Freitag, 9. November 2018

Polizeigesetz Baden Württemberg: (Uniform-)Grün regiert


Nein zum Polizeigesetz Das Gesetzespaket wurde von den Regierungsparteien in Baden-Württemberg – den „Grünen“ und der CDU – erarbeitet. Hans-Ulrich Sckerl von den „Grünen“ spricht von einer gelungenen „Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“. Wo er den freiheitlichen Teil des Gesetzes wähnt, bleibt wohl sein Geheimnis. Ohne dass dies nötig gewesen wäre, stimmte nach minimalen Nachbesserungen auch die oppositionelle SPD dem Gesetz zu. Das autoritäre Gesetzespaket wurde somit von einer besonders großen Koalition der Überwachenden (Grüne, CDU und SPD) im Ländle angenommen. Von den im Landtag vertretenen Parteien sprachen sich nur FDP und AfD gegen das Gesetz aus. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte das Gesetz: Es führe zu einer „realen Einbuße an Freiheit“, wobei gleichzeitig offen bleibe, ob das Gesetz zu einer tatsächlichen Verbesserung der Sicherheitslage beitrage. Außerdem kritisierte er, dass Teile des Gesetzes möglicherweise verfassungswidrig seien und: „Wer an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen geht, provoziert zwei Konsequenzen: Er überantwortet die Letztentscheidung zu sicherheitspolitischen Fragen dem Verfassungsgericht und er läuft Gefahr, Anlass und Zweck der Sicherheitsnovelle aus den Augen zu verlieren.“ Angesichts der zahlreichen Eingriffe in die Grundrechte und die Privatsphäre der Bürger_innen hätten die Medien die Aufgabe gehabt, über das Thema ausgiebig zu berichten und eine gesellschaftliche Debatte anzustoßen. Leider war die mediale Aufarbeitung – vielleicht auch mangels wirklicher Opposition im Landtag – sehr unkritisch und vielen Zeitungen nur eine Randnotiz wert“ – aus der IMI-Analyse 47/2017 „Neues Polizeigesetz in Baden-Württemberg von Alexander Kleiß am 14. Dezember 2017 bei IMI-Online externer Link, worin abschließend noch darauf verwiesen wird, dass dieses Gesetz genau der „Richtlinienkompetenz“ der Bundesregierung folge… Siehe dazu:
  • [CCC] Keine erneute Verschärfung des PolG in BW! New 
    “Seit einigen Tagen kursiert der Entwurf des Innenministeriums für eine erneute Änderung des erst Ende 2017 beschlossenen Polizeigesetzes (PolG) in Baden-Württemberg. Bei dem bereits verabschiedeten PolG handelt es sich um eines der schärfsten in Deutschland. Besonders möchten wir der Einführung einer Online-Durchsuchung widersprechen, also der heimlichen Durchsuchung der Inhalte eines Gerätes aus der Ferne. In unserer Pressemitteilung haben wir einige prinzipielle Argumente gegen eine solche Möglichkeit dargelegt, fordern aber auch Verbesserungen an dem Entwurf, so sich das Parlament für diese Maßnahme entscheiden sollte. Einige weitere Punkte der geplanten Neuerungen: – Gewahrsam für Unschuldige- Willkürliche Durchsuchungen von Menschen bei großen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen) – DNA-Analyse zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks – Bodycams auch in Gebäuden. Wir widersprechen der Einführung dieser Maßnahmen entschieden und fordern, im Gegenteil, die Rücknahme der 2017 eingeführten Quellen-TKÜ…” Stellungnahme des Chaos Computer Clubs Stuttgart e.V. vom 6. November 2018 externer Link

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen