
Klaus Meier Dissident
Mein Erlebnis ist sicher nur der
berühmte Einzelfall, die Ausnahme, nur einer der bedauerlichen Fälle
die jeden Tag durch das Raster dieses Rechtsstaates fallen.
Angefangen hat alles am 17.04.2019, ohne Vorwarnung wurde zum
wiederholten mal, die Energieversorgung des Hauses gesperrt. Der
Vermieter hatte mal wieder die geleisteten Abschlagszahlungen der Mieter
für die Betriebskosten veruntreut. Diesmal hat es den Hausstrom und das
Gas für die Zentralheizung und die warm Wassererzeugung erwischt. Das
hieß also von jetzt auf gleich, ohne eigenes Verschulden, kein Licht im
Hausflur, keine Hausklingel, kein warm Wasser und keine Heizung.
Der erste Stritt war also wieder mal der
Anruf beim Vermieter. Dieser versicherte sich darum zu kümmern. Denn
schließlich kann es sich hier nur um ein Missverständnis handeln. Am
27.04.2019 ein erneuter Anruf beim Vermieter meinerseits, da sich bis
dato am Zustand nichts geändert hatte. Ich drohte mit einer
Mietzurückhaltung, sollte die von ihm verschuldete Sperrung der
Energieversorgung weiter anhalten. Dass ganze führte zu dem Ergebnis,
dass nur auf eine Mietzurückhaltung verzichtet werden müsste, damit
alles bis spätestens zum 03.05.2019 geregelt sein würde. Natürlich
geschah am 03.05.2019 nichts, trotz der pünktlichen Überweisung der
gesamten Miete. Dazu kam, dass der Vermieter auf keine weiteren
Kommunikationsversuche meinerseits reagierte. So entschloss ich mich per
Anwalt darauf zu reagieren.
Nun hat man aber als ALGII abhängiger
nicht so einfach Zugang zu seinem Recht, da schlicht einem die
finanziellen Möglichkeiten fehlen. Also brauche es ein Beratungsschein
für einen Anwalt. Diesen kann man direkt bei seinem zuständigen
Amtsgericht beantragen oder Online den Vordruck dazu herunterladen –
Ausfüllen – Ausdrucken – Abschicken und dann, ja dann heißt es warten.
Wer jetzt denkt ich hätte ja hinfahren können und das alles direkt
abgeben können, um das ganze zu beschleunigen. – dem sei gesagt: genau
das habe ich versucht. Hat mich zwei Tagessätze für Nahrung und Getränke
a 4,93€ an Fahrkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gekostet, um
dann zu erfahren: heutzutage alles nur noch per Post, annehmen tun wir
hier nichts mehr. In meinem Fall waren es dann noch mal 3 Wochen warten.
Also nochmal 3 Wochen ohne Hausklingel, ohne Heizung und warm Wasser.
In dieser Zeit versuchte ich natürlich weiterhin den Vermieter zu
erreichen, aber keine Reaktion seinerseits.

Dazu kam, dass die tägliche Hygiene ab
der Energiesperrung zu einer Tortur wurde. Die tägliche Körperhygiene,
die man sonst unter der Dusche erledigte, wurde verlegt in eine Schüssel
mit warmen Wasser, die in der Badewanne stand. Das warme Wasser
zubereitet mit dem Wasserkocher, der wegen denn Stromkosten eigentlich
nur für die Zubereitung des morgendlichen Kaffees angeschafft wurde.
Dann noch ein kleiner Tritt, den man in die Badewanne stellte zum Sitzen
und einen extra gekauften Schwamm. Der Schwamm half erst beim einseifen
und danach beim abspülen. Das Ganze hatte was von damals, als man noch
von der Mutter, in die Badewanne gestellt wurde, um von ihr gewaschen zu
werden, kurz von dem Augenblick wo man ins Bett geschickt wurde. Nur
das man heute über 1,80 Meter groß ist und über 50 Jahre alt. Diese
ganze Situation hatte einfach nur noch etwas erniedrigendes.
Endlich, am 03.06.2019 lachte mich im
Briefkasten der Beratungsschein an. Also machte ich, hoffend auf
Gerechtigkeit, bei dem Anwalt vor Ort, der sich laut Eigenwerbung das
Mietrecht auf die Fahne geschrieben hatte, einen Termin. Am 05.06.2019
war es dann so weit. Alle Unterlagen, die wichtig hätten sein können,
hatte ich zum Termin dabei. Der Mietvertrag, alle Briefwechsel zwischen
mir und dem Vermieter, und so weiter. Ja selbst ein detailliertes
Ablaufprotokoll hatte ich dabei, auf dem genau Aufgelistet war wie oft
und lange solche Energiesperrungen schon vorgekommen sind. Der Anwalt,
voller Zuversicht, sicherte mir zu, dass er sich gleich darum kümmern
würde und man die Miete erst mal zurückhalten sollte, damit man ein
Druckmittel gegen den Vermieter hat. Ja ich war mir sicher, ich hatte
alles Richtig gemacht und es wer nur noch eine Frage der Zeit bis ich zu
meinem Recht kommen würde. Die Zeit verging und ich wunderte mich zwar
das ich keine Kopie des Briefes erhielt, den der Anwalt ja zu meinem
Vermieter schicken wollte, in der die Mietzurückhaltung terminiert und
damit legalisiert wird. Aber gut er ist der Anwalt, er wird schon
wissen, was er da tut – dachte ich.
Am 18.06.2019 klopfte es an meiner Tür,
es war der Vermieter. Er setze mir die sprichwörtliche Pistole auf die
Brust: ich sollte die Miete gleich mal in Bar heraustun, denn die
bräuchte er, um beim Wasserversorger noch heute die offene Rechnung zu
begleichen. Heißt, er hat nicht nur die Abschlagszahlungen von Strom und
Gas nicht abgeführt, nein auch nicht für den Hausanschluss fürs Wasser.
So in die Ecke gedrängt griff ich zum Telefon um meinen Anwalt, den ich
ja zum Glück jetzt hatte, zu Fragen was ich nun tun sollte. Bei diesem
Anruf durfte ich dann erfahren, dass mein Anwalt auf einem Seminar ist
und das Schreiben, welches er gleich verfassen und dem Vermieter
zukommen lassen wollte, immer noch nicht verfasst, geschweige dann an
den Vermieter gesendet wurde. Das ganze führe letztlich dazu, dass ich
zwar unverschuldet aber unrechtmäßig meine Miete nicht gezahlt hatte und
darum dem Vermieter die Miete sofort Überweisen musste. Und jetzt muss
ich auch noch hoffen, dass durch die verspätete Zahlung keine
Mahngebühren durch meinen Vermieter eingefordert werden.

Das Ganze erlebte lässt mich hier und
jetzt am heutigen Rechtsstaat einfach nur zweifeln. Denn in einem
kapitalistischen System, in den die Eigentümer der Produktionsmittel
einem jeden Tag ungeniert die Pistole auf die Brust setzen können und
die Verteidiger des Rechtsstaates untätig zusehen oder untätig bleiben,
kann es keinen Rechtsstaat geben. Da fällt mir ein – wollte das Verfassungsgericht nicht schon längst über die Rechtmäßigkeit von Sanktionen urteilen?
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Veröffentlichungen sind nur Medien der Gruppe-Volkskorrespondenz, unter deren Regeln, gestattet.
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