repräsentant_innen und die
Regierung kontrollieren kann. Ich werde mich beispielhaft auf drei
politisch umstrittene Bereiche konzentrieren, die deshalb im Besonderen
einer Kontrolle bedürfen: den Afghanistankrieg, den Bundeswehreinsatz im
Inneren und Rüstungsforschung und -exporte. Es wird sich zeigen, wie
durch die Geheimhaltung Kontrolle verunmöglicht wird.
Afghanistankrieg
Im Januar 2011 wurde die Zahl der getöteten Zivilpersonen in Afghanistan
insbesondere durch die „Task Force 47“ der Bundeswehr bei einer Kleinen
Anfrage als Verschlusssache vor der Öffentlichkeit verborgen.[9] Im Juni
2011 verheimlichte die Bundesregierung der Öffentlichkeit Angaben zum
umstrittenen, aber für den Afghanistaneinsatz wichtigen
Bundeswehrstützpunkt Termez im diktatorischen Regime in Usbekistan.[10]
Auch auf Anfragen von Journalist_innen über ihre Presserechte gab das
Verteidigungsministerium keine Auskunft.[11] Im Juli 2011 fragten
Abgeordnete im Bundestag, „an welchen Orten außerhalb Deutschlands […]
Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) und der
Kampfschwimmerkompanie […] in den letzten zwei Jahren im Einsatz“ waren.
Das Resultat war Schweigen.[12] Im August 2011 schwieg sich die
Bundesregierung auch über die Erfahrungen des öffentlich gepriesenen
Konzeptes des „Partnerings“ in Afghanistan aus.[13]
Im November 2012 veröffentlichten Journalist_innen der WAZ-Gruppe einige
tausend Seiten von geleakten Einsatzberichten der Bundeswehr in
Afghanistan – die so genannten Afghanistan Papiere. Vorher versuchten
die Journalist_innen erfolglos an die Papiere mit einer IFG-Anfrage zu
gelangen. Dies wurde ihnen aber mit Verweis auf die Geheimhaltung
verweigert.[14] Seit April 2013 ging das Verteidigungsministerium
aufgrund der Veröffentlichung und einer angeblichen Verletzung des
Urheberrechtes sogar juristisch gegen die WAZ-Gruppe vor. Es offenbarte
sich zudem in den veröffentlichten Papieren, dass die Begründung für die
Geheimhaltung, nämlich die vermeintliche Gefährdung von Soldat_innen,
nachweislich falsch war: „In den Papieren findet sich nichts, was als
Geheimnis geschützt werden müsste.“[15] Im Januar 2014 versuchte das
Bundesinnenministerium (wie bei den Afghanistan Papieren wiederum unter
Thomas de Maizière) ähnliche juristische Schritte in Bezug auf
Urheberrechtsverletzungen mit dem IFG-Portal fragdenstaat.de.[16] Dieses
gemeinnützige Portal vereinfacht das Stellen einer IFG-Anfrage und
ermöglicht die Ergebnisse der IFG-Anfragen (anonymisiert) zu
veröffentlichen. Es kann kein Zweifel bestehen, dass es sich in beiden
Fällen um den Versuch handelt, kritische Nachfragen zu zensieren und
keineswegs um Urheberrechtsverletzungen.[17]
Erstaunlicherweise gab es wegen der geleakten Afghanistan Papiere ein
Nachspiel. Aufgrund des Leaks bemerkte „[d]er am 27. September 2008 in
Camp Marmal befindliche Offizier Daniel Lücking […], dass die
Unterrichtung des Parlaments durch das BMVg über den erfolgten Angriff
erheblich von dessen tatsächlichem Verlauf abwich.“[18] Lücking stellte
daraufhin mit Unterstützung der Linken im Juni 2013 eine Kleine Anfrage
im Bundestag,[19] um herauszufinden, was mit den auch von ihm
verhafteten afghanischen Kämpfer_innen nach der Übergabe an afghanische
Sicherheitskräfte geschah. „[D]ass die Verhaftungen und die später mir
gegenüber geäußerten Tötungen nicht der Beurteilung und Diskussion durch
das deutsche Parlament zugänglich sind, steht[sic] für mich das gesamte
deutsche ISAF-Engagement und auch jedes weitere Engagement im Ausland in
Frage“,[20] äußerte Lücking am 19. Februar 2014 in seinem Offener Brief
„Umgang mit Angreifern in Afghanistan“ auf seinem PTBS-Blog „Aufräumen,
Kamerad!“. Und obwohl die Verschlussregelung über die wahren
Vorkommnisse in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken nur
befristet bis zum Ende der 17. Wahlperiode (22. Oktober 2013) gelten
sollte, hat sich bis heute (Ende März 2014) daran nichts geändert. Zu
heikel scheint es zu sein, die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß darüber zu
unterrichten, was mit Gefangenen Kombattant_innen in Afghanistan bei der
Übergabe an lokale Sicherheitskräfte geschieht.
