Dienstag, 30. Juni 2020

Das Bergmann-Klinikum in Potsdam kehrt zum TVöD zurück


Gesunde Zukunft Potsdam: Bürgerbegehren Klinikgruppe EvB“… Potsdams Klinikum “Ernst von Bergmann” kehrt zurück zum Tarifsystem des öffentlichen Dienstes. Das haben die Stadtverordneten beschlossen. (…) Doch im Haushalt seien keine zusätzlichen Gelder für das Klinikum bisher eingeplant, sagte er. Kämmerer Burkhard Exner (SPD) antwortete, es sei den Mitarbeitern nicht mehr länger zuzumuten unter Tarif zu arbeiten. Die damalige Tarifabkehr sei dennoch nötig gewesen, sonst hätte vielen Krankenhäusern das Aus gedroht – zum Beispiel, weil Operationen in Ostdeutschland geringer vergütet würden als in den alten Bundesländern. Inzwischen habe sich die Situation etwas gebessert. Für das Klinikum könne die Stadt auf Rücklagen zurückgreifen, sagte Exner. Doch auch er machte deutlich, dass das System der Krankenhausfinanzierung an sich verändert werden müsse – so, dass Kommunen nichts zuschießen müssen. (…) Nun beginnt die Debatte zur Rückkehr des Bergmann-Klinikums zum Tarifsystem des öffentlichen Diensts (TVöD). Zunächst begrüßt einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens für bessere Bezahlung im Klinikum, Jörg Kwapis, den sich abzeichnenden Beschluss. Er kritisiert aber auch, schon viel eher hätte die Stadtverordnetenversammlung und das Rathaus als Gesellschafter reagieren müssen. Die desaströsen Folgen der vergangenen Sparpolitik sehe man jetzt, sagt Kwapis mit Blick auf den Corona-Ausbruch. Wichtig sei auch, das Outsourcing im Klinikum nun zu beenden. Dafür hätten sich auch die mehr als 17.000 Unterzeichner des Bürgerbegehrens ausgesprochen…“ Artikel von Henri Kramer und Marco Zschieck vom 07.05.2020 bei Potsdamer Neuste Nachrichten online externer Link, siehe dazu:
  • Keine Spaltung der Mitarbeiter – Gewerkschaft will Rückkehr nicht nur des Bergmann-Klinikums Potsdam in den Tarifvertrag New
    “Am 6. Juni hat die Potsdamer Stadtverordnetenversammlung beschlossen, mit ihrem städtischen Klinikum »Ernst von Bergmann« wieder in die Tarifgemeinschaft zurückzukehren, das heißt, Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband zu werden. Am Mittwoch übergab eine von der Gewerkschaft Verdi angeführte Delegation der Mitarbeiter eine Petition an den Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung und Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD). (…) In der Petition werden die Kommunalpolitiker aufgefordert, bei der Umsetzung des Beschlusses Druck zu machen und vor allem die fünf Tochtergesellschaften in die Tarifbindung einzubeziehen. Über 1000 Beschäftigten des Bergmann-Klinikums und der Tochtergesellschaften hatten die Petition unterschrieben. Wie Verdi-Gewerkschaftssekretär Torsten Schulze betonte, wurde darin außerdem gefordert, im Zweifelsfall gegenüber den Geschäftsführungen eine entsprechende Weisung auszusprechen. Der Rückkehrbeschluss werde von den Beschäftigten als ein »deutliches Zeichen« dafür gewürdigt, dass sich die Potsdamer Stadtpolitik ihrer Verantwortung für das Klinikum und seine Beschäftigten stelle. Bisher sei aber lediglich für das Klinikum »Ernst von Bergmann« und die EvB Diagnostik GmbH die Rückkehr in den kommunalen Arbeitgeberverband eingeleitet, so Schulz. Nicht klar bezogen sei dieser Schritt auf die Servicegesellschaft, die Catering GmbH, die Sozial gGmbH, das Klinikum Westbrandenburg GmbH und für die Poliklinik GmbH, immerhin rund 700 Beschäftigte. »Im Bereich von Service und Catering geht es um Leistungen, die für die Patienten der Klinik zwingend erforderlich sind. Auch in der Service- und Catering-Gesellschaft ist eine Bezahlung nach TVöD möglich und umsetzbar.« Der TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Oberbürgermeister Schubert verwies darauf, dass derlei Einzelfragen nicht Sache der Stadtpolitik seien, sondern »auf die Ebene der Tarifparteien« gehörten. Die Stadt habe mit ihrem Grundsatzbeschluss die Weichen gestellt. Vertreter der Stadt gaben zu bedenken, dass die wenigsten Beschäftigten des Klinikums Mitglieder der Gewerkschaft seien und daher ein Tarifvertrag formal nur für zehn oder 20 Prozent der Belegschaft Gültigkeit besitze. In allen übrigen Fällen müsste im jeweiligen Arbeitsvertrag eine gesonderte Regelung aufgenommen werden. Es sei aber an alle zuständigen Geschäftsführungen die Empfehlung ergangen, den Tarifvertrag auf alle Mitarbeiter anzuwenden. Vorgesehen ist, den Tarifvertrag rückwirkend vom 1. Juni an für gültig zu erklären. Damit können die Beschäftigten nach 15 Jahren wieder mit einer Tarifbezahlung rechnen…“ Artikel von Wilfried Neiße vom 25.06.2020 in Neues Deutschland online externer Link
  • Siehe zu den Hintergründen das Bürgerbegehren Klinikgruppe EvB externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=172187

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