Freitag, 1. Februar 2019

Konkret: Das Ministerium schlägt zurück


31.01.19
Konkret LogoHorst Seehofer droht mit einem Verbot der linken Solidaritätsorganisation Rote Hilfe.
Von Michael Csaszkóczy
Focus« und »Junge Freiheit« (»JF«) waren die ersten, die die offenbar gezielte Indiskretion aus dem Innenministerium verbreiteten; ein paar Tage später verkündete auch die »Taz«, ihre traditionell guten Kontakte zu den Sicherheitsbehörden würden die Planungen für ein Verbot der Roten Hilfe e. V. (RH) bestätigen.
Zwar wollte Heimat- und Innenminister Seehofer sich nicht offiziell äußern, verwies aber auf geradezu horrible Erkenntnisse des Verfassungsschutzes (VS) zur RH: »Sie versucht durch Publikationen, Vorträge, Demonstrationen die Sicherheits- und Justizbehörden sowie die rechtsstaatliche Demokratie zu diskreditieren. Dazu organisiert sie unter anderem Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu Themenfeldern wie ›staatliche Repression‹ und fordert dazu auf, grundsätzlich die Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten zu verweigern.« Das allerdings ist ein Rat, den jeder verantwortungsvolle Rechtsanwalt seinem Mandanten mit auf den Weg geben dürfte.
»Voraussetzung für die Leistung von Unterstützung durch die Rote Hilfe« sei »unter anderem, dass der Betroffene kein Unrechtsbewusstsein im Hinblick auf das von ihm begangene strafbare Handeln zeigt.« Eine moralisch einwandfreie linke Solidaritätsorganisation hätte sich demnach ausschließlich um Leute zu kümmern, die der festen Überzeugung sind, dass sie verwerflichen Blödsinn getan haben. Dem »Focus« diktierte der VS gar: »Als Gegenleistung dürfen die Delinquenten keine Aussagen bei der Polizei machen und müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafhaft den ›revolutionären Straßenkampf‹ fortzusetzen.«
Es ist nicht das erste Mal, dass die Rote Hilfe sich vor die Frage gestellt sieht, ob sie derlei Blödsinn überhaupt noch kommentieren oder dementieren soll. Im November 2017 hatte sie das ausnahmsweise nicht nur getan, sondern auch gerichtlich durchgesetzt, in diesem Fall gegen den Bremer Verfassungsschutz. Das zuständige Gericht urteilte: »Aus dem Verfassungsschutzbericht geht nicht einmal ansatzweise hervor, aufgrund welcher tatsächlichen Anhaltspunkte der Antragsteller der ›gewaltorientierten‹ linksextremistischen Szene zuzuordnen wäre.« Der VS ersetzte den Wortlaut daraufhin durch die schwammige Formulierung, die RH zeige »eine gewaltunterstützende und gewaltbefürwortende Einstellung … wenngleich (sie) selbst nicht gewalttätig agiert«.
Wirkungen haben solche Diffamierungen allemal. Schon 2007 war die damalige Juso-Chefin Franziska Drohsel wegen ihrer Mitgliedschaft in der RH in Bedrängnis geraten. Sie wurde nach Intervention des Parteivorstands genötigt, sich von der »Unterstützung der RAF durch die Rote Hilfe« zu distanzieren (einer Position, die die Rote Hilfe nicht einmal vertreten hat, bevor die RAF sich zehn Jahre zuvor aufgelöst hatte). Genutzt hat es ihr nichts. Sie musste aus der RH austreten.

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