Im April 2013 stellte das Bundesverteidigungsministerium die weiteren
geplanten Anschaffungen der Bundeswehr für den Afghanistan Einsatz unter
Verschluss, was gerade vor dem Hintergrund eines möglichen Abzuges von
erheblichem politischem Interesse ist. Es würden „Grundrechte Dritter“,
das heißt der beauftragten Firmen und ihre Geschäftsgeheimnisse,
berührt. Als weiteren Verschlussgrund nennt die Bundesregierung, dass,
wenn der gegenwärtige Stand der Ausrüstungsplanung öffentlich zugänglich
wäre, der „Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte, d[ie] Abstimmung
mit den Partnernationen sowie Art und Umfang einer deutschen Beteiligung
an einer ISAF-Nachfolgemission [sich] ändern [könnten].“[21]
Offensichtlich verheimlicht das Verteidigungsministerium konsequent alle
relevanten und brisanten Angaben zum Afghanistaneinsatz sowohl
vergangener Vorkommnisse als auch zukünftiger Gestaltungsideen. Wie
aufgrund dieses Faktenmangels sich Bürger_innen ein Urteil über den
Afghanistankrieg bilden können, bleibt offen.
Bundeswehr im Inneren
Auf Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen in Bayern werden sich am 4.
und 5. Juni 2015 – wohl abhängig von den weiteren politischen
Entwicklungen auf der Krim – die G8 treffen. Damit wird Deutschland nach
Heiligendamm 2007 wieder Gastland dieser Veranstaltung sein. Dass dabei
die Bundeswehr wie 2007 wieder im Inneren eingesetzt wird, muss
befürchtet werden. Genaue Kenntnisse über 2007 sind jedoch wegen des
unter Verschluss gehaltenen Berichtes über „Unterstützungsleistungen der
Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe anläßlich des G8-Gipfel in
Heiligendamm“ nur aufgrund geleakter Dokumente von Februar 2008
verfügbar.[22]
Ähnlich gestaltet sich das Trauerspiel der Geheimhaltung bei der
alljährlichen privaten Münchner Sicherheitskonferenz und dem mit Steuern
bezahlten Einsatz der Bundeswehr zum Schutz dieser Veranstaltung. Am
19.1.2012 stellte deshalb die Linke eine Kleine Anfrage über die
„Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz.“[23]
Dieses Datum war politisch geschickt gewählt, weil die Bundesregierung
die heiklen Fragen nach einer zweiwöchigen Frist für Kleine Anfragen
genau zu Beginn der Sicherheitskonferenz hätte beantworten müssen, also
just dann, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit und Kritik am größten
wäre. Jedoch stellte die Bundesregierung nach genau diesen zwei Wochen
am 3.2.2012 ihre Antwort unter Verschluss.[24] Einen Monat später,
nachdem die Proteste und die mediale Aufmerksamkeit verschwunden waren,
hob die Bundesregierung am 2.3.2012 den Verschluss wieder auf.[25]
Proteste gibt es auch immer wieder gegen Werbeauftritte der Bundeswehr.
Nach Angaben des Bundeswehrmagazins Y (Ausgabe 03/2014) werden gegen
diese Werbemaßnahmen Demonstrierende im Vorfeld „oft“ durch den
Militärischen Abschirmdienst (MAD), die Feldjäger und Polizei
ausspioniert.[26] Es ist daher von öffentlichem Interesse, an welchen
Orten und in welchem Personalumfang der MAD aufgestellt ist. Doch selbst
diese banalen Angaben über den Geheimdienst der Bundeswehr werden unter
Verschluss gehalten, wie im April 2013 bei einer Großen Anfrage der SPD
herauskam.[27]
Rüstungsforschung und -exporte
Seit die Zivilklauselbewegung in Deutschland erheblich an Fahrt gewonnen
hat, scheint es für die Politik zunehmend unangenehmer zu sein, wenn der
Umfang von Rüstungsforschung bekannt wird. Bereits im Oktober 2010 wurde
daher die Kleine Anfrage „Die Rolle der Hochschulen in der staatlich
geförderten Rüstungs- und militärrelevanten Sicherheitsforschung“ unter
Verschluss gehalten.[28] Auch fast vier Jahre später - und dem
verstärktem Aufdecken der massiven Rüstungsforschung an öffentlichen
Hochschulen und dem gestiegenen öffentlichen Interesse daran - wurde im
März 2014 wiederholt der aktuelle „Stand der militärischen und
wehrtechnisch relevanten Forschungsaufträge aus dem Bundesministerium
der Verteidigung (BMVg) sowie eine aktuelle Übersicht über Kooperationen
von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit privaten
Rüstungskonzernen“[29] unter Verschluss gestellt. Die Begründung dafür
lautet, dass die „Sicherheitsinteressen Deutschlands“ gefährdet seien.
