Dossier
„Der
gesetzliche Mindestlohn soll in zwei Stufen auf 9,35 Euro steigen.
Anfang 2019 wird er um 35 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben. Zum
1. Januar 2020 steigt er auf 9,35 Euro. Das gab der Vorsitzende der
Mindestlohnkommission, Jan Zilius, am Dienstag in Berlin bekannt. Der
Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach von einem »Erfolg«, denn »für
alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zählt jeder Cent«,
so DGB-Vorstand Stefan Körzell. Dem hätten die Gewerkschaften durch die
Einbindung der neusten Tarifabschlüsse Rechnung getragen. Auch
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat die vorgeschlagene Erhöhung des
Mindestlohns begrüßt. »Das ist ein guter Tag für die soziale
Marktwirtschaft und für die Beschäftigten in Deutschland«, sagte der
SPD-Politiker am Dienstag in Berlin. Profitieren würden vor allem
Frauen, Beschäftigte in Ostdeutschland und Menschen ohne
Berufsausbildung. Die Erhöhung in zwei Stufen mache insgesamt rund 5,8
Prozent aus, was »eine richtige Steigerung« sei und die gute
Wirtschaftsentwicklung widerspiegele“ – aus dem Beitrag „Besser als nix?“ am 27. Juni 2018 in neues deutschland
–
wo man dem Herrn Minister ausnahmsweise zur Hälfte zustimmen mag: Ein
guter Tag für „die Marktwirtschaft“ , die er trotz allem immer noch
sozial nennt. Siehe dazu:
- Schaffe, schaffe – trotzdem arm: Statistiken zu Armutsrisiko und Arbeitslosigkeit befeuern Debatte über Mindestlohn
“Das Timing der Veröffentlichungen hätte schlechter nicht sein
können. Diesen Dienstag sind parallel Zahlen zum hohen Armutsrisiko und
zur niedrigen Arbeitslosigkeit erschienen. Wie das Bundesamt für
Statistik bekannt gegeben hat, war 2017 ein Fünftel der Bevölkerung von
Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Zwar ist die Zahl im Vergleich
zum Vorjahr um 0,5 Millionen zurückgegangen, doch sind das immer noch 19
Prozent der Bevölkerung. Zudem sind Frauen mit 20,3 Prozent häufiger
von Armut bedroht als Männer mit 17,6 Prozent. (…) »Es ist skandalös,
dass trotz des Wirtschaftsbooms in Deutschland 15,5 Millionen Menschen
von Armut oder Ausgrenzung bedroht sind«, findet die Präsidentin des
Sozialverbands VdK Deutschland, Verena Bentele. Diese Reaktion dürfte
allen einleuchten, die sich die zweite Statistik vom Dienstag zu Gemüte
führen: Mit 4,9 Prozent liegt die Arbeitslosenquote erstmals seit der
Wiedervereinigung unter der Fünf-Prozent-Marke, wie die Agentur für
Arbeit in Nürnberg bekannt gegeben hat. (…) Dass die Armut trotz hoher
Beschäftigung quasi stagniere, liege auch daran, dass etwa jeder fünfte
Beschäftigte in Deutschland im Niedriglohnsektor arbeite. Aus diesem
Grund fordern Experten die Eindämmung der Leiharbeit. Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands verlangt zudem die
»Abschaffung der sachgrundlosen Befristung«, die er im »nd« als »ein
Hauptarmutstreiber auf dem Arbeitsmarkt« bezeichnet. (…) Die am Dienstag
vom Kabinett beschlossene Erhöhung des Mindestlohnes auf 9,19 Euro
bezeichnete Schneider als »armutspolitisch irrelevant«. Er hält eine
Anhebung auf 12,63 Euro für nötig, wie sie die Bundesregierung auf
Anfrage der Linksfraktion selbst berechnet hatte. Auch Vizekanzler Olaf
Scholz (SPD) plädiert seit Monaten für zwölf Euro.” Beitrag von Lotte Laloire bei neues Deutschland vom 31. Oktober 2018
, siehe dazu 19,0 % der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, Anteil EU-weit bei 22,5 %
- Was ändert sich 2019 beim Mindestlohn?
“… Die Mindestlohn-Kommission hat sich am 26. Juni 2018 beraten und
eine Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum
1. Januar 2020 auf 9,35 Euro empfohlen. Diesen Vorschlag hat die
Mindestlohnkommission an die Bundesregierung gerichtet, die den neuen
Mindestlohn am 31. Oktober 2018 per Verordnung festgelegt hat. Er gilt
ab dem 1.1.2019. (…) Daneben galt für Tarifverträge, die Löhne unter dem
gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, eine Übergangsfrist. Diese Frist ist
inzwischen ausgelaufen. In keiner Branche darf 2019 (…) weniger gezahlt
werden als es der gesetzliche Mindestlohn vorsieht. (…) Neben dem
gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche Branchen-Mindestlöhne. Diese
werden von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag
ausgehandelt und von der Politik für allgemein verbindlich erklärt.
Branchen-Mindestlöhne gelten für alle Betriebe der Branche – auch für
die, die nicht tarifgebunden sind…” Meldung vom 31. Oktober 2018 bei der DGB-Gegenblende 
- Erhöhung der Lohnuntergrenze: Der Mindestlohn ist kein Hotspot
“Es ist eigentlich egal, auf welchen Betrag die Politik die
Lohnuntergrenze festlegt – richtig überwacht wird er nämlich nicht.
Kürzlich war es wieder so weit: Der Mindestlohn wurde erhöht.
Mathematisch kann man tatsächlich von einer Erhöhung sprechen: Um 35
Cent soll er 2019 steigen und um weitere 16 Cent 2020. Dann liegt er bei
9,35 Euro in der Stunde. Gefühlt stellt das freilich keine Erhöhung
dar, wenn man bedenkt, dass er im Januar 2015 mit 8,50 Euro an den Start
ging. Damals wurde er schon als zu niedrig beziffert und in fünf Jahren
wird er gerade mal 85 Cent, also exakt zehn Prozent, zugelegt haben.
Das Leben ist seither nicht günstiger geworden, wie es im
Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes nachzulesen ist. Der
Mindestlohn orientiert sich also weiterhin nicht an Kennzahlen, die die
realen Lebenshaltungskosten abbilden, sondern am zu niedrig angesetzten
Ursprungswert von 2015. Dementsprechend fiel die öffentliche Debatte
bei der letzten Erhöhung auch aus. Die eine Seite beklagte erneut den
niedrigen Satz und dass ein Mindestlohn ja dafür sorgen müsse, dass
Arbeitnehmer ihr Leben selbst bezahlen können – stattdessen müssten
immer noch an die 200.000 in Vollzeit arbeitende Menschen beim Jobcenter
vorstellig werden, um ihr knappes Budget aufzustocken. Die anderen
jammern hingegen über den ohnehin schon zu hohen Mindestlohn, weil
mittelständische Arbeitgeber ihr Geschäftsmodell so nicht mehr betreiben
könnten. Sie merken nicht, dass sie damit zugeben, dass es
Geschäftemachereien in diesem Land gibt, die scheinbar einzig und allein
auf Lohndumping beruhen. Im Grunde sind die Debatten dazu einerlei. Es
ist vollkommen Wurst, wer was wie sieht. Denn als man den an sich
richtigen Schritt ging, endlich einen Mindestlohn einzuführen, da hat
man freilich eine Sache völlig außer Acht gelassen: eine wirksame
Kontrollinstanz und die Etablierung eines Meldesystems, bei dem man als
um seinen Mindestlohnanspruch betrogener Arbeitnehmer unkompliziert und
schnell Hilfe erfährt. Man bürdete die Kontrolle dem Zoll auf, einer
Behörde, die seit Jahren der Politik mit einer Bitte in den Ohren liegt:
Wir brauchen neue Kollegen…” Beitrag von Roberto J. De Lapuente bei neues Deutschland vom 11. Juli 2018 
- (Ab)Gewogen und für elend befunden: Die sogenannte Erhöhung des Mindestlohns – die hat dennoch Fürsprecher…
“Die Mindestlohnkommission hat heute die Anpassung der
Lohnuntergrenze beschlossen. Jetzt ist es an der Bundesregierung, diesen
Beschluss in Recht umzusetzen. In diesem Fall erhöht sich der
gesetzliche Mindestlohn in zwei Stufen: zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro
und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell
