Sonntag, 8. März 2015

Hartz IV: Bosheit oder dümmliche Arroganz

Den Anschiss eines Vorgesetzten bei der Arbeitsagentur lässt man in "tadelloser Haltung" über sich ergehen 07.03.2015 Hartz IV Hilfsbedürftige, die lieber mit einer Begleitperson ihres Vertrauens zu “ihrer” Behörde gehen, haben eindeutig das Recht dazu: im Paragraphen 13, Sozialgesetzbuch X, ist das eindeutig geregelt, so in den Absätzen 1 und 4 des betreffenden Paragraphen. Es steht den Sachbearbeitern in den sogenannten „Jobcentern“ nicht zu, diese Tatsache irgendwie abfällig zu kommentieren oder sogar dieses Recht in Zweifel zu ziehen. Die Offenbacherin Ellen Vaudlet, die seit langem Hartz IV-Betroffenen hilft, schildert in ihrem folgenden Text, dass sich Hilfsbedürftige wie BegleiterInnen allerdings auf einiges gefasst machen müssen, wenn sie dieses klare Recht in Anspruch nehmen. Manche “SachbearbeiterInnen” leisten sich Entgleisungen der schlimmsten Art. Ihnen scheint nicht zu genügen, dass Hilfsbedürftigkeit eh voller Demütigungen ist. Sie müssen auch ihrerseits, zusätzlich noch, die Hilfsbedürftigen demütigen. Mit höchst überflüssigen Kommentaren von zutiefst unterirdischem Niveau. Vorweg: Ich bin zornig, sehr zornig sogar! Es ist mir daher völlig egal, ob sich “irgendein” Mitarbeiter oder Honorartätiger der MainArbeit, der Hartz-IV-Behörde hier in Offenbach, jetzt auf den Schlips getreten fühlt, denn mein Zorn richtet sich nicht gegen diejenigen, welche rechtskonform handeln. Diesen sage ich: Ihr seid nicht gemeint, wenngleich ich im Anschluss die verallgemeinernden Begriffe wie „Ihr“ oder „Euch“ verwenden werde. Könnt oder wollt Ihr nicht begreifen, was ein „Beistand“ ist? Ihr wisst, worum es geht: dass Ihr wieder einmal versucht habt, Hilfsbedürftigen das Recht zu nehmen, mit einem Beistand bei Euch zu erscheinen. Wisst Ihr nicht, was ein „Beistand“ ist? Ebenso, dass ein Beistand zuzulassen ist, nahezu immer, von ganz wenigen Ausnahmetatbeständen abgesehen? Mit Verlaub, Euer selbstherrliches und im Höchstmaße arrogantes Verhalten kotzt mich mittlerweile nur noch an. Es ist aber auch beschämend, und zwar ausschließlich für Euch selbst! Egal, wie man Euer Gebaren auch einordnet! Woran also liegt es, dass selbst ein an Eindeutigkeit und Klarheit kaum zu übertreffender Paragraphen – § 13 SGB X in schöner Regelmäßigkeit mißachtet wird? Erklärungen fallen mir einige ein: Variante 1: Unbedarftheit Ihr, die Ihr “das Gesetz” umsetzt, seid tatsächlich völlig unbedarft in dem, was Ihr tut. Wenn Ihr aber keinerlei – nicht einmal marginale – Kenntnisse über die Rechte der Leistungsberechtigten nach Sozialgesetzbuch II (SGB II) habt, wieso erdreistet Ihr Euch dann, Euch über genau diese Rechte hinweg setzen zu wollen? Hier möchte ich ausnahmsweise Dieter Nuhr zitieren: “Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!” Variante 2: BrainFuck de Luxe. BrainFuck de Luxe. Die stetige (mediale) Gehirnwäsche hat Euren Geist derart vernebelt, dass Ihr nicht einmal im Ansatz auf die Idee kommt, ein Betroffener des SGB IUI und/oder dessen Beistand könnte (politisch) gebildet sein, seine spärlichen Rechte kennen und diese auch einfordern. Leistungsbezug = grenzdebil, so könnte dann Eure Einstellung entsprechend lauten. Sollte dies die Erklärung sein, dann ist dies Menschenverachtung pur. Und Ihr merkt es nicht einmal. Variante 3: Bösartigkeit. Ihr habt einfach Spaß daran, Menschen zu demütigen und zu verunsichern. Es gefällt Euch, Eure mickrige Macht zu demonstrieren. Für Euch sind “Hartzer” ohnehin keine wertvollen Mitglieder mehr in unserer Gesellschaft. An “denen” darf man sich getrost abarbeiten, an diesem elenden Schmarotzerpack. Dies als Erklärung für Euer Verhalten anzunehmen, ist die unschönste aller Varianten. Ausschließen kann ich sie leider nicht. Eure Respektlosigkeit ist widerlich! Daher jetzt kurz und bündig im Klartext, gerichtet an alle Mitarbeiter und Honorarkräfte mit Doktortitel, welche (noch immer erfolglos) sich gegen das Hinzuziehen eines Beistands “wehren”: Zu unterstellen – mal mehr, mal weniger subtil – ein Betroffener sei ein “Muttersöhnchen”, weil der Beistand die eigene Mutter ist, ist eine bodenlose Frechheit! Der Betroffene kennt seine Rechte und nimmt sie wahr, punktum! Scheinheilig nachzufragen, ob der Beistand die “Betreuung” sei, ist entweder schiere Blödheit oder bewusste Provokation! Betroffene haben einen Rechtsanspruch auf das Hinzuziehen eines Beistands, punktum! Sprüche wie ”Sie sind ein erwachsener, junger Mann, wieso wollen Sie eine Begleitung?” gehören in die Abteilung verbaler Sondermüll! Dies gilt auch für alle ähnlich lautenden Einlassungen und Fragen wie “Haben Sie Angst, alleine zu kommen?” oder “Brauchen Sie jemanden an Ihrer Seite? Sie sind doch ein Mann!” Betroffene müssen sich vor Euch für die Wahrnehmung Ihrer Rechte niemals rechtfertigen, punktum! Ein solches Verhalten, völlig unabhängig vom Warum, ist in jeder Hinsicht beschämend. Und es offenbart Euer noch viel beschämenderes Menschenbild. Noch dazu sorgt es von der ersten Sekunde an für eine derart schlechte Stimmung, dass ein sachliches Gespräch danach in aller Regel nicht mehr möglich ist. Auf diese Art sorgt Ihr – bewusst? – dafür, dass sich die Wahrscheinlichkeit eines Eklats vervielfacht. Kommt es dann zum Eklat, ist das Wehgeschrei groß. Und der Schuldige steht auch gleich fest: Es ist natürlich der Erwerbslose. So kann man natürlich auch für “sich selbst erfüllende Prophezeihungen” sorgen. Wer nichts zu verbergen hat, der scheut auch keinen Beistand! Es gibt genügend Mitarbeiter innerhalb der MainArbeit, die das Recht des Betroffenen auf einen Beistand ohne vorheriges Gezeter respektieren. “Witzigerweise” sind das genau die Mitarbeiter, mit denen konstruktive/sachliche Gespräche möglich sind, die sich noch keinen Namen gemacht haben in Bezug auf rüdes Verhalten, versuchte Rechtsbeugung etc. Das lässt tief blicken. Werdet endlich professionell, verflixt und zugenäht! Eure lächerlichen Versuche, die wenigen verbliebenen Rechte der Betroffenen zu atomisieren, führen zu nichts – außer zu Frust. Diejenigen, die um ihre Rechte wissen, werden sich diese ohnehin nicht nehmen lassen! Da könnt Ihr noch so sehr die Backen aufblasen! Da könnt Ihr auch noch weitere Demütigungsversuche starten und (vermutlich) reichlich angepisst sein darüber, dass diese Betroffenen nicht untertänigst und unterwürfigst gehorchen. Ihr verschwendet – nicht nur Eure – Lebenszeit und Energie. Und wofür? Nicht einmal Streicheleinheiten fürs Ego fallen für Euch ab, im Gegenteil! Ganz im Ernst: Ist ein derartiges Einbringen persönlicher Befindlichkeiten nicht im Höchstmaß unprofessionell? Glaubt Ihr wirklich, da nimmt man Euch noch ernst? Denkt mal über Eure eigene “Außenwirkung” nach, vielleicht hilft das. Denn an Eure nicht vorhandene Empathie gegenüber Erwerbslosen appelliere ich schon lange nicht mehr. Ich habe dazu gelernt! Seid auch Ihr lernfähig? (Artikel: Ellen Vaudlet, Vorspann: Holdger Platta)

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