Freitag, 30. November 2018

Proteste gegen die Abschiebung zweier kurdischer Aktivisten – nach Bulgarien. Und dann weiter…?


Proteste gegen die Abschiebung zweier kurdischer Aktivisten – nach BulgarienDie beiden kurdischen Aktivisten Ramazan A. und Yüksel T. sind nach Bulgarien abgeschoben worden. Das teilte das Nürnberger Bündnis für Frieden in Kurdistan mit. Die Abschiebung der Aktivisten, die seit Ende August im Abschiebegefängnis Eichstätt inhaftiert waren, erfolgte demnach bereits am Montag. Das Asylgesuch der beiden ist von den bayerischen Behörden negativ beschieden worden. Mittlerweile befinden sich Ramazan A. und Yüksel T. in einem offenen Lager in Sofia. Beiden droht eine Zurückweisung in die Türkei, wo sie vermutlich direkt in ein Gefängnis überstellt werden. Yüksel T. hat in der Türkei bereits fast eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Vor vier Jahren war er in eine Auseinandersetzung mit faschistischen Studenten an der Sütcü-Imam-Universität in Maraş verwickelt. Dabei wurde er so schwer verletzt, dass er drei Wochen im Koma lag. Noch heute leidet er unter gesundheitlichen Einschränkungen. Wegen der Auseinandersetzung wurde sein Studium aberkannt und er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Er konnte fliehen, bevor das Urteil rechtskräftig wurde. Ramazan A. wird in der Türkei wegen seiner regierungskritischen Meinungsäußerung in den sozialen Medien verfolgt, auch ihm droht massive Repression, sollte er abgeschoben werden…“ – aus dem Bericht „Kurdische Aktivisten nach Bulgarien abgeschoben“ vom 22. November 2018 bei der ANF externer Link, worin auch noch daran erinnert wird, dass es vorher gelungen war, die Abschiebungen zu verhindern, und dass jetzt erneut Proteste organisiert werden. Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag, sowie eine Pressemitteilung mit Update des Solidaritätskomitees:
  • „»Beiden drohen dort lange Haftstrafen«“ am 24. November 2018 in der jungen welt externer Link ist ein Gespräch von Gitta Düperthal mit einem Sprecher des »Bündnisses für Frieden in Kurdistan« in Nürnberg, worin dieser unter anderem ausführt: „Die Bundesregierung muss endlich einen Abschiebestopp für Oppositionelle aus der Türkei beschließen. Unter der Erdogan-Diktatur ist das Land kein Rechtsstaat. Gefangene erhalten keinen Rechtsbeistand. Immer wieder gibt es Berichte über Misshandlungen, gar Folter in Gefängnissen. All dies ist bekannt und durch unabhängige Quellen bestätigt. //Die Anwältin Heike Geisweid hat im Gespräch mit junge Welt am Freitag berichtet, dass ein Eilantrag und eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe in beiden Fällen nicht angenommen wurden. Die Gerichte würden davon ausgehen, dass sich alle europäischen Staaten an die Dublin-Vereinbarung halten// Schon das Verwaltungsgericht in München hatte geurteilt, es sei nicht nachgewiesen, dass in Bulgarien die Verfahren nicht rechtsstaatlich ablaufen. Die bulgarischen Anwälte, die dort Yüksel und Ramazan vertreten, haben uns aber mitgeteilt: Nach dortiger Statistik seien im Jahr 2016 rund 250 aus der Türkei geflüchtete Menschen dorthin zurückgeschoben worden. Nur in 50 Fällen habe es eine Überprüfung gegeben. Außerdem seien bei sogenannten Push-Back-Aktionen an der türkischen Grenze Menschen illegal zurückgewiesen worden, ohne dass sie einen Asylantrag hatten stellen können. Als Hoffnung für Yüksel und Ramazan bleibt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Bereits ihre Inhaftierung in Deutschland war rechtswidrig…“
