Dienstag, 16. Juni 2020

Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland



Klagen auf equal pay lohnt sich: Im Verfahren in Kaiserslautern 
erkennt die Arbeitgeberseite die Forderung an und ist bereit, den 
gesamten eingeklagten Lohn zu bezahlen! Aber kann sie damit die 
Vorlage der Fragen an EuGH verhindern?

Im Verfahren in Kaiserslautern hat die Arbeitgeberseite den Klagantrag 
in vollem Umfang anerkannt und versprochen, umgehend den gesamten 
eingeklagten Betrag zu bezahlen. Der Kläger kann zum 
Anerkenntnisurteil noch bis 15. Juni Stellung nehmen, das Gericht 
entscheidet danach - was Konsequenzen hat, ob durch das 
Anerkenntnisurteil des beklagten Unternehmens des Verweis durch das 
Arbeitsgericht Kaiserslautern an den Europäischen Gerichtshof 
verhindert wird. Was dies für das weitere Verfahren und unsere 
Kampagne mit dem Ziel der Vorlage beim EuGH bedeutet, erläutert für 
uns Prof. Dr. Wolfgang Däubler in dem Beitrag vom 14.6.2020 "Verleiher 
in Panik. Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Kaiserslautern" (pdf)
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/06/daeubler-verleiher-in-panik.pdf

Für die gesamte Kampagne darin wichtig:
"... Niemand kann Leiharbeiter und ihre Anwälte hindern, weitere 
Klagen zu erheben. Es reicht, dass sie bei www.labournet.de 
reinschauen und sich die europarechtliche Argumentation des 
Arbeitsgerichts Kaiserslautern herausholen. Damit lässt sich ein guter 
Schriftsatz produzieren und das zuständige Arbeitsgericht anrufen – 
von Ulm bis Flensburg und von Cottbus bis Aachen. Die Chancen sind 
drastisch besser geworden. Die ersten Kläger werden anstandslos ihr 
Geld bekommen, sobald das Gericht zu erkennen gibt, dass es sich eine 
Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Erwägung zieht. Und warum 
sollte es dies nicht tun, wenn man ihm die Fragen mundgerecht 
serviert? Schließlich stammen sie von einem Richter und nicht von 
irgend so einem Rechtsanwalt oder so einem Hochschulprofessor. 
Natürlich wird nicht jeder benachteiligte Leiharbeitnehmer klagen. Aus 
den Hunderten von E-Mails, die ich im Laufe der Zeit bekommen habe, 
ergeben sich bestimmte Situationen, in denen eine Klage in Betracht 
kommt. Der Leiharbeitnehmer ist wie im vorliegenden Fall gekündigt und 
hat deshalb beim bisherigen Verleiher nichts mehr zu verlieren. 
Arbeitsbedingungen und Bezahlung sind so schlecht, dass ein 
Leiharbeitnehmer mit Familie sowieso Aufstockung nach Hartz IV 
beantragen muss. Der Leiharbeitnehmer hat die Zusage eines anderen 
Arbeitgebers, ihn in ein normales Arbeitsverhältnis zu übernehmen. 
Auch da kann ihm ein Wutausbruch des Verleihers egal sein. Wer zu 
einer dieser drei Gruppen gehört, sollte sich unbedingt melden. Wir 
wissen Rat."

Grundsätzlich wichtig aus der Klage in Kaiserslautern sind ebenfalls:

Fragen an den Europäischen Gerichtshof
"Derzeit liegen nur die Fragen als solche vor, die das Arbeitsgericht 
Kaiserslautern dem Europäischen Gerichtshof stellt. Eine Begründung, 
was jeweils genau damit gemeint ist und weshalb es im konkreten Fall 
aus Sicht des Arbeitsgerichts auf die Beantwortung der Frage ankommt, 
ist nicht verfügbar. Dennoch werden die nicht unkomplizierten Fragen 
im Folgenden erklärt, damit von ihnen auch in anderen Verfahren 
Gebrauch gemacht werden kann...." Analyse von Prof. Dr. Wolfgang 
Däubler vom 14.6.2020 (pdf)
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/06/daeubler-fragen.pdf

Siehe für alle Hintergründe zu Kaiserslautern (auch die PM der FAU 
Kaiserslautern) und unserer Kampagne das Dossier
https://www.labournet.de/?p=116170

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