Dienstag, 30. Juni 2020

Wichtiges Urteil des Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat als oberstes deutsches Gericht verbindlich entschieden, dass für Anhörungen, Begutachtungen und eine dringend nötige Behandlung KEINE sofortige Zwangseinweisung erfolgen darf, siehe Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Mai 2020:  http://www.bverfg.de/e/rk20200526_2bvr152919.html
Insbesondere Randnummer 82 macht deutlich, dass das BVerfG solche Einsperrversuche als grundgesetzwidrig wertet, Zitat (fett + rot von uns):
Die medizinische Vorgeschichte, der zufolge die paranoid-halluzinatorische Schizophrenie bereits 1998 diagnostiziert und die Beschwerdeführerin schon längere Zeit nicht mehr ärztlich behandelt worden war, spricht gerade nicht für die Notwendigkeit einer sofortigen Unterbringung. Wahnhafte Gedanken und Beschwerden ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft allein können eine sofortige (vorläufige) Unterbringung nicht begründen. Gleiches gilt für die Verweigerung von Anhörungen und Begutachtungen. Die Gefahr einer nicht mehr behandelbaren Chronifizierung und einer vorzeitig eintretenden Demenz sowie eine – wenn auch dringende – ärztliche Behandlungsempfehlung rechtfertigen eine sofortige Unterbringung ebenfalls nicht.
Diese Entscheidung ist deshalb besonders wichtig für uns, weil dadurch höchstrichterlich entschieden ist, dass die in der PatVerfü untersagte psychiatrische Untersuchung und Diagnose nicht durch eine Einsperrung oder Drohung mit einer Einsperrung für ein Gutachten erzwungen werden kann. Und ohne Diagnose kann keine PsychKG Einweisung oder Zwangsbetreuung erfolgen. Immer ist die notwendige Voraussetzung eine ärztliche Untersuchung und Feststellung einer "psychischen Krankheit".
Darüber hinaus hat das BVerfG der besonders militanten bayerischen Justiz die Ohren lang gezogen, ist deren grundgesetzwidrigen Handeln in den Arm gefallen; dazu das Urteil ganz lesen.
Bitte Anwälte, zu denen ein Kontakt besteht, auf dieses Urteil hinweisen, so dass es allgemein bekannt wird.
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Hinweis auf die Veröffentlichung des Referentenentwurfs für ein neues Vormundschafts- und Betreuungsrechthttps://tinyurl.com/yct9dyjd
Schon bei der ersten Sichtung springt auf Seite 136 ins Auge, Zitat:
Dabei herrscht in der aktuellen rechtswissenschaftlichen und -politischen Diskussion  in Deutschland jedenfalls weitestgehend Einigkeit darüber, dass das in §§1896 ff. BGB geregelte Instrument der rechtlichen Betreuung mit Artikel12 UN-BRK vereinbar ist. Die gegenteilige Rechtsauffassung des UN-Fachausschusses, die dieser in seinen im April 2015 veröffentlichten „Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht Deutschlands“bekundet hat, wird ganz überwiegend nicht geteilt.
Das Bundesjustizministerium markiert sich damit als ein reaktionäres Lügenministerium, das das Kernstück der Behindertenrechtskonvention (BRK), Artikel 12, beugen will, um alles bei der alten Obrigkeitsstaatlichkeit belassen zu können. Es macht also nun die völlige Missachtung der BRK offenkundig . Wir werden in Kürze eine ausführliche Stellungnahme zu diesem katastrophalen Gesetzgebungsentwurf erarbeiten und veröffentlichen.
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Eine Neuigkeit in unserem Blog https://www.zwangspsychiatrie.de
Er ist durch automatische Übersetzung (außer in Deutsch) auch in 11 weiteren Sprachen zu lesen (wenn auch nur mit vielen Fehlern):
Russisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Niederländisch, Chinesisch, Arabisch, Hebräisch, Schwedisch
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Wir ziehen um: Ab nächsten Mittwoch sind wir in der Vorbergstr. 9a in Berlin Schöneberg (U 7 Bahnhof, Eisenacher Straße)
Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
noch im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Unser Solidaritätsfonds zur Verteidigung notariell beurkundeter PatVerfü®, die beim LPE B-B in Kopie hinterlegt wurden, wird ausschließlich durch einseitige Unterstützungszahlungen gespeist. Auf dem Treuhandkonto sind zur Zeit 11.600,- €.

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