Dienstag, 7. Juli 2020

Rote Hilfe verurteilt Hausdurchsuchungen und U-Haft in Baden-Württemberg


07.07.20
antifa logoBereits am vergangenen Donnerstag, den 02. Juli 2020, gab es mehrere Hausdurchsuchungen in Baden- Württemberg. Es kam zu Beschlagnahmungen und DNA-Entnahmen. Eine Person wurde in U-Haft genommen.
Unter anderem drangen schwer bewaffnete Einsatzkräfte in das linke Hausprojekt Lu15 in Tübingen ein. Grund war der Vorwurf des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung gegen einen der Bewohner, wofür ein Angriff auf Neonazis in Stuttgart Anlass geboten hatte. Wie bei einer solchen Maßnahme üblich wurden jedoch auch die restlichen Bewohner*innen seitens der Polizei schikaniert.
Die Durchsuchung entbehrte darüber hinaus jeglicher Grundlage. Denn der beschuldigte Aktivist konnte bereits im Vorfeld durch Bilder belegen, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht in Stuttgart zugegen war. Die Hausdurchsuchung ist somit als reine Schikane zu bezeichnen. Ein sogenannter Erkenntnisgewinn zum Tatvorwurf war von vornherein ausgeschlossen.
Besonders pikant ist, dass es sich bei dem Betroffenen um einen Mitarbeiter des Bundestagsabgeordneten Tobias Pflüger (MdB DIE LINKE) handelt. Trotz der belegbaren Unschuld des Genossen beschlagnahmte die Polizei mehrere seiner für diese Tätigkeit notwendigen Arbeitsmittel. Pflüger sprach daraufhin von einem Angriff auf die freie Ausübung seines Abgeordnetenmandats. Er forderte die sofortige Rückgabe des durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Materials.
Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V., verurteilt das Vorgehen der Polizei. „Ganz offensichtlich fand die Durchsuchung der Lu15 in Tübingen wie auch der anderen Objekte statt, ohne die eigenen aktuellsten Ermittlungsergebnisse zu berücksichtigen, oder sie wurden schlichtweg ignoriert. Es entsteht auch hier der Eindruck, dass der eklatante Eingriff in den privaten Lebensbereich der Aktivist*innen zur Einschüchterung dienen soll. Die Rote Hilfe verurteilt diese repressive Maßnahme und fordert die sofortige Einstellung der Verfahren, die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände sowie die Freilassung des inhaftierten Aktivisten.“

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