Freitag, 2. November 2012
"Juristisch verloren, politisch gewonnen"
29.10.12 - In einer aktuellen Information für Presse und Öffentlichkeit teilt die MLPD zum heutigen Prozess des Vermögensverwaltungsvereins Horster Mitte e.V. (VVV) gegen die Sparkasse Gelsenkirchen mit:
Das Landgericht Essen lehnte heute aus formalen Gründen eine einstweilige Verfügung gegen die Sparkasse Gelsenkirchen auf Weiterleitung eines Kreditantrags der MLPD an die KfW-Bank ab. (AZ 6O 335/12) Richter Dr. Ostheide würdigte das umwelt- und sozialpolitische Engagement der Kläger. Zudem sah er durchaus Hinweise auf ein antikommunistisch motivierten Kreditboykott. Als einziges Kriterium einer einstweiligen Verfügung verwies er aber auf eine notwendige Existenzgefährdung des VVV bei Ablehnung des Kredits. Diese sah er nicht gegeben. Gleichzeitig betonte Dr. Ostheide, dass diese Ablehnung keine inhaltliche Vorwegnahme eines Urteils in der Sache sei.
Der Vermögensverwaltungsverein Horster Mitte e.V. (VVV) verwaltet die Immobilien der MLPD. Er versucht seit Monaten bei seiner Hausbank (Sparkasse) die Weiterleitung eines Kreditantrages für eine Solaranlage auf der Horster Mitte zu erreichen. "Diese Solaranlage ist umweltpolitisch geboten und sichert Arbeitsplätze in der gebeutelten Solar-Industrie", führte Monika Gärtner-Engel, als Vertreterin des VVV vor Gericht aus. Als Stadtverordnete in Gelsenkirchen habe sie Einblick, "dass dieses Projekt mit der Politik der Stadtverwaltung mit dem Slogan 'Stadt der 1.000 Sonnen' übereinstimme. Gleiches gelte für die Sparkasse, die sich gerne als 'Energiesparkasse' vermarktet. Als Ablehnungsgrund bleibt nur die Beteiligung der Sparkasse an dem antikommunistisch motivierten und damit rechtswidrigen Bankenboykott."
Fundiert belegten die Rechtsanwälte des VVV, Frank Stierlin und Peter Weispfenning, den Hintergrund der Kreditverweigerung in einem organisierten Bankenboykott verschiedenster deutscher Geldinstitute.
Dafür gibt es reichlich Indizien: inzwischen haben neun weitere Banken die Weiterleitung an die KfW abgelehnt. Allerdings jeweils mit völlig unterschiedlicher, jeweils fadenscheiniger Begründung. Die VVV-Vertreter führten aus, dass eine solche Weiterleitung eigentlich ein völlig übliches Verfahren sei. Zur Absicherung des Kredites reichen die geplante Solaranlage und die Einnahmen aus der Stromeinspeisung völlig aus. Der VVV hat zusätzlich eine Immobilie als Sicherheit angeboten.
"Natürlich wird der solide finanzierte VVV an dieser Boykott-Maßnahme nicht zu Grunde gehen", führte Monika Gärtner-Engel aus, "aber sie ist ein Beitrag, unsere Geschäftsfähigkeit zu diskreditieren und infrage zu stellen". Peter Weispfenning ergänzte: "Nicht der VVV, wohl aber das Projekt Solaranlage, werde durch die Verweigerung existenziell gefährdet. Wenn die Bundesregierung, wie in der Diskussion, die Einspeisevergütung für Solarstrom zeitnah abschafft, rentiert sich der Bau einer solchen Anlage nicht mehr - ob mit oder ohne KfW-Kredit."
Für Verwunderung und Belustigung sorgte der Anwalt der Sparkasse. Er lehnte den Vorschlag des Gerichts ab, ausdrücklich zu Protokoll zu geben, dass die Weigerung der Sparkasse nicht antikommunistisch motiviert sei. Er hatte Bedenken, "dass dies morgen in der Zeitung stünde".
Monika Gärtner-Engel rief alle rund 60 Prozess-Besucher auf, mitzuhelfen, dieses sinnvolle Projekt auf jeden Fall durchzukämpfen.
Der VVV wartet zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab, um das weitere rechtliche Vorgehen zu beraten.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen