Nur in 1-2 Prozent der verwertbaren Auswertungen zeigten sich Widersprüche
- 27.12.2019, 13:25 Uhr
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- Berlin. Die seit 2017 praktizierte routinemäßige Handydatenauswertung in Asylverfahren bringt laut einer Studie der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kaum verwertbare Ergebnisse. Seit der Einführung des Verfahrens im September 2017 habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hochgerechnet etwa 20.000 Mobiltelefone von Asylsuchenden ausgelesen und mehr als elf Millionen Euro in dieses Verfahren investiert, heißt es in einer am Freitag in Berlin veröffentlichten Analyse von behördeninternen Unterlagen.Das Bamf hatte Ende vergangenen Jahres eine positive Bilanz von Spracherkennung und Handyauswertung im Asylverfahren gezogen und eine Zahl von 27.000 ausgelesenen Mobiltelefonen von Flüchtlingen genannt.
- Die GFF erklärte, zwischen Januar 2018 und Juni 2019 sei das Auslesen in etwa einem Viertel der Fälle bereits an technischen Problemen gescheitert. Mehr als die Hälfte der erfolgten Datenträgerauswertungen habe sich zudem als unbrauchbar erwiesen. Nur in ein bis zwei Prozent der verwertbaren Auswertungen hätten sich Widersprüche zu den Angaben gefunden, die die Asylsuchenden selbst in ihren Befragungen gemacht hatten.Die Datenträgerauswertung sei demnach nicht nur kostspielig, intransparent und bringe kaum verwertbare Ergebnisse, sondern verletze auch Grundrechte, heißt es. Gemeinsam mit betroffenen Personen bereite die Gesellschaft für Freiheitsrechte deshalb rechtliche Schritte dagegen vor.
- Nach früheren Bamf-Angaben wurden seit Einführung der IT-Assistenzsysteme zur Bestimmung von Identität und Herkunft bis Ende 2018 zudem in rund 19.000 Fällen die Dialekte von arabischsprechenden Antragsstellern mittels digitaler Technik ausgewertet. epd/nd
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