Sonntag, 8. März 2015
OLG Düsseldorf verurteilt kurdischen Aktivist zu sechs Jahren
07.03.15 - Der Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland (AZADÎ e.V.) berichtet vom Verfahren gegen Abdullah S., das seit Juni 2013 läuft. Es endete gestern mit der Verurteilung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren:
„Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass sich der kurdische Aktivist als führender Funktionär in der von den Behörden als „terroristische“ Vereinigung im Ausland (§ 129b i.V.m. § 129a StGB) eingestuften PKK betätigt hat.
Die Höhe des Strafmaßes in diesem § 129b-Verfahren ist die bislang höchste, obgleich der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung großes Verständnis für den Kampf des kurdischen Volkes äußerte, dem Angeklagten Respekt zollte für dessen politisches Engagement und er gleichzeitig harsche Kritik am Vorgehen des türkischen Staates übte. Unterschwellig kritisierte er auch die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 129b durch das Bundesjustizministerium. Die Entscheidungen des Ministeriums müssen weder begründet werden, noch sind sie rechtlich anfechtbar. (…)
Die Verteidigung hingegen hatte in allen Fällen argumentiert, dass es sich bei der PKK um eine bewaffnete Konfliktpartei im völkerrechtlichen Sinne handelt.“
All das hielt das OLG aber nicht von einer Verurteilung ab. Die Verteidigung wird Revision gegen das Urteil einlegen. „Die Zeit ist überreif für ein Umdenken. Deshalb muss es – alternativlos - bei der Forderung nach Aufhebung des PKK-Verbots und Streichung der PKK von der EU-Terrorliste bleiben,“ heißt es am Ende der AZADÎ-Mitteilung.
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