Dienstag, 7. Juli 2020

Stephan Ernsts zweites Geständnis

Am Dienstag zeigt das Gericht im Lübcke-Prozess ein weiteres Vernehmungsvideo

  • Von Johanna Treblin
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  • 29.06.2020, 17:12 Uhr
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  • Lesedauer: 4 Min.
    • Stephan Ernst hat erst gestanden und dann widerrufen. Seit dem 16. Juni muss sich Ernst vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verantworten. Er ist außerdem für einen versuchten Mordanschlag am damals 22-jährigen Ahmad I. angeklagt. Den Mord an Walter Lübcke hat Ernst in einer per Video aufgezeichneten Vernehmung kurz nach seiner Tat im Juni 2019 gestanden. Am zweiten Verhandlungstag wurde das Video im Gerichtssaal gezeigt. An diesem Dienstag wird der Prozess fortgesetzt: mit einem zweiten Vernehmungsvideo, in dem Ernst sein Geständnis widerruft und einen anderen Tathergang schildert.
      Gleich drei Verhandlungstage sind in dieser Woche im Mordfall Lübcke angesetzt. Insgesamt sind bis Ende Oktober 32 Verhandlungstage angekündigt, möglich ist aber, dass sich der Prozess noch bis ins nächste Jahr zieht. Das liegt unter anderem an den zwei Geständnissen. Das erste hatte Ernst ohne Beisein seines damaligen Anwalts Dirk Waldschmidt gemacht. Später wechselte er den Anwalt und sagte, Waldschmidt - ein ehemaliger NPD-Politiker - habe ihm zu der Aussage geraten und finanzielle Unterstützung für seine Familie angeboten, wenn er die Schuld auf sich nehme. Waldschmidt dementierte das und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Ernst.
    • Im Januar 2020 gab Ernst - jetzt vertreten von Rechtsanwalt und Pegida-Gründer Frank Hannig - dann sein neues Geständnis ab. Darin erklärt er, gemeinsam mit seinem Bekannten Markus H. zum Haus von Walter Lübcke gefahren zu sein. Dort hätten sie ihm lediglich drohen wollen, H. habe eine Pistole gehalten, ein Schuss habe sich gelöst und Lübcke getötet. Die Staatsanwaltschaft hält das erste Geständnis für das plausiblere und hat ihre Anklage darauf gegründet. H. ist dennoch angeklagt: wegen psychischer Beihilfe zum Mord.
      Im Prozess gibt es mehrere Nebenkläger: zum einen die Familie Lübcke, die Witwe und die beiden Söhne des Ermordeten. Zum anderen Ahmad I. Dem »nd« sagte er: »Ich kann nicht an jedem Verhandlungstag im Gericht sein. Ich habe Schmerzen im Rücken und im Bein. Das lange Sitzen ist für mich schwer und schmerzhaft.« Vom Messerangriff im Januar 2016 nahe seiner Unterkunft hat er bleibende Schäden davongetragen. I. erklärte nun, in engem Austausch mit seinem Anwalt zu stehen, der ihn auf dem Laufenden halte. I. wird seit der Messerattacke von der Opferberatung Response betreut, die ihn auch im Gericht begleitet.
    • Ebenfalls am Dienstag will sich der hessische Untersuchungsausschuss zum Mordfall Lübcke konstituieren. Dabei soll der Vorsitz gewählt werden. Die CDU beansprucht den Sitz als größere der beiden Regierungsparteien für sich. Die Opposition, die den Ausschuss initiiert hat, erhebt ebenfalls Anspruch. Der Ausschuss soll das Behördenversagen im Fall Lübcke aufklären. Zentrale Frage ist, warum die Sicherheitsbehörden und vor allem das hessische Landesamt für Verfassungsschutz die von Ernst ausgehende Gefahr unterschätzt hatten und ihn als »abgekühlten« Rechtsextremen führten.
      Thema wird vermutlich auch der Ex-Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme sein. Der ehemalige V-Mann-Führer hatte zwei Berichte über Stephan Ernst abgezeichnet. Vergangene Woche enthüllte NDR Panorama, dass Temme im Rahmen der Lübcke-Ermittlungen vernommen worden war, obwohl dies im Januar im Innenausschuss des Bundestages verneint worden war. Temme ist auch eine der ungeklärten Fährten in der Aufklärung der NSU-Morde. Er war am 6. April 2006 im Internetcafé in Kassel, als dort Halit Yozgat ermordet wurde - entweder noch zur fraglichen Zeit, oder er hatte den Laden Sekunden vorher verlassen. Er behauptete jedenfalls später, nichts gehört und auch keinen Toten oder Blut gesehen zu haben.
      Dass viele Fragen im NSU-Fall ungeklärt sind, liegt auch daran, dass die Akten zum NSU des hessischen Verfassungsschutzes für 30 Jahre gesperrt sind. Eine Petition auf change.org fordert die Freigabe der Akten. Bisher haben mehr als 92.000 Menschen unterschrieben, benötigt werden mindestens 100.000 Unterschriften. »Bekennende und bekannte Neonazis dürfen wir nicht länger als Verschlusssachen behandeln!«, heißt es im Petitionstext.
      Lesen Sie auch: Interview mit Sonja Brasch von NSU-Watch Hessen
      Alle Texte zum Lübcke-Prozess: dasnd.de/luebcke
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