Sonntag, 8. März 2015
UN-Empfehlungen treffen in Mexiko auf taube Ohren
amerika21.de v. 18.02.2015
Mexikanische Regierung reagiert kaum auf Empfehlungen des UN-Komitees gegen gewaltsames Verschwindenlassen. Widersprüchliche Daten der Regierung
Von Peter Clausing [1]
Genf/Mexiko-Stadt. Das UN-Komitee in Genf hat Empfehlungen [3]an die mexikanische Regierung gegen das gewaltsame Verschwindenlassen veröffentlicht. Angesichts dieses verbreiteten Phänomens in weiten Teilen des Landes existiere in der mexikanischen Gesellschaft eine allgemeine Angst, warnte Rainer Huhle, der deutsche Vertreter in dem zuständigen zehnköpfigen UN-Gremium. Von den Auswirkungen dieser Menschenrechtsverletzung seien nicht nur die Angehörigen, sondern ganze Gemeinden betroffen, so Huhle weiter.
Drei der vom Komitee ausgesprochenen Empfehlungen haben aus Sicht der UN-Experten besondere Priorität: eine deutliche Verbesserung des nationalen Registers gewaltsam Verschwundener, erheblich größere Bemühungen, um Migrantinnen und Migranten vor dem Verschwindenlassen zu schützen sowie verstärkte Anstrengungen bei der Suche nach Verschwundenen, welche unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Anzeige eingeleitet werden müsse.
Die aktuelle internationale Aufmerksamkeit zu diesem Thema ist der Tatsache geschuldet, dass in Mexiko seit 2006 zehntausende Menschen gewaltsam verschleppt wurden und seither verschwunden sind. Genaue Zahlen kann die Regierung bis heute nicht nennen. Stattdessen präsentierte sie auch gegenüber dem UN-Komitee widersprüchliche Daten, was nach Ansicht von Experten einmal mehr das fehlende Bemühen des Staates um Aufklärung der tatsächlichen Dimension dieser Art des Verbrechens deutlich machte.
Wenige Tage vor der UN-Ausschuss-Sitzung hatte die mexikanische Bundesgeneralstaatsanwaltschaft erklärt, der Fall der 43 Lehramtsstudenten aus Ayotzinapa, die in der Nacht vom 26. auf den 27. September 2014 verhaftet wurden und anschließend verschwanden, sei abgeschlossen. Dem widersprachen Familienangehörige und die Anwälte der Studenten. Tatsächlich liegen bis heute keine Beweise vor, die einen Abschluss der Untersuchungen rechtfertigen würden. Auch das renommierte argentinische Team von Forensikern, das auf Bitte der Angehörigen die Suche und Exhumierungen fachlich begleitet, hat öffentlich Bedenken [4] zu den Thesen der Behörde geäußert.
In Genf erwarteten die Familienangehörigen von der öffentlichen Diskussion auch Auskunft über nachhaltige Maßnahmen zum Schutz vor Verschwindenlassen. Dies blieb die mexikanische Regierung jedoch schuldig. Auf viele Fragen des Ausschusses antwortete die Regierungsdelegation nach Einschätzung von Teilnehmern der Veranstaltung mit vagen Angeboten. Die mexikanische Regierung übte in öffentlichen Stellungnahmen Kritik an den UN-Empfehlungen, nachdem diese bereits verabschiedet waren. Vertreter des mexikanischen Militärs unterstellten dem UN-Komitee Voreingenommenheit.
Wie ernsthaft sich Mexikos Regierung mit den Empfehlungen auseinandersetzt, wird sich spätestens in einem Jahr zeigen, wenn sie gegenüber dem UN-Ausschuss einen Bericht zu den Fortschritten in den drei oben genannten Bereichen vorstellen muss. Ein erster Schritt könnten die versprochenen Änderungen in der Gesetzgebung sein. Nach einer notwendigen Verfassungsänderung soll bis Juni dieses Jahres durch den Gesetzgeber ein spezifisches Gesetz zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen verabschiedet werden.
[1] https://amerika21.de/autor/peter-clausing
[3] http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CED/Shared%20Documents/MEX/INT_CED_COB_MEX_19564_S.pdf
[4] http://www.tlachinollan.org/investiga-equipo-argentino-basurero-de-cocula-y-rio-san-juan/
URL: https://amerika21.de/2015/02/112577/un-ced-empfehlungen
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