Geheimhaltung im Bereich der Rüstungsforschung gibt es auch auf
Landesebene. So etwa im November 2012 bei einer Anfrage zur
Rüstungsforschung an der Universität Hannover[30] und im Oktober 2013
bei Fragen in den Landtagen von Niedersachsen, Bayern und Sachsen zur
Rüstungsforschung beispielsweise beim Drohnenprojekt SAGITTA und dessen
Finanzierung.[31]
Besonders umfänglich ist auch weiterhin die Geheimhaltung in Fragen des
Rüstungsexportes. Protokolle und Sitzungen des Bundessicherheitsrates,
der über Ausfuhrgenehmigungen entscheidet, sind gleich gänzlich geheim,
und nur durch Zufall, Kontakte oder verspätet dringen dortige Beschlüsse
an die Öffentlichkeit. Ganz aktuell stellt sich im März 2014 in Bezug
auf Rüstungsexporte die Frage, welche deutschen Firmen das syrische
Chemiewaffen-Programm beliefert haben. Mit Verweis auf
Geschäftsgeheimnisse wird jedoch jede Aussage dazu von der
Bundesregierung verwehrt.[32] Mittlerweile hat der Linken Politiker Jan
van Aken Strafanzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen anlässlich
massiver Zulieferungen an syrische Giftgasfabriken gegen Unbekannt
gestellt.[33]
Die aufgezeigten Beispiele der Geheimhaltung bei Ausübung der
parlamentarischen Kontrolle stellen nur einen unvollständigen Ausschnitt
der letzten Jahre dar. Viele weitere Themen lassen sich finden: Im Juni
2011 verweigerte Aussagen zur Elektromagnetisch Kriegsführung (EMP),[34]
im November 2011 zu Untersuchungen zu den „Traditionsnamen“ bei der
Benennung von Kasernen,[35] im Oktober 2012 die Diskussion um das neue
NATO-Konzept,[36] im Februar 2014 die Studie „Truppenbild ohne Dame“[37]
sowie im März 2014 der Munitionsdiebstahlberichtbericht in Kasernen.[38]
Jede einzelne zurückgehaltene Information könnte das Potenzial zum
Skandal haben, und Skandal bedeutet in diesem Zusammenhang die Übernahme
politischer Verantwortung und Rechenschaft – aber wo keine Kläger_in, da
auch keine Richter_in.
Es ist zudem im Zusammenhang mit den Antworten auf die Kleinen Anfragen
anzumerken, dass die Bundesregierung zwar verpflichtet ist,
wahrheitsgemäß zu antworten. Ihr Herrschaftswissen ermöglicht es ihr
jedoch, auch bei den nicht unter Verschluss gehaltenen Aussagen viele
Grauschattierungen der Wahrheit zu bespielen, ja mitunter gar mit
spitzfindigen Formulierungen unkontrollierbar zu lügen.[39] Ein noch
größeres Problem mit der Geheimhaltung insbesondere bei
sicherheitspolitischem Regierungshandeln liegt darin, dass mitunter gar
nicht bekannt ist, nach was gefragt werden könnte. Ein Beispiel hierfür
ist die Operation Sommerregen von Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr
in Afghanistan im Jahr 1989, also noch im Kalten Krieg, die erst 2013
öffentlich bekannt wurde.[40] Bei diesem Problem des „unbekannten
Unbekannten“ bietet auch das IFG keine Lösung.
