Dienstag, 6. November 2018

Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung



Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche GeldDie DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2018 die Position „Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung“ beschlossen: … Notwendig ist, dass junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, auf eigenen Beinen stehen und ein eigenständiges Leben führen können, unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses. Nur so lässt sich neben der beruflichen Qualifizierung auch die unabhängige Entwicklung und Entfaltung der jungen Menschen gewährleisten. Vor allem aber muss dem*der Auszubildenden eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Facetten ermöglicht werden. Menschen, die sich aufgrund eines zu niedrigen Einkommens um die Sicherung ihrer Grundbedürfnisse sorgen, beteiligen sich weniger an gesellschaftlichen und politischen Prozessen. Dass es hier massive Probleme gibt zeigen die Zahlen: 24,6 Prozent der Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Jede*r fünfte Jugendliche wächst mit Armut und der daraus folgenden sozialen Ausgrenzung auf. Daher benötigen Auszubildende eine gesicherte finanzielle Grundlage. (…) Aus diesen Gründen fordert der DBJR die Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung für alle Auszubildenden. Sie muss in ihrer Höhe dazu geeignet sein, Auszubildenden ein eigenständiges Leben und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Facetten zu ermöglichen. Hierzu gehört emotionale, kulturelle und soziale Teilhabe. Die Mindestausbildungsvergütung soll daher in Höhe von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen für alle Auszubildenden eingeführt werden. Das ergibt für das erste Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von zur Zeit (2017) 635 Euro (für das zweite Ausbildungsjahr: 696 Euro; für das dritte Ausbildungsjahr: 768 Euro; für das vierte Ausbildungsjahr: 796 Euro). Die jährliche, automatische Anpassung geschieht auf Grundlage der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ermittelten durchschnittlichen Steigung der tariflichen Ausbildungsvergütung…” Einstimmiger Beschluss der Vollversammlung des Deutschen Bundesjungrings vom 26./27. Oktober 2018 externer Link, siehe dazu:
  • Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen New
    “Nach langen Verzögerungen haben wir in der Nacht auf Mittwoch endlich einen Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen im Krankenhausbereich erzielt. Ab dem 1. Januar 2019 erhalten die betroffenen Auszubildenden endlich eine Ausbildungsvergütung. Sie wird rund 90 Prozent des Ausbildungstarifvertrages in der Pflege (TVA-L Pflege) betragen. Am Dienstag den 30. Oktober 2018 kam es endlich zu den lange verzögerten Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband VKA, dem Bund und ver.di. Auf unserer Seite saßen unsere Verhandlungsspitze mit der ehrenamtlichen Verhandlungskommission am Tisch, bestehend aus betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus den kommunalen Krankenhäusern und Universitätskliniken. Die Arbeitgeber hatten die Verhandlungen zunächst immer wieder verschoben und dann aufgrund unserer Streiks für einen Entlastungstarifvertrag an den beiden Uni-Kliniken in Essen und Düsseldorf ganz abgesagt. Erst im Herbst zeigten sie erneute Verhandlungsbereitschaft. Das Ergebnis bedeutet im Einzelnen: 1. Ausbildungsjahr 965,24 € – 2. Ausbildungsjahr 1025,30 € – 3. Ausbildungsjahr 1122,03 €…” Tarifinfo vom 31. Oktober 2018 der ver.di-Jugendaktion #tarifdeluxe externer Link

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