
„
Der
Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München hat sein Urteil im
NSU-Prozess gesprochen und er hat das geliefert, was von ihm zu erwarten
war. Lebenslang mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld für
Beate Zschäpe als überlebendes Mitglied der angeblich »isolierten
Gruppe« und für die übrigen vier angeklagten Unterstützer so niedrige
Urteile, dass die Kernaussage deutlicher nicht sein kann: Diese seien
weit weg gewesen vom eigentlichen »Nationalsozialistischen Untergrund«
(NSU), es habe keine Einbindung in ein militantes Netzwerk gegeben und
es existierten in Deutschland keine militanten beziehungsweise
terroristischen Neonazi-Netzwerke. (…) Ähnlich ist die Verurteilung des
Angeklagten André Eminger zu bewerten, der lediglich eine Strafe von
zweieinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung
erhielt. Dass das Gericht ausgerechnet dem bis heute überzeugten
Nationalsozialisten Eminger – der Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos auch
über den Tod hinaus die Treue hält – unterstellte, er habe nicht
gewusst, welche Straftaten diese mit den von ihm gemieteten Autos
begehen, ist abstrus. Umso mehr als das Gericht im Herbst 2017 nach dem
Plädoyer der BAW Untersuchungshaft angeordnet, also einen dringenden
Tatverdacht für alle angeklagten Straftaten bejaht hatte. Irgendwann
muss dem Senat klar geworden sein, dass Eminger bei einer Verurteilung,
wie sie der Bundesanwalt gefordert hatte, in der Öffentlichkeit
logischerweise als viertes Mitglied des NSU gesehen werden würde….“ – aus dem
Artikel
„Staatsschutzsenat liefert Schlussstrichurteil“ von Björn Elberling und
Alexander Hoffmann in der Ausgabe 174 (Oktober 2018) von der rechte
rand 
,
worin nochmals eine zusammenfassende Bewertung des Münchner Prozesses
gegeben wird, der nur eine Vorlage für die „Affäre beenden“-Politik ist,
wie sie von den BRD-Institutionen betrieben werden soll. Siehe zu den
„Schlussstrich-Versuchen“ und dem Widerstand dagegen fünf weitere
aktuelle Beiträge:
- „Planen Rechte aus dem NSU-Umfeld weitere Taten?“ am 01. November 2018 beim nordbayern.de Portal
zum Widerstand gegen die Beendigung aller Untersuchung: „Der
Berliner Rechtsanwalt Scharmer (41) fordert, die Bundesanwaltschaft
müsse nun “alle Akten auf den Tisch legen”. So sei es nun nötig, die
Spur der Waffen zu verfolgen. “Wir haben sehr viele Ermittlungen zur
Tatwaffe Ceska 83, aber wir haben weitere Tatwaffen, zu denen bisher
keine Ermittlungen angestellt wurden. Und wir haben fast 20 Waffen aus
dem Arsenal des NSU, von denen wir auch nicht wissen, wo sie herkommen”,
sagte Scharmer dem gemeinsamen Rechercheteam von Nürnberger Nachrichten und Bayerischem Rundfunk.
Der seit über sechs Jahren mit dem NSU befasste Rechtsanwalt hält es
für unwahrscheinlich, dass die Verfassungsschutzbehörden nichts über den
Verbleib und die Aktivitäten des NSU-Kerntrios Uwe Böhnhardt, Uwe
Mundlos und Beate Zschäpe erfahren haben. Die Drei aus Jena waren vor
und während der Mordserie insgesamt 13 Jahre untergetaucht. Zahlreiche
Experten gehen davon aus, dass der NSU mehrere Helfer hatte, die zum
Beispiel die Tatorte ausspähten oder Waffen lieferten…“
- „Eine Abschreckung bleibt aus“ von Konrad Litschko am 03. November 2018 in der taz
zum ungebremsten Fortwirken eines freigelassenen: „André
Eminger kommt ganz in Schwarz gekleidet ins kleine Kirchheim in
Thüringen. Konspirativ haben Neonazis dort in einer Scheune zu einem
Konzert geladen: Zwei Thüringer „Kameraden“ müssen in den Knast, es wird
Abschied gefeiert. Auf der Bühne stehen knallharte Rechtsrockbands, der
Undercover-Journalist Thomas Kuban filmt es. „Blut muss fließen,
knüppelhageldick“, hört man einen Sänger auf seinen Aufnahmen brüllen.
„Lasst die Messer flutschen in den Judenleib.“ Die Menge grölt. Und
Eminger ist mittendrin. Bereits Mitte August fand das Konzert in
Kirchheim statt. Eminger selbst war da noch nicht lange wieder auf
freiem Fuß. Erst gut drei Wochen zuvor war er vor dem Münchner
Oberlandesgericht verurteilt worden, im Prozess über den
„Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU): zu zweieinhalb Jahren Haft.
Es war die geringste Strafe aller fünf Angeklagter. Eminger wurde darauf
noch im Gerichtssaal aus der Untersuchungshaft entlassen – unter dem
Applaus angereister Neonazis…“
- „NSU-Watch: Kritische Begleitung“ von Caro Keller (NSU Watch) am 03. November 2018 beim Antifa-Infoblatt
ist eine Erklärung, diese fortgesetzte Vertuschung nicht hinzunehmen: „Die
Nebenklage im NSU-Prozess, Journalist*innen, engagierte Abgeordnete,
Aktivist*innen, Antifaschist*innen, NSU-Watch – wir alle haben über die
letzten sieben Jahre ein Wissen über den NSU-Komplex, über Neonazis,
rechten Terror, Rassismus, die Polizei, den Verfassungsschutz und nicht
zuletzt die deutsche Gesellschaft erarbeitet und errungen, das auch ein
niederschmetterndes Urteil im NSU-Prozess nicht zunichte machen kann.
Dieses Wissen zeigt auf die (antifaschistischen) Perspektiven und
Handlungsmöglichkeiten. Der gesellschaftliche Rechtsruck bringt rechten
Terror mit sich. Nicht nur beim OEZ-Attentat in München wurde er bereits
Realität. Es ist nicht erkennbar, dass gesellschaftlich wirklich aus
dem NSU-Komplex gelernt wurde. Der Verfassungsschutz gilt den Medien
wieder als verlässliche Quelle zur extremen Rechten und spielt die
Gefahr rechten Terrors regelmäßig herunter. Von der mutmaßlichen
Finanzierung der Neonaziszene durch die ununterbrochene Führung von
V-Leuten ganz zu schweigen. Die Polizei erkennt rechte Anschläge und
rechten Terror selbst mit „Bekennerschmierereien“ und Hitlergruß nicht.
Rassistische Übergriffe und Hetze kommen aus allen Ecken der
Gesellschaft. Wer sich mit dem NSU-Komplex ernsthaft auseinandersetzt
hat diese Dynamik, dieses gesellschaftliche Zusammenspiel, das zum
rechten Terror dazu gehört, klar vor Augen. Dieses Wissen muss eine
weitere Verbreitung finden zusammen mit der Forderung, dass dies
aufhören muss. Dabei können wir als Antifaschist*innen eines mit
Sicherheit tun: Die eigene Rolle beim gesellschaftlichen Mittun am
rechten Terror ändern. Wir wissen, wie rechter Terror funktioniert, und
wie ernst diese Bedrohung zu nehmen ist. Wir nehmen die eigenen Analysen
ernster und versuchen mit unseren Recherchen, aufzudecken, was passiert
ist und was geplant ist…“
- „Sieben
Jahre nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds
(NSU) ist das Versprechen der umfassenden Aufklärung immer noch nicht
eingelöst worden“ am 04. November 2018 beim VBRG e.V
ist eine Presseerklärung zu diesem Jahrestag, in der unterstrichen wird: „Sieben
Jahre nach der Selbstenttarnung des Nationalsozialistischen Untergrunds
(NSU) ist das Versprechen der umfassenden Aufklärung immer noch nicht
eingelöst worden“, kritisieren die unabhängigen Beratungsstellen für
Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die u.a.
