Von
Saskia Haun [1]
amerika21
Berlin. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hat die Bundesregierung Stellung zum Freihandel mit Mexiko, dortigen Menschenrechten sowie zu bestehenden und möglichen Absprachen des neuen Globalabkommens zwischen Mexiko und der EU (MEUFTA) genommen [3]. Das Abkommen ist bereits seit 15 Jahren in Kraft und soll nun modifiziert werden. Momentan befinden sich beide Parteien in Verhandlungen.
Bezüglich der Frage nach dem Umgang mit den 60.000 Toten zwischen 2007 und 2012 sowie offiziell 27.659 Verschwundenen in dem lateinamerikanischen Land verweist die Bundesregierung auf die kritische Äußerung zur Menschenrechtslage von Außenminister Steinmeier bei seinem Mexiko-Besuch im Juni diesen Jahres. Des Weiteren seien Rechtsstaatlichkeit und Transparenz zentrale Themen in den bilateralen Beziehungen zu Mexiko, so die Bundesregierung.
Laut Suspendierungsklausel des bestehenden Globalabkommens können Verhandlungen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt werden. Nach Aussage der Bundesregierung achte sie selbst nach Verhandlungsschluss darauf, dass der Vertragstext eine Menschenrechtsklausel enthält. Hinsichtlich der erneuten Integration der Suspendierungsklausel in das neue Abkommen verweist die Bundesregierung allerdings auf den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Europäische Kommission.
Beschwerden zu deutschen Entwicklungsprojekten werden von den Durchführungsorganisationen GIZ, DEG und KfW durchgängig in Deutsch oder Englisch, im Falle der DEG auch in Spanisch angenommen. Indigene Sprachen werden allerdings bei keiner der drei Organisationen berücksichtigt.
Hinsichtlich der drei Negativbescheide, die aus dem Rüstungsexportbericht 2015 hervorgehen, darunter Car-Stopping-Wirksysteme und Geländewagen mit ballistischem- und Sonderschutz, erteilte die Bundesregierung hingegen keine Auskünfte.Im geplanten neuen Globalabkommen sollen erneut private Schiedsgerichte etabliert werden. Details seien nicht vorgegeben und werden somit erst im Laufe der Verhandlungen konkretisiert werden, so die Bundesregierung. Bereits 2015 erklärten beide Verhandlungsseiten beim EU-Mexiko-Gipfel in Brüssel, dass die Abkommen TTIP (USA) und CETA (Kanada) als Vorbilder dienten.
Auf die Frage, ob vorherige Konsultation indigener Bevölkerungsgruppen, wie sie die in Mexiko gültige Konvention der Internationalen Arbeitsorganisation bei der UNO vorgibt, bei Schiedsverfahren als Investitionshindernis gewertet werden, antwortete die Bundesregierung: "Der Investor wird nur dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn er eine Verletzung dieser Schutzstandards (z.B. Verbot entschädigungsloser Enteignung, faire und gerechte Behandlung) durch einen staatlichen Eingriff in seine bereits getätigte Investition nachweisen kann". Mit dieser Aussage werden weder das Verhältnis von Investitions- zu Menschenrechtsschutzstandard, noch die Rolle und Partizipationsmöglichkeiten der indigenen Bevölkerung deutlich.
Obwohl zahlreiche Studien belegen, dass eine Verschärfung der Handelsregelungen im Sinne von TTIP und CETA keine klare wirtschaftliche Verbesserung und selbst negative Folgen für die Menschenrechte in Mexiko mit sich ziehen kann, hat die Bundesregierung bisher keine Stellung zu möglichen menschenrechtlichen und sozialwirtschaftlichen Folgen genommen.Die Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile-Lateinamerika e.V. (FDCL), MISEREOR und Brot für die Welt verweisen zudem auf die wirtschaftlichen Einschränkungen auf mexikanischer Seite sowie auf innenpolitische Konflikte aufgrund industrieller Projekte. UN-Institutionen und NGOs weltweit fordern eine verbindliche Einführung menschenrechtlicher Folgeabschätzungen.
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[1] https://amerika21.de/autor/saskia-haun
[2] https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/legalcode
[3] http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/093/1809321.pdf
[4] http://www.fdcl.org/wp-content/uploads/2015/09/Fact-Sheet-Handel-und-MR-Mexiko_web.pdf
[5] https://flattr.com/submit/auto?user_id=amerika21&url=https%3A%2F%2Famerika21.de%2F2016%2F08%2F157822%2Fneues-globalabkommen-eu-mexiko&title=Bundesregierung%20rechtfertigt%20Erneuerung%20von%20EU-Freihandelsvertrag%20mit%20Mexiko&description=Berlin.%20In%20der%20Antwort%20auf%20eine%20Kleine%20Anfrage%20der%20Linksfraktion%20hat%20die%20Bundesregierung%20Stellung%20zum%20Freihandel%20mit%20Mexiko%2C%20dortigen%20Menschenrechten%20sowie%20zu%20bestehenden%20und%20m%C3%B6glichen%20Absprachen%20des%20neuen%20Globalabkommens%20zwischen%20Mexiko%20und%20der%20EU%20%28MEUFTA%29%20genommen.&language=de_DE&category=text
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