Dienstag, 16. Juni 2020
Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland
Klagen auf equal pay lohnt sich: Im Verfahren in Kaiserslautern
erkennt die Arbeitgeberseite die Forderung an und ist bereit, den
gesamten eingeklagten Lohn zu bezahlen! Aber kann sie damit die
Vorlage der Fragen an EuGH verhindern?
Im Verfahren in Kaiserslautern hat die Arbeitgeberseite den Klagantrag
in vollem Umfang anerkannt und versprochen, umgehend den gesamten
eingeklagten Betrag zu bezahlen. Der Kläger kann zum
Anerkenntnisurteil noch bis 15. Juni Stellung nehmen, das Gericht
entscheidet danach - was Konsequenzen hat, ob durch das
Anerkenntnisurteil des beklagten Unternehmens des Verweis durch das
Arbeitsgericht Kaiserslautern an den Europäischen Gerichtshof
verhindert wird. Was dies für das weitere Verfahren und unsere
Kampagne mit dem Ziel der Vorlage beim EuGH bedeutet, erläutert für
uns Prof. Dr. Wolfgang Däubler in dem Beitrag vom 14.6.2020 "Verleiher
in Panik. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern" (pdf)
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/06/daeubler-verleiher-in-panik.pdf
Für die gesamte Kampagne darin wichtig:
"... Niemand kann Leiharbeiter und ihre Anwälte hindern, weitere
Klagen zu erheben. Es reicht, dass sie bei www.labournet.de
reinschauen und sich die europarechtliche Argumentation des
Arbeitsgerichts Kaiserslautern herausholen. Damit lässt sich ein guter
Schriftsatz produzieren und das zuständige Arbeitsgericht anrufen –
von Ulm bis Flensburg und von Cottbus bis Aachen. Die Chancen sind
drastisch besser geworden. Die ersten Kläger werden anstandslos ihr
Geld bekommen, sobald das Gericht zu erkennen gibt, dass es sich eine
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Erwägung zieht. Und warum
sollte es dies nicht tun, wenn man ihm die Fragen mundgerecht
serviert? Schließlich stammen sie von einem Richter und nicht von
irgend so einem Rechtsanwalt oder so einem Hochschulprofessor.
Natürlich wird nicht jeder benachteiligte Leiharbeitnehmer klagen. Aus
den Hunderten von E-Mails, die ich im Laufe der Zeit bekommen habe,
ergeben sich bestimmte Situationen, in denen eine Klage in Betracht
kommt. Der Leiharbeitnehmer ist wie im vorliegenden Fall gekündigt und
hat deshalb beim bisherigen Verleiher nichts mehr zu verlieren.
Arbeitsbedingungen und Bezahlung sind so schlecht, dass ein
Leiharbeitnehmer mit Familie sowieso Aufstockung nach Hartz IV
beantragen muss. Der Leiharbeitnehmer hat die Zusage eines anderen
Arbeitgebers, ihn in ein normales Arbeitsverhältnis zu übernehmen.
Auch da kann ihm ein Wutausbruch des Verleihers egal sein. Wer zu
einer dieser drei Gruppen gehört, sollte sich unbedingt melden. Wir
wissen Rat."
Grundsätzlich wichtig aus der Klage in Kaiserslautern sind ebenfalls:
Fragen an den Europäischen Gerichtshof
"Derzeit liegen nur die Fragen als solche vor, die das Arbeitsgericht
Kaiserslautern dem Europäischen Gerichtshof stellt. Eine Begründung,
was jeweils genau damit gemeint ist und weshalb es im konkreten Fall
aus Sicht des Arbeitsgerichts auf die Beantwortung der Frage ankommt,
ist nicht verfügbar. Dennoch werden die nicht unkomplizierten Fragen
im Folgenden erklärt, damit von ihnen auch in anderen Verfahren
Gebrauch gemacht werden kann...." Analyse von Prof. Dr. Wolfgang
Däubler vom 14.6.2020 (pdf)
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/06/daeubler-fragen.pdf
Siehe für alle Hintergründe zu Kaiserslautern (auch die PM der FAU
Kaiserslautern) und unserer Kampagne das Dossier
https://www.labournet.de/?p=116170
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