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Möglichkeiten und Grenzen
Ein Blick in die Statistik des Informationsfreiheitsgesetzes (Tabelle 1)
zeigt, dass zwar in den vergangenen Jahren die Zahl der IFG-Anfragen an
Behörden deutlich gestiegen ist, dieser Trend sich für das
Verteidigungsministerium jedoch nicht feststellen lässt. Hier hat der
Gesamtanteil von Anfragen über die letzten sieben Jahre im mittleren
zweistelligen Bereich stagniert: von 2012 insgesamt 6.077 gestellten
IFG-Anfragen waren lediglich 68 an das Verteidigungsministerium
gerichtet. Relativ betrachtet, wurde im Vergleich zu den Vorjahren in
den letzten Jahren ein höherer Anteil der gestellten Anfragen an das
Verteidigungsministerium beantwortet und nur in seltenen Fällen Kosten
erhoben. Geleakte Protokolle des Innenministeriums und der im Folgenden
beschriebene Selbstversuch legen allerdings den Schluss nahe,[41] dass
auch das Verteidigungsministerium im Gegensatz zu den ersten Jahren des
IFGs sich auf die Anfragen besser eingestellt hat. Je nach Brisanz wird
dann abgestuft frei Auskunft erteilt, Kosten von gesetzlich gedeckelten
500 € pro Anfrage erhoben oder die Information mit einem der zahlreichen
IFG-Ausnahmeregelungen verweigert. Erfolgreiche Widersprüche oder Klagen
nach einer Auskunftsverweigerung gehen gegen Null.
Ausnahmen wie Geschäftsgeheimnisse, ihre rechtlichen Interpretationen
und dazugehörige Gerichtsentscheide sind umfassend und strittig und
können deshalb hier nicht ausführlich diskutiert werden.[42] Es zeigt
sich jedoch schon beim Blick ins Gesetz, dass Informationsansprüche an
das Verteidigungsministerium und die Geheimdienste (inklusive MAD)
bereits dort weitgehend ausgeschlossen werden und dies schon im Vorfeld
dazu führen kann, dass Anfragen gar nicht erst gestellt werden. In § 3
IFG heißt es beispielsweise: „Der Anspruch auf Informationszugang
besteht nicht, (1.) wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige
Auswirkungen haben kann auf (a) internationale Beziehungen, (b)
militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der
Bundeswehr, (c) Belange der inneren oder äußeren Sicherheit […].“[43]
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert
macht jedoch deutlich: „Der als Ausnahmegrund im Gesetz erwähnte Begriff
der ‚militärischen Belange der Bundeswehr‘ schließt nicht sämtliche
Vorgänge des Verteidigungsministeriums, schon gar nicht die ‚zivile‘
Verwaltung ein, sondern setzt eine konkrete Beeinträchtigung der
militärischen Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr voraus. Sollen
Belange der inneren und äußeren Sicherheit eine Auskunftsablehnung
rechtfertigen, so muss insofern die Funktionstüchtigkeit staatlicher
Einrichtungen, etwa des militärischen Nachrichtendienstes,
beeinträchtigt sein.“[44] Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter
Schaar kritisiert zudem die ausufernde Geheimhaltungspraxis und dass die
Nachrichtendienste faktisch komplett von Anfragen ausgenommen sind.[45]
Die Auskunftsverweigerung aufgrund von Verschlusssachen ist, wenn auch
rechtlich strittig und jeweils im Einzelfall zu begründen (!),[46] für
die Behörden ein einfacher Weg die IFG-Auskunft zu verweigern.
