Donnerstag, 6. Dezember 2018

[Anleitung für Arbeitgeber – Warnung für uns] Krankheitsbedingte Kündigung – 3 Prüfungsstufen


Mag Wompel: Jagd auf Kranke - Rückkehrgespräche auf dem VormarschDer durchschnittliche Krankenstand ist zwar im Jahr 2017 geringfügig zurückgegangen (Quelle: Statistisches Bundesamt), mit durchschnittlich 10,6 Krankheitstagen im Jahr aber immer noch eine enorme Belastung für Arbeitgeber und Mitarbeiter, die Fehlzeiten abfedern müssen. Auch wenn in Unternehmen vielfältige Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ergriffen werden, bleibt dennoch häufig nur die Frage, ob man sich von einem Mitarbeiter krankheitsbedingt trennen kann. Die Kündigung wegen Krankheit ist der Hauptanwendungsfall der personenbedingten Kündigung, wobei im Wesentlichen zwischen der Kündigung wegen lang andauernder Krankheit und der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen differenziert wird. Beide Formen der krankheitsbedingten Kündigung sind kündigungsrechtlich im Wesentlichen nach den gleichen Kriterien zu beurteilen, die wir hier aufzeigen…” Beitrag von Doris Kilg (Fachanwältin für Arbeitsrecht) vom 3. Dezember 2018 bei “Arbeitsrecht.Weltweit” externer Link – siehe auch Fragwürdige Ratschläge für Arbeitgeber: “Wirklich krank? Kündigung bei Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit”

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