POLIZEIGEWALT
Am kommenden Montag, dem 3. Dezember 2018, findet ein wichtiger Termin im Kampf gegen die Kriminalisierung von Revolutionärinnen und Revolutionären durch die nach rechts gerückte Bundesregierung statt.
Von ffz
Bei diesem Prozesstermin geht es um das Tragen einer YPG-Fahne (YPG sind die kurdischen Volksverteidigungseinheiten aus der Demokratischen Föderation Nordsyrien/Rojava - Anm. d. Red.) durch die Moderatorin der Gelsenkirchener Montagsdemonstration, Monika Gärtner-Engel. Gegen den dazu erlassenen Strafbefehl haben ihre Anwälte Einspruch erhoben
Was war passiert: Am 20. März zog eine große Solidaritätsdemonstration für den Rojava-Kanton Efrîn durch Gelsenkirchen. Dieser war zuvor von der Armee des faschistischen türkischen Erdoğan-Regimes angegriffen worden. Die Aktion war Bestandteil des weltweiten Aktionstag „Efrîn wird leben!“, zu dem die revolutionäre Weltorganisation ICOR gemeinsam mit der International League of Peoples' Struggle (ILPS) aufgerufen hatte.
Polizei handelte einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zuwider
Die an diesem Tag anwesenden Polizeikräfte verbaten das Zeigen der Fahnen der PYD – der stärksten Partei in der Demokratischen Föderation Nordsyrien - und der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG und YPJ. Wohl gemerkt: Weder die genannten Organisationen, noch das Zeigen ihrer Symbole ist in Deutschland verboten. Die Polizei handelte einem Gerichtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zuwider, das am Nachmittag das Zeigen dieser Fahnen erlaubt hatte.
Strafbefehl gegen Monika Gärtner-Engel
Monika Gärtner-Engel zeigte ihre Solidarität und trug die YPG-Fahne einer kurdischen Demonstrantin. Diese Fahne wurde von der Polizei gewaltsam weggenommen und beschlagnahmt. Monika Gärtner-Engel erhielt infolge einen Strafbefehl über eine stattliche Geldsumme, ersatzweise Gefängnis!
Das Verhalten der verantwortlichen Beamten dürfte sogar strafbar sein, da hier eine unschuldige Person verfolgt wird und in eine angemeldete, friedliche Demonstration eingegriffen wurdeFrank Jasenski, Anwalt von Monika Gärtner-Engel
Dazu seinerzeit der Anwalt von Monika Gärtner-Engel, Frank Jasenski: „Das Verhalten der Gelsenkirchener Polizei ist klar rechtswidrig. Die Polizei kann als Behörde nicht das Gegenteil von dem machen, was sie dem Verwaltungsgericht und dem Bürger vorher zugesagt hat. Das Verhalten der verantwortlichen Beamten dürfte sogar strafbar sein, da hier eine unschuldige Person verfolgt wird und in eine angemeldete, friedliche Demonstration eingegriffen wurde.“
Bereits um 9.30 Uhr Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht
Die damit einhergehende Kriminalisierung von Monika Gärtner-Engel, der bei der Montagsdemonstration am 5. November erneut durch die Gelsenkirchener Polizei eine YPJ-Fahne weggenommen werden sollte (siehe Rote Fahne News), muss vom Tisch. Freispruch für Monika Gärtner-Engel!
Kommt am 3. Dezember um 10.30 Uhr zur Verhandlung am Amtsgericht Gelsenkirchen, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen. Bereits um 9.30 Uhr wird eine Solidaritätskundgebung vor dem Amtsgericht stattfinden.
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