Dienstag, 23. Juni 2020
Nach dem Mord an Regierungspräsidenten in Kassel: Rechte geifern und predigen Hass
Da waren es nur noch Zwei: Der Unterschied im „historischen Prozess“
um den Mord an Walter Lübcke zum „historischen Prozess“ gegen die
NSU-Bande
Dass der Prozess um den Mord an Walter Lübcke ein historischer Prozess
sei – das ist in den Tagen rund um seine Eröffnung am 16. Juni 2020
sehr oft zu lesen gewesen, ungefähr so oft wie damals, als der
NSU-Prozess begann. Der wesentliche Unterschied ist natürlich, dass
mit dem Mord an Walter Lübcke dem einen oder der anderen, die Ämter
innehaben, deutlich wurde, dass Nazi-Terror in der BRD auch sie
treffen könnte, ein weiterer Grund für die Aufrüstung der Polizei.
Kein Unterschied ist es, dass die Frage der Zusammenhänge, Umfelder
und Beförderung der Tat außen vor bleiben sollen: „Es waren drei“ war
der Kurs bei NSU, „es sind zwei“ ist es jetzt. Und auch ansonsten gibt
es wesentliche Gemeinsamkeiten: Eine Vereinigung, die sofort aufgelöst
werden sollte, hat einmal mehr ihre nicht nur schmutzigen Finger im
Spiel. Die keinesfalls gewagte Prognose ist, dass einmal mehr die
nicht dubiose, sondern eindeutige Rolle des Verfassungsschutzes kein
Thema sein wird – so wenig, wie bei NSU die Aktivitäten ihrer V-Leute
zum Thema werden sollten, so wenig wird jetzt ihre Unterschlagung der
Akten über die mutmaßlichen Täter zum Thema werden, die denen die
Bewaffnung ermöglichte. Nicht zufällig beginnt daher unsere kleine
aktuelle Materialsammlung zum Prozessbeginn vom 18. Juni 2020 mit der
Erklärung, dass es eben keine „zwei Einzeltäter“ waren...
https://www.labournet.de/?p=149832
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