Im Juni 2013 wurde zudem in einer parlamentarischen Nacht- und
Nebelaktion die Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofes per Gesetz
faktisch abgeschafft: „Statt einer klaren Pflicht zur Offenlegung wie im
IFG ist dort nämlich nur noch davon die Rede, dass der Rechnungshof
Einsicht in Prüfberichte gewähren ‚kann‘. Eine Art Blankoscheck für
Ablehnungen. Und Akten des Hofes, die keine Prüfberichte sind, sind
gleich ganz gesperrt.“[47] Erfolgreiche IFG-Anfragen für den Bereich des
Verteidigungsministeriums sind damit über die Hintertür
Bundesrechnungshof nun nicht mehr möglich. Zeit-Journalist_innen hatten
beispielsweise mit einer solchen IFG-Anfrage das finanzielle Desaster
des Bundeswehrprojektes Herkules (neue IT-Infrastruktur) aufgedeckt und
für Schlagzeilen gesorgt.[48]
Selbstversuch
Auch ich habe im Rahmen der Recherchen für diesen Text eine IFG-Anfrage
beim Verteidigungsministerium mit Hilfe des IFG-Portals fragdenstaat.de
gestellt. Auf dieser Internetseite kann mithilfe einer vorgefertigten
Maske sehr einfach das eigene Auskunftsersuchen an die zuständige
Behörde geschickt werden. Mich interessierte dabei besonders,
Originaldokumente (bzw. Kopien davon) des Verteidigungsministeriums zu
erhalten. Dafür wählte ich sieben Auftragsstudien aus, die das
Ministerium von Dritten hat anfertigen lassen. Die Namen und
Ausführenden der Auftragsstudien entnahm ich einer öffentlich
zugänglichen Kleinen Anfrage der Linksfraktion.[49] Im Ergebnis wurde
mir die Einsicht in alle sieben Studien aus fünf verschiedenen Gründen
verweigert:
Die mit Steuergeldern und für das Verteidigungsministerium erstellte
Studie zu den „Auswirkungen von sozio-demografischen Entwicklungen auf
die Berufswahl von Haupt- und Realschülern sowie Entwicklung von
Strategien zur Personalgewinnung“[50] und eine Ausarbeitung der RWTH
Aachen über „Militärpolitische/ -strategische Implikationen des
Klimawandels aus deutscher Sicht“[51] sind mir mit dem Hinweis auf eine
Verschlusssache vorenthalten wurden, da „bei einer Offenlegung die
Gefahr [bestünde], dass es nachhaltige Auswirkungen auf die
militärischen und sonstigen sicherheitsempfindlichen Belage der
Bundeswehr geben könnte. (§ 3 Nr. 4 IFG)“.
Auch eine Studie zur „Markt- und Wettbewerbsanalyse für militärische
Lufttransportflugzeuge“ wollte mir das Verteidigungsministerium nicht
zukommen lassen. In der Verweigerungsbegründung heißt es dazu, dass
Problem sei „geistiges Eigentum […, denn die] genannte Studie wurde von
der Firma Pricewaterhouse Coopers AG (PWC) für den internen Gebrauch des
Verteidigungsressorts erstellt und darf gemäß § 7 des Studienvertrages
vom Auftraggeber nur zum internen Gebrauch verwendet werden (§ 6 Satz 1
IFG)“.[52]
Eine weitere geheim gehaltene Studie zur künftigen
Verpflegungsorganisation der Bundeswehr würde bei Offenlegung
„fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr beeinträchtigen
[…] (§ 3 Nr. 6 IFG).“[53] Und eine Ausarbeitung des Centre for European
Security Strategies über den „Aufstieg Chinas - Sicherheit Europas“
dürfe mir nicht zugänglich gemacht werden, weil dies „nachteilige
Auswirkungen auf internationale Beziehungen [hat]. Es besteht die
Gefahr, bilaterale Beziehungen zu belasten, wenn darin getroffene
Aussagen/Wertungen öffentlich bekannt werden würden (§ 3 Nr. 1
IFG)“.[54] Bei zwei weiteren Auftragsstudien handele es sich um
„Beratungsleistung, in deren Rahmen keine Dokumente erstellt wurden“[55]
– wohlgemerkt erfolgte eine der beiden Beratungsleistungen über einen
Zeitraum von drei Jahren. Auf den wenig Erfolg versprechenden
Widerspruch, der bei Ablehnung eine Verwaltungsgebühr von etwa 30 Euro
verursacht, oder eine kostenintensive Klage, verzichtete ich.
