Freitag, 9. November 2018

[Start 8.11.2018] Forschungsprojekt „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“ an der Ruhr Universität Bochum befragt Betroffene


Stoppt PolizeigewaltKörperverletzung im Amt durch Polizeibeamt*innen ist bislang kaum empirisch untersucht, obwohl das Thema auch die öffentliche Debatte intensiv beschäftigt. Insbesondere zum Dunkelfeld und zu viktimologischen, also die Opferwerdung betreffenden Aspekten, liegen praktisch keine Erkenntnisse vor. Auch die Dynamik der Konfliktsituationen und ihre Aufarbeitung ist unzulänglich erforscht. Vor diesem Hintergrund untersucht das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt erstmalig systematisch rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus der Perspektive der Opfer und im Kontext des polizeilichen Bearbeitungsprozesses. Im Fokus stehen dabei Viktimisierungsprozesse, das Anzeigeverhalten und die Dunkelfeldstruktur, die mit einer quantitativen Opferbefragung (Online-Fragebogen) und qualitativen Expert*inneninterviews untersucht werden sollen….“ – so beginnt die Vorstellung des Projekts „KVIAPOL“ der Juristischen Fakultät der Ruhr Universität Bochum, das seit dem 08. November 2018 externer Link begonnen hat. Darin werden zur Teilnahme eingeladen: „An der Studie können Betroffene teilnehmen, denen rechtswidrige körperliche Gewalt durch die Polizei in Deutschland widerfahren ist. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 30 Minuten.  Gerne können Sie das Projektteam auch per E-Mail (pgp) kontaktieren…“ Siehe dazu auch die konkrete Vorstellung des Forschungsprogramms:
  • „Forschungsprogramm des Projekts“ ebenfalls seit dem 08. November 2018 bei der Jura-Fakultät der RUB externer Link, worin einleitend festgehalten wird: „Zum Umfang rechtswidriger Gewaltanwendung durch Polizeibeamt*innen liegen bislang kaum empirisch gesicherte Erkenntnisse vor. Einerseits werden die vorhandenen statistischen Zahlen zur Körperverletzung im Amt, die eine äußerst geringe Anklagequote von etwa 2-3 % ausweisen, höchst unterschiedlich interpretiert. Die Deutungen reichen von einem hohen Anteil unberechtigter Anzeigen bis hin zur massenhaften rechtswidrigen Privilegierung von Amtsträger*innen. Andererseits gibt es trotz anhaltender öffentlicher Diskussion praktisch keine Studien zum Dunkelfeld dieses Deliktsbereichs, obwohl dieses mutmaßlich eine besondere Struktur aufweist…

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