Donnerstag, 6. Dezember 2018

HAMBURG MLPD contra „Berliner Morgenpost“


Am kommenden Freitag, den 7. Dezember, findet beim Landgericht Hamburg eine weitere Verhandlung im Zusammenhang mit der von Volker Beck und der ultrareaktionären Zeitung "Jerusalem Post" losgetretenen Verleumdungskampagne gegen die MLPD statt.
Von fsi
Diese hatten vor der Bundestagswahl die Kandidatur der Internationalistischen Liste/MLPD als Liste eines Wahlbündnisses mit der Volksfront zur Befreiung Palästinas (PFLP) bezeichnet und als „Terrorliste“ diffamiert. Die Berliner Morgenpost, die zur Funke-Mediengruppe gehört, hatte Becks Lügen unter der reißerischen Überschrift „Terrororganisation tritt zur Bundestagswahl an“ weiterverbreitet.

Auf Antrag der MLPD erließ das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, mit der der Berliner Morgenpost untersagt wurde, die Kandidatur der Internationalistischen Liste/MLPD wahrheitswidrig als „Wahlbündnis mit der PFLP“ zu bezeichnen. Eine solche Kandidatur wäre überhaupt nicht zulässig gewesen.

Die Berliner Morgenpost akzeptierte diesen Gerichtsbeschluss zunächst mehr als zehn Monate lang. Erst Anfang September 2018 legte sie dagegen Widerspruch ein, über den jetzt verhandelt wird: Freitag, 7. Dezember, um 11.30 Uhr, Sievekingplatz 1, Saal B 335.

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