Ausblick: IFG-Anfragen doppelt wirksam
Ein Blick auf erfolgreiche IFG-Beispiele in Deutschland (beispielsweise
Informationen über den Panzerdeal mit Katar[56] oder EADS
Sponsoring[57]) könnte mehr Mut machen als meine eigene Anfrage. Mut
dazu, dass sich auch hier irgendwann eine Informationsfreiheitspraxis
gegenüber den Bürger_innen wie beispielsweise in den USA entwickelt.[58]
Wie aber die Gesetzesänderungen beim Bundesrechnungshof und das
juristische Vorgehen gegen die WAZ-Gruppe und fragdenstaat.de zeigen,
wird die Durststrecke für die Informationsfreiheit in Deutschland
mittelfristig weiter anhalten und Deutschland wird sich im Global Right
to Information Rating weiterhin auf einem der letzten Plätze
wiederfinden.[59]
Ein Hauptgrund dafür sind die vielen Ausnahmen, die bei Fragen zum
Militär mit seinen vielen geheimen Verschlusssachen besonders
durchschlagen. So schreibt Thilo Weichert: „Während sich in anderen
Verwaltungsbereichen schon eine umfassende Informationspraxis entwickelt
hat, gilt dies nicht für den militärischen Bereich.“[60] Es müssen daher
auch von Seiten der Friedens- und Antikriegsbewegung auch trotz oder
gerade wegen der geringen Auskunftschancen vermehrt IFG-Anfragen
gestellt werden. Diese können einerseits dazu beitragen, an einem
behördlichen Mentalitätswandel und einer offenen Informationspraxis
mitzuarbeiten. Andererseits können sie selbst dann, wenn das
Verteidigungsministerium die brisanteren IFG-Anfragen weiterhin ablehnen
wird, ein Lackmustest für die Vereinbarkeit von Militär und Demokratie
sein. Es wird sich aufgrund der unüberwindbaren Sache mit der
Verschlusssache zeigen, dass auch hier eine starke Form von
Militärkritik zu finden ist.
ANMERKUNGEN:
[1] Vgl. hierzu z.B.: Perthes, Volker (2011): Wikileaks und warum
Diskretion in der Außen- und Sicherheitspolitik wichtig sind. In:
Wikileaks und die Folgen (2011), Edition Suhrkamp, S. 164-174.
[2] Auch ohne die „Armee im Einsatz“ haben seit 1955 „rund 3.200
militärische und zivile Angehörige der Bundeswehr infolge der Ausübung
ihrer Dienstpflichten ihr Leben verloren“, dazu kommen zusätzlich noch
über 3.400 Selbstmorde, www.bmvg.de.
[3] Vgl. hierzu u.a. Butler, Judith (2010): Raster des Krieges, u.a. S.
66. Welche Macht unzensierte Kriegsbilder haben, zeigte eindrücklich der
13. Februar 1991, als US-Bomben den Al-Amiriya-Bunker zerstörten und
mehr als 400 Menschen töteten, vgl. Stelzenmüller, Constanze (Zeit
20.3.2003): „Schock und Entsetzen“, www.zeit.de/2003/13/Bombenkrieg.
[4] Zu den engen Grenzen jeder parlamentarischen Kontrolle vgl. Bannas,
Günter (FAZ 16.7.2013): Inhalt vertraulich, Erkenntnis dürftig, Folgen:
keine,
www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsa-affaere-inhalt-vertraulich-erkenntnis-duerftig-folgen-keine-12284478.html.
[5] Crouch, Colin (2008): Postdemokratie, bpb, S. 13.
[6] Zum philosophischen Problem der Urteilslosigkeit und dem Bösen in
Anschluss an Hannah Arendt vgl. Sadiku/Mickan (2013): Im Widerspruch mit
dem Bösen. In: 360°, 1/2013, S. 25-32.
[7] IFG, www.gesetze-im-internet.de/ifg/.
[8] Drepper, Daniel (2013): Schwarz auf Weiß, Diplomarbeit,
www.danieldrepper.de/leitfaden-wie-journalisten-an-dokumente-kommen/, S. 8.
[9] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Christian Schmidt vom 18.01.2011 auf eine Schriftliche
Frage des Bundestagsabgeordneten Paul Schäfer, Drucksache 17/4494
(Auszug),
www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1704494-Auszug-1.pdf,
S. 17.
[10] Brössler, Daniel (SZ 15.6.2011): Plötzlich ein Geheimnis.
www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-stuetzpunkt-in-usbekistan-ploetzlich-ein-geheimnis-1.1108634.
[11] Richter, Alexander (DW 28.11.2012): Umstrittene Zusammenarbeit mit
Usbekistan, www.dw.de/umstrittene-zusammenarbeit-mit-usbekistan/a-16407448-
[12] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 07.07.2011 auf eine Schriftliche
Frage der Bundestagsabgeordneten Inge Höger, Drucksache 17/6589
(Auszug),
www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1706589-Auszug-1.pdf,
S. 47.
[13] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Erfahrungen der Bundeswehr
mit dem Ausbildungskonzept des Partnering in Afghanistan. Antwort der
Bundesregierung vom 01.08.2011 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten
und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/6766.
[14] WAZ: Die Afghanistan Papiere,
http://afghanistan.derwesten-recherche.org/.
[15] Schravan, David (8.4.2014): Verteidigungsministerium geht
juristisch gegen die WAZ vor,
www.derwesten-recherche.org/2013/04/verteidigungsministerium-geht-juristisch-gegen-waz-vor/.
[16] Fragdenstaat.de:
https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab/#top.
[17] Hoeren, Thomas (Legal Tribune 19.4.2013): Definitiv keine Frage des
Urheberrechts,
www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverteidigungsministerium-waz-abmahnung-afghanistanpapiere-urheberrecht/.
[18] Bundestag (25.6.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage Die Linke, Drucksache 17/14083, 25.06.2013.
[19] Ebd.
[20] Via Aufräumen, Kamerad! – Daniel Lücking (19.2.2014): Offener
Brief: Umgang mit Angreifern in Afghanistan,
http://ptbsblog.daniel-luecking.de/2014/02/offener-brief-umgang-mit-angreifern-in-afghanistan/.
[21] Bundestag (24.4.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage der SPD: Bundeswehr – Einsatzarmee im Wandel,
Drucksache17/13254, S. 194.
[22] DFG-VK (14.2.2008): Bericht des Kriegsministeriums zum Einsatz um
den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und Umgebung,
www.dfg-vk.de/thematisches/heiligendamm2007/2008/192.
[23] Via Bundeswehr-Monitoring: 19.1.2012 Kleine Anfrage Linke –
Drucksache 17/8399 „Unterstützung des Bundes für die Münchner
Sicherheitskonferenz“.
[24] Via Bundeswehr-Monitoring: 3.2.2012 Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Linken, Drucksache 17/8542,
www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1708542-alt.pdf.
[25] Via Bundeswehr-Monitoring: 2.3.2012 Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Linken, Drucksache 17/8542 (neu),
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/085/1708542.pdf.
[26] Jüttner, Björn (Y 03/2014): Der Weg zum Bund, S. 56.
[27] Bundestag (24.4.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Große
Anfrage der SPD: Bundeswehr – Einsatzarmee im Wandel,
Drucksache17/13254, S. 164.
[28] Bundestag (19.10.2010 ): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage Die Linke: Die Rolle der Hochschulen in der staatlich
geförderten Rüstungs- und militärrelevanten Sicherheitsforschung,
Drucksache 17/3337, dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703337.pdf.
[29] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Die Linke:
„Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater
Rüstungsfirmen an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen“ Drucksache 18/514,
www.nicole-gohlke.de/images/largedocuments/201403_KA_BMVgundRuestungsKoopanHS_18_514sm.pdf.
[30] Voigt, Andreas (NP 11.11.2012): Hannover: Uni-Forschung ist
vertraulich,
www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Uni-Forschung-ist-vertraulich.
[31] Mickan, Thomas (2013): SAGITTA – auf dem Weg zum autonomen Krieg?
In: Drohnenforschungsatlas, IMI, S. 10-16, insbesondere S. 12.
[32] Bundestag (10.3.2014): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Linkspartei: Deutsche Zulieferungen an das syrische
Chemiewaffen-Programm, Drucksache 18/750. Vgl. ebenso Kabisch,
Volkmar/Leyendecker, Hans/Mascolo, Georg (SZ 18.3.2014): Giftiges
Geheimnis,
www.sueddeutsche.de/politik/chemiewaffen-in-syrien-giftiges-geheimnis-1.1916449.
[33] Aken, Jan van (20.3.2014): Pressemitteilung Strafanzeige wegen
Beihilfe zu Kriegsverbrechen anlässlich massiver Zulieferungen an
syrische Giftgasfabriken mit angehängter Strafanzeige an den
Generalbundesanwalt, http://www.jan-van-aken.de/?newid=395#d395.
[34] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen
Staatssekretärs Christian Schmidt vom 09.06.2011 auf Schriftliche Fragen
des Bundestagsabgeordneten Michael Groschek, Drucksache 17/6164, S. 78.
[35] Bundestag (28.11.2012): Beschlussempfehlung und Bericht:
Überprüfung der Namen von Bundeswehrkasernen, Drucksache 17/11724.
[36] Kiessler, Richard (WAZ 26.10.2014): Das neue Strategie-Konzept der
Nato bleibt geheime Verschlusssache,
www.derwesten.de/politik/das-neue-strategie-konzept-der-nato-bleibt-geheime-verschlusssache-id3874945.html.
[37] Sanches, Miguel (WAZ 28.1.2014): Militär den Spiegel vorhalten,
www.derwesten.de/meinung/militaer-den-spiegel-vorhalten-id8928642.html.
[38] Jungholt, Thorsten (Welt 18.3.2014): Größter Munitionsdiebstahl
seit 30 Jahren,
www.welt.de/politik/deutschland/article125904827/Groesster-Munitionsdiebstahl-seit-30-Jahren.html.
[39] Vgl. hierzu Schürkes, Jonna (2011): Das „eine
Hand-wäscht-die-andere–Prinzip“. Die Kooperation Deutschlands mit den
saudi-arabischen Repressionsorganen. IMI-AUSDRUCK, 08/2011, S. 3.
[40] Flade, Florian (Welt 6.10.2013): Operation „Sommerregen“,
www.welt.de/print/wams/politik/article120664012/Operation-Sommerregen.html.
[41] Biermann, Kai/Kotynek, Martin (Zeit 18.4.2013): Behörden tun sich
mit Informationsfreiheit schwer,
www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle.
[42] Ausführlich dazu: Drepper (2013): Schwarz auf Weiß, S. 27f.
[43] IFG, www.gesetze-im-internet.de/ifg/.
[44] Weichert, Thilo (27.4.2013): Akteneinsichts- und Auskunftsansprüche
nach dem IFG im militärischen Bereich – ausweitbar?,
www.datenschutzzentrum.de/vortraege/20130427-weichert-ifg-nato.html.
[45] Biermann, Kai/Kotynek, Martin (Zeit 18.4.2013): Peter Schaar:
„Transparenz sollte Grundsatz sein, nicht Ausnahme“,
www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-schaar.
[46] Drepper (2013): Schwarz auf Weiß, S. 28.
[47] Staud, Toralf (Zeit 12.3.2014): Bundestag versteckt
Rechnungshof-Akten,
www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrechnungshof/komplettansicht.
[48] Friederichs, Hauke/Staud, Toralf (Zeit 13.12.2013): Teuer und
schlecht, www.zeit.de/2013/50/herkules-computertechnik-bundeswehr.
[49] Bundestag (28.8.2013), Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken:
Ausmaß der Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung an externe Dritte,
Drucksache 17/14647, dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714647.pdf.
[50] Erstellt vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie
(FiBS), Berlin (18.11.2010 - 30.06.2011)
[51] Erstellt von der RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Pol.
Wissenschaft - Teilbereich Int Beziehungen und Strategische Studien
(21.04.2010 - 31.05.2011).
[52] Erstellt von Pricewaterhouse Coopers AG (01.07.2010 - 31.08.2010).
[53] Erstellt von Grote, Matthias - Unternehmensberatung (06.03.2012 -
23.03.2012).
[54] Erstellt vom Centre for European Security Strategies (26.07.2010 -
31.03.2011).
[55] „Unterstützung bei der Erarbeitung von Grundlagen zur Thematik: Vom
Einsatz her denken - Impulse für die Bw-Infrastruktur des 21.
Jahrhunderts“, Internationales Institut für Facility Management GmbH
(i²fm), Oberhausen (15.12.2010 - 31.12.2010); „Beratung hinsichtlich der
Identifikation von Projektrisiken, der zu berücksichtigenden internen
Verwaltungsvorschriften und der Akzeptanzvermittlung bei dem ÖPP-Projekt
Kurmainz-Kaserne Mainz“, Walter, Fritz G., Bingen am Rhein (15.01.2007 -
31.12.2009).
[56] Friederichs, Hauke (Zeit 13.9.2013): „Merkel will die Debatte
abwürgen“, Interview mit Katja Keul,
www.zeit.de/politik/deutschland/2013-09/ruestungsexporte-interview-katja-keul.
[57] Tillack, Hans-Martin (Stern 28.1.2007): Auf der Spur der
Regierungssponsoren,
http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/wie_bitte_sie_wollen_informationsfreiheit/#more-48.
[58] Beuth, Patrick (Zeit 6.2.2014): Trevor Paglen, der
Enthüllungskünstler,
www.zeit.de/digital/internet/2014-02/fotograf-trevor-paglen-portrait.
[59] Centre for Law and Democracy (2013): Global Right of Information
Rating, http://www.rti-rating.org/index.php.
[60] Weichert (27.4.2013): Akteneinsichts- und Auskunftsansprüche nach
dem IFG im militärischen Bereich – ausweitbar?
IMI-List - Der Infoverteiler der
Informationsstelle Militarisierung
Hechingerstr. 203
72072 Tübingen
imi@imi-online.de
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