Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung

“
Die
DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2018 die Position
„Einführung einer gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung“ beschlossen:
… Notwendig ist, dass junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, auf
eigenen Beinen stehen und ein eigenständiges Leben führen können,
unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses. Nur so lässt
sich neben der beruflichen Qualifizierung auch die unabhängige
Entwicklung und Entfaltung der jungen Menschen gewährleisten. Vor allem
aber muss dem*der Auszubildenden eine Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben in allen seinen Facetten ermöglicht werden. Menschen, die sich
aufgrund eines zu niedrigen Einkommens um die Sicherung ihrer
Grundbedürfnisse sorgen, beteiligen sich weniger an gesellschaftlichen
und politischen Prozessen. Dass es hier massive Probleme gibt zeigen die
Zahlen: 24,6 Prozent der Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren in
Deutschland gelten als armutsgefährdet. Jede*r fünfte Jugendliche wächst
mit Armut und der daraus folgenden sozialen Ausgrenzung auf. Daher
benötigen Auszubildende eine gesicherte finanzielle Grundlage. (…) Aus
diesen Gründen fordert der DBJR die Einführung einer gesetzlichen
Mindestausbildungsvergütung für alle Auszubildenden. Sie muss in ihrer
Höhe dazu geeignet sein, Auszubildenden ein eigenständiges Leben und die
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen seinen Facetten zu
ermöglichen. Hierzu gehört emotionale, kulturelle und soziale Teilhabe.
Die Mindestausbildungsvergütung soll daher in Höhe von 80 Prozent der
durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen für alle
Auszubildenden eingeführt werden. Das ergibt für das erste
Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von zur Zeit (2017) 635 Euro (für
das zweite Ausbildungsjahr: 696 Euro; für das dritte Ausbildungsjahr:
768 Euro; für das vierte Ausbildungsjahr: 796 Euro). Die jährliche,
automatische Anpassung geschieht auf Grundlage der vom Bundesinstitut
für Berufsbildung (BIBB) ermittelten durchschnittlichen Steigung der
tariflichen Ausbildungsvergütung…” Einstimmiger Beschluss der Vollversammlung des Deutschen Bundesjungrings vom 26./27. Oktober 2018 
, siehe dazu:
- Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen
“Nach langen Verzögerungen haben wir in der Nacht auf Mittwoch
endlich einen Durchbruch bei den unbezahlten Ausbildungen im
Krankenhausbereich erzielt. Ab dem 1. Januar 2019 erhalten die
betroffenen Auszubildenden endlich eine Ausbildungsvergütung. Sie wird
rund 90 Prozent des Ausbildungstarifvertrages in der Pflege (TVA-L
Pflege) betragen. Am Dienstag den 30. Oktober 2018 kam es endlich zu den
lange verzögerten Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband VKA,
dem Bund und ver.di. Auf unserer Seite saßen unsere Verhandlungsspitze
mit der ehrenamtlichen Verhandlungskommission am Tisch, bestehend aus
betroffenen Kolleginnen und Kollegen aus den kommunalen Krankenhäusern
und Universitätskliniken. Die Arbeitgeber hatten die Verhandlungen
zunächst immer wieder verschoben und dann aufgrund unserer Streiks für
einen Entlastungstarifvertrag an den beiden Uni-Kliniken in Essen und
Düsseldorf ganz abgesagt. Erst im Herbst zeigten sie erneute
Verhandlungsbereitschaft. Das Ergebnis bedeutet im Einzelnen: 1.
Ausbildungsjahr 965,24 € – 2. Ausbildungsjahr 1025,30 € – 3.
Ausbildungsjahr 1122,03 €…” Tarifinfo vom 31. Oktober 2018 der ver.di-Jugendaktion #tarifdeluxe
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