“Jobcenter versuchen regelmmäßig an die Emialadressen und Handynummern von Hartz IV Leistungsbeziehern zu kommen. In einem Formular versuchen die Behörden, über einen Umweg an die Daten zu gelangen. Mit dem Hinweis: “Bitte überprüfen Sie ihre Kommunikationsdaten auf Aktualität” sollen diese Daten ermittelt werden. Viele Leser/innen fragten uns, ob das überhaupt rechtens ist. Der Datenschutzbeauftragte hat jedoch eindeutig festgestellt, dass die Weitergabe dieser Daten grundsätzlich freiwillig sind. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass die Behörden die Daten an Dritte weitergegeben haben und zum Beispiel Leiharbeitsfirmen bei den Betroffenen ungefragt anriefen. Nachdem Betroffene fragten, woher die Leiharbeitsfirmen die Telefonnummern hatten, sagten diese, das Jobcenter habe die Telefonnummern “mit Einwilligung des Kunden” weitergegeben. Wer dies künftig unterbinden will, kann folgenden Vordruck verwenden…” Meldung vom 18. Dezember 2019 bei gegen-hartz.de mit einem Vordruck des Antrags auf Datenlöschung
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=159818
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