“… In den letzten 12 Monaten mit vorliegenden Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA), von August 2017 bis Juli 2018, wurden von den Jobcentern insgesamt 923.519 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte “neu festgestellt”. (…) Mit insgesamt 139.656 Sanktionen in den 12 Monaten von August 2017 bis Juli 2018 wurden von den Jobcentern in Berlin wesentlich mehr Sanktionen neu festgestellt als von den Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg zusammen (123.961). 10 Jahre zuvor, von August 2007 bis Juli 2008, wurden von den Jobcentern 784.170 Sanktionen neu festgestellt, davon 71.824 in Berlin und 145.893 in Bayern und Baden-Würtemberg zusammen. (…) Von August 2017 bis Juli 2018 wurden in Berlin 94,4 Prozent mehr Sanktionen neu festgestellt als zehn Jahre zuvor, von August 2007 bis Juli 2008. In Bayern 22,6 Prozent und in Baden-Württemberg 5,4 Prozent weniger. (…) Gemessen am durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (…) wurden von August 2017 bis Juli 2018 in Berlin 37,0 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand neu festgestellt (zehn Jahre zuvor: 16,0), im Saarland 16,5 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand (zehn Jahre zuvor: 16,4) und im Bundesdurchschnitt 21,7 Sanktionen pro 100 ELB im Bestand (zehn Jahre zuvor: 15,4). (…) Ein Ende der Kürzungen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts unter das vom Bundesverfassungsgericht geforderte „menschenwürdige Existenzminimum“ ist bisher nicht in Sicht. Eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht immer noch aus…” Bericht vom und beim Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendhilfe (BIAJ) vom 27. November 2018
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