Grundrecht auf Streik muss auch für Diakonie-Beschäftigte gelten
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Klagen mehrerer
diakonischer Arbeitgeber gegen den Streikaufruf in einzelnen Einrichtungen
scharf kritisiert. „Einige Arbeitgeber nehmen die verfassungsrechtliche
Sonderstellung der Kirchen zum Anlass, um ihren Beschäftigten das
grundgesetzlich garantierte Recht auf Streik vorzuenthalten…“
verdi-Pressemitteilung vom 18.09.2009
http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=9084af12-a394-11de-65f3-0019b9e321cd
Siehe dazu: Kirche klagt gegen Verdi-Streikdrohungen
„Der Streit zwischen Verdi und Kirche sowie Diakonie eskaliert: Die
Evangelische Kirche von Westfalen hat vor dem Bielefelder Arbeitsgericht
Klage gegen die Streikandrohungen erhoben. Grund: Die Gewerkschaft
unterlaufe das kirchliche Arbeitsrecht. »Wir wollen eine grundsätzliche
Klärung, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig
sind«, begründet Andreas Duderstedt vom Landeskirchenamt der Evangelischen
Kirche von Westfalen in Bielefeld den Gang vor Gericht. Die Diakonie
Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) als größter diakonischer Landesverband in
Deutschland, schloss sich der Klage ebenso an wie die Landeskirche
Hannover und ihr Diakonisches Werk. (…) Der Bielefelder
Gewerkschaftssekretär Wolfgang Vater reagierte auf das angestrebte
Gerichtsurteil gelassen: »Unsere Vorbereitungen gehen so lange weiter wie
das Arbeitsgericht nicht reagiert«. Verdi werde noch mehr Mitarbeiter der
Diakonie und des EvKB für den Streik nächste Woche mobilisieren. Wenn das
Gericht die Arbeitskampfmaßnahme verbiete, »dann planen wir andere
Aktionen«…“ Artikel im Westfalen-Blatt vom 18.09.2009
http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/regional/bielefeld.php?id=31166&artikel=1
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