Der Fall des in Polizeiobhut verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh wird nicht neu aufgerollt. Der Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt hat eine Beschwerde der Angehörigen gegen die Verfahrenseinstellung abgelehnt. Damit ist nach 14 Jahren eine juristische Aufarbeitung kaum noch möglich. Die Entscheidung ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Familie Jalloh und der Aktivisten, die seit Jahren unermüdlich und trotz Schikanen für eine Aufklärung kämpfen. In Anbetracht der zahlreichen Indizien, die ein Mordkomplott von Polizisten wahrscheinlich machen, ist sie ein rechtspolitischer Skandal.
Der zuständige Generalstaatsanwalt ist schon in der Vergangenheit durch mangelnde Transparenz gegenüber Politikern und durch die Behinderung mutiger Ermittler aufgefallen. Es bleibt der Eindruck, dass Teile des Staatsapparates mutmaßliche Mörder in Uniform schützen wollen. Längst geht es nicht mehr nur um Jalloh, sondern um zwei weitere Todesfälle im selben Revier.
Nur öffentlicher Druck kann den Generalbundesanwalt noch zwingen, den Fall an sich zu ziehen. Nur öffentlicher Druck kann die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ermöglichen. Nur Druck kann erreichen, dass die unabhängige Expertenkommission die für eigenen Ermittlungen notwendigen Akten erhält. Die bittere Erkenntnis, wie schon beim NSU: Der deutsche Staat scheint strukturell unfähig, institutionellen Rassismus und Behördenversagen aufzuklären. Auf ihn ist kein Verlass.
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