  • Pressemitteilung vom 27. November 2018: “Update zu den beiden kurdischen Aktivisten, deren Schicksal wir verfolgen”Die beiden kurdischen Aktivisten Ramazan A. und Yüksel T., die seit Ende August in Abschiebehaft in Eichstätt sind, wurden am 19.11.2018 nach Bulgarien abgeschoben. Dreimal wurde die versuchte Abschiebung von Ramazan A. und Yüksel T. erfolgreich verhindert. Letzten Montag wurden die beiden mit einem Charterflug nach Bulgarien abgeschoben.
    Ein Bericht von Y.T. über seine Abschiebung, den er uns telefonisch übermittelte: „Um etwa 7 Uhr morgens wurden wir im Gefängnis geweckt. Sie teilten uns mit, dass wir abgeschoben werden. Sie sagten: ‚Wir werden eine Leibesvisitation durchführen‘. Zunächst habe ich es nicht akzeptiert. Dann ist ein Arzt gekommen und meinte, dass nur er die Durchsuchung vornehmen wird. Wenn ich nicht einverstanden bin, würden sie es mit Gewalt durchführen. Ich wurde hin- und her gezerrt und geschubst. Der Arzt hat in meine Mundhöhle geschaut, währenddessen hat ein Polizist alles mit einer Videokamera aufgezeichnet (außer der nackten Leibesvisitation). Anschließend wurden mir Handschellen am Rücken angelegt, meine Füße wurden mit Kabelbindern fixiert. Die Sicherheit war auf höchstem Niveau: 3 Autos mit ca. 10 Polizisten fuhren mit uns zum Flughafen. Ein Arzt und ein Psychologe waren ebenfalls anwesend. Um 9:30 Uhr wurden wir in einen Privatflieger gesetzt. Währenddessen wurde alles auf Video aufgezeichnet. Die Polizisten hinderten uns daran, Parolen zu rufen. Nach 1,5 Stunden Flug wurden wir der Flughafenpolizei in Sofia übergeben. Am Flughafen haben wir drei Stunden zwecks Abgabe unserer Fingerabdrücke gewartet. Anschließend wurde uns ein Schreiben ausgehändigt und wir durften gehen.
    In Bulgarien wurden die beiden in ein „Ovçi kupel kamp“, also ein „offenes Lager“ gebracht. Das Asylgesuch von Yüksel T. ist inzwischen negativ beschieden. Damit ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er in die Türkei weiter geschoben wird. Dort drohen ihm lange Haftstrafen aufgrund seiner regierungskritischen Einstellung.
    Wir haben Kontakt zu Anwälten in Bulgarien, die zurzeit versuchen, die geplante Weiterschiebung zu verhindern. Wir verurteilen die Abschiebung der kurdischen Aktivisten aufs Schärfste. Täglich kommt es in der Türkei zu willkürlichen Verhaftungen. Erst am letzten Wochenende gab es in mehreren Städten Razzien gegen Mitglieder der Demokratischen Partei der Völker (HDP). Auch Menschen aus der Zivilgesellschaft, die 2013 an den regierungskritischen Gezi-Protesten teilgenommen hatten, waren betroffen. Die Bundesregierung muss endlich einen Abschiebestopp für Oppositionelle aus der Türkei beschließen. Unter der AKP/MHP-Diktatur gibt es keinen Rechtsstaat. Die Gefangenen erhalten keinen Rechtsbeistand. Immer wieder gibt es Berichte über Misshandlungen und Folterungen in den Gefängnissen. All dies ist bekannt und wurde durch unabhängige Quellen bestätigt. Dennoch will die Bundesregierung an ihrer Abschiebepraxis von Oppositionellen aus der Türkei festhalten. Egal, ob hiermit die Rechtspopulisten im eigenen Land bedient werden sollen oder ob Schützenhilfe bei Erdogans Feldzug gegen die kurdische Bevölkerung der Grund ist – wir fordern ein Ende der Auslieferung von DemokratInnen in den Unrechtsstaat Türkei. Die demokratische Opposition gegen das Erdogan-Regime braucht Schutz und Unterstützung, keine Verfolgung oder Auslieferung!

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