und Mitglied der Mindestlohnkommission sagte dazu am Dienstag in
Berlin: „Der einstimmige Beschluss der Mindestlohnkommission, den
gesetzlichen Mindestlohn auf im Schnitt 9,27 Euro anzuheben, ist ein
Erfolg. Für alle, die mit dem Mindestlohn zurechtkommen müssen, zählt
jeder Cent, dem haben die Gewerkschaften durch die Einbindung der
neusten Tarifabschlüsse Rechnung getragen. Die Beschäftigten werden nun
an der guten Lohnentwicklung der letzten Jahre teilhaben. Das Ergebnis
zeigt aber auch, dass die wirtschaftliche Gesamtabwägung immer
selbstverständlicher Teil der Kommissions-Entscheidung sein muss…” – aus der DGB-Pressemitteilung vom 26. Juni 2018 „Körzell: Beschluss der Mindestlohn-Kommission ist ein Erfolg“
zu dieser Neuerung, wo sich dann schon die Frage stellt: Mindestlohn
nach “wirtschaftlicher Gesamtabwägung”? Seid wann wägt ein
Gewerkschafter nach Kapitalinteressen ab und feiert dies noch als
Erfolg? Weil zur Vermeidung von Altersarmut mindestens 12 Euro
erforderlich wären, zeigt die Minierhöhung, wer hier in der Kommission
seine Interessen wirklich mit Erfolg durchgesetzt hat. Siehe dazu auch
einen weiteren Beitrag, der diese „abgewogene Erhöhung“ passend
beurteilt:
- „Mindestlohn:
Wer den Cent nicht ehrt …? Eine Anhebung um 51 Cent brutto, gestreckt
über zwei Jahre. Ab 2019“ ist ein Beitrag von Stefan Sell vom 26. Juni
2018 bei Aktuelle Sozialpolitik
, worin es unter anderem heißt: “Die
Kommission hat getagt – und das geboren, was einerseits zu erwarten
war. Eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes um 35 Cent auf 9,19
Euro brutto. Pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2019, also in einigen Monaten.
Seit der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze für fast, aber
nicht alle zum 1. Januar 2015 ist es die zweite Anhebung. Die erste
wurde vor zwei Jahren beschlossen. Damals hatte die
Mindestlohnkommission entschieden, ab dem 1. Januar 2017 eine Anhebung
um genau 34 Cent vorzuschlagen, was das Bundesarbeitsministerium dann
auch exekutiert hat. (…) Die erneute, wenn auch diesmal um ein Jahr
gestreckte Berücksichtigung der aktuellen Tarifabschlüsse können die
Gewerkschaften jetzt als gesichtswahrenden Erfolg verkaufen –
gesichtswahrend deshalb, weil sie im Vorfeld der heutigen Entscheidung
massiv Druck aufgebaut haben in Richtung auf eine deutlich stärkere
Erhöhung des Mindestlohnes, so sollte ein zweistelliger Betrag erreicht
werden, um mal eine Zielmarke zu benennen. Und der DGB, der mit dem
Vorstandsmitglied Stefan Körzell persönlich in der Kommission vertreten
ist, macht das dann auch und feiert sich gar für den Beschluss. (…) Man
kann natürlich sagen, wenn man selbst beteiligt war, muss man sein Kopf
irgendwie ins Licht stellen – man könnte aber auch zu dem Ergebnis
kommen, dass die Gewerkschaften klein beigegeben haben und nun eine
dieser typischen Abspeise-Aktionen auch noch als Erfolg an den Mann oder
Frau zu bringen versuchen, statt einfach mal zu sagen: Sorry, wir
halten das für viel zu wenig, aber wir konnten uns in dem Gefüge der
Kommission nicht durchsetzen. (…) Man muss an dieser Stelle mit Diekmann
darauf hinweisen: »Selbst die 9,35 Euro, auf die er hierzulande erst
Anfang 2020 steigen wird, liegen immer noch unter dem Betrag, der
bereits heute in allen westlichen EU-Ländern gilt, mit Ausnahme
Großbritanniens.«. (…) Und abschließend noch ein weiterer Hinweis auf
die Folgen des beschriebenen Verfahrens der Mindestlohnkommission: Die
Regelbindung der Mindestlohnanpassung erweist sich mit Blick auf das
Ziel 12 Euro pro Stunde als Sackgasse. Bei einer jährlichen Steigerung
um 2,5 Prozent dauert es bis 2030, nur um die 12-Euro-Marke zu
erreichen.”
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