Hinterbliebene der rassistischen NSU-Mordserie und Überlebende der
rassistischen Anschläge des NSU unterstützen und begleiten. „Die
allenfalls halbherzige Strafverfolgung von polizei- und
gerichtsbekannten Unterstützerinnen und Unterstützern des NSU-Kerntrios
hat eine fatale Signalwirkung“, betont Robert Kusche, Vorstandsmitglied
des VBRG e.V. und Geschäftsführer der Opferberatung der RAA Sachsen.
Diese zeige sich u.a. in Chemnitz, wo das Netzwerk militanter Neonazis,
die dem NSU-Kerntrio den Weg in die Illegalität und die Vorbereitung der
rassistischen Mord- und Anschlagsserie ermöglicht haben, von
Strafverfolgungsmaßnahmen nahezu unangetastet geblieben ist. „Das
Selbstbewusstsein, mit dem militante Neonazis in Chemnitz und Umgebung
aktuell schwerste rassistische Gewalttaten verüben und neue
Terrorgruppen aufbauen, ist auch eine Konsequenz aus der allenfalls
halbherzigen Strafverfolgung für bekannte Unterstützerinnen und
Unterstützer des NSU-Netzwerks, betont Robert Kusche…“
- „Ein verfrühter Schlussstrich“ von Hendrik Lasch am 04. November 2018 in neues deutschland
zur Kritik an einer weiteren Beendigungs-Maßnahme, dem Abschluss des Untersuchungsausschusses im Landtag Sachsen: „Der
neue Ausschuss hatte ein ambitioniertes Programm: Er widmete sich der
Fahndung nach dem NSU in Sachsen ebenso wie den Raubüberfällen in
Chemnitz und Zwickau, den sächsischen Ermittlungen zur Česka-Pistole,
die dem NSU als Mordwaffe diente, sowie den Vorfällen am 4. November
2011, als Zschäpe in der Zwickauer Frühlingsstraße 26 den Unterschlupf
des Trios anzündete, nachdem Mundlos und Böhnhardt in Eisenach in einem
Wohnmobil erschossen aufgefunden worden waren. Auch der Umgang mit den
Akten in Sachsen wurde beleuchtet – der viel Kritik auf sich zog. Die
Unterlagen zum Edeka-Überfall in Chemnitz im Jahr 1998 etwa wurden
allesamt bereits geschreddert. Das vorhandene Aktenmaterial reichte
freilich immer noch, um 1600 Bände zu füllen. Nicht wenige seien
Verschlusssachen, kritisierte Köditz – was, ebenso wie die unter
Geheimhaltung erfolgten Vernehmungen von Verfassungsschützern,
Auswirkungen auf den Abschlussbericht habe: Man dürfe »am Ende die
Öffentlichkeit nicht über alles informieren, was relevant ist«. Auch mit
dem Bericht werde die Aufklärung nicht beendet sein, fügt sie hinzu: Es
gebe »für Sachsen keinen Schlussstrich«. Dass es allerdings einen
weiteren Ausschuss gibt, hatte die Politikerin bereits zur Halbzeit
bezweifelt. Auch »NSU Watch« erwartet indes vom Ausschuss »klare
Empfehlungen« dazu, wie eine »institutionalisierte und verstetigte
Aufklärung« im Freistaat aussehen könnte. Die Initiative fordert das
Land zudem auf, einen Entschädigungsfonds für Angehörige der Opfer des
NSU einzurichten. Als Vorbild wird Thüringen genannt, wo im Sommer 2018
ein mit 1,5 Millionen Euro gefüllter Fonds beschlossen worden war…“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen