Dienstag, 23. Juni 2020

Nach dem Mord an Regierungspräsidenten in Kassel: Rechte geifern und predigen Hass



Da waren es nur noch Zwei: Der Unterschied im „historischen Prozess“ 
um den Mord an Walter Lübcke zum „historischen Prozess“ gegen die 
NSU-Bande

Dass der Prozess um den Mord an Walter Lübcke ein historischer Prozess 
sei – das ist in den Tagen rund um seine Eröffnung am 16. Juni 2020 
sehr oft zu lesen gewesen, ungefähr so oft wie damals, als der 
NSU-Prozess begann. Der wesentliche Unterschied ist natürlich, dass 
mit dem Mord an Walter Lübcke dem einen oder der anderen, die Ämter 
innehaben, deutlich wurde, dass Nazi-Terror in der BRD auch sie 
treffen könnte, ein weiterer Grund für die Aufrüstung der Polizei. 
Kein Unterschied ist es, dass die Frage der Zusammenhänge, Umfelder 
und Beförderung der Tat außen vor bleiben sollen: „Es waren drei“ war 
der Kurs bei NSU, „es sind zwei“ ist es jetzt. Und auch ansonsten gibt 
es wesentliche Gemeinsamkeiten: Eine Vereinigung, die sofort aufgelöst 
werden sollte, hat einmal mehr ihre nicht nur schmutzigen Finger im 
Spiel. Die keinesfalls gewagte Prognose ist, dass einmal mehr die 
nicht dubiose, sondern eindeutige Rolle des Verfassungsschutzes kein 
Thema sein wird – so wenig, wie bei NSU die Aktivitäten ihrer V-Leute 
zum Thema werden sollten, so wenig wird jetzt ihre Unterschlagung der 
Akten über die mutmaßlichen Täter zum Thema werden, die denen die 
Bewaffnung ermöglichte. Nicht zufällig beginnt daher unsere kleine 
aktuelle Materialsammlung zum Prozessbeginn vom 18. Juni 2020 mit der 
Erklärung, dass es eben keine „zwei Einzeltäter“ waren...
https://www.labournet.de/?p=149832

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