Mittwoch, 4. März 2020

Petition "Erklärung zu den Morden in Hanau" und Aufruf an die Gewerkschaften zu einer zehn-minütigen Arbeitsniederlegung für den 4. März 2020 um 11:50



a) RA Benedikt Hopmann an Gewerkschaftsvorstände: Ruft zu 
Arbeitsniederlegung gegen Rechts am Mittwoch 11:50 Uhr auf - wir 
dürfen nicht noch einmal den Fehler wiederholen, den wir vor 1933 
gemacht haben

"Betreff: Arbeitsniederlegung gegen Rechts am Mittwoch 11:50 Uhr (...) 
An die Vorstände und Bezirksleitung der Gewerkschaften: Wir rufen den 
DGB-Vorstand, die Vorstände der Einzelgewerkschaften, insbesondere die 
Vorstände der IG Metall und von ver.di und ihre Bezirksleitungen: 
Handelt so, wie es die Petitionen vorschlagen. Ruft am Tag der 
Trauerfeier der Stadt Hanau, am kommenden Mittoch, dem 4. März um 
11:50 Uhr die Beschäftigten zur Arbeitsniederlegung auf. Setzt ein 
Zeichen gegen rechte Gewalt und diejenigen, die ihr den Boden 
bereiten. Es kommt darauf an, unsere gewerkschaftlichen 
Handlungsmöglichkeiten einzusetzen, bevor es zu spät ist. Wir dürfen 
nicht noch einmal den Fehler wiederholen, den wir vor 1933 gemacht 
haben..." Aus der e-mail von RA Benedikt Hopmann, Verfasser der beiden 
Petitionen, vom 2. März 2020 (pdf) an Vorstände der DGB-Gewerkschaften 
und den DGB
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/03/hopmann020320.pdf

b) Die Freiheit in Betrieben und Verwaltungen am 4. März gegen rechts 
zu demonstrieren

"Es sind die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter in Betrieben und 
Verwaltungen, die das in die Hand nehmen müssen. In manchen Betrieben 
und Verwaltungen haben sie Vertrauensleute gewählt. Häufig werden 
Betriebsräte ihren ‚Betriebsratshut‘ ab - und Ihren ‚Gewerkschaftshut‘ 
aufsetzen und dann in dieser Funktion die Beschäftigten am kommenden 
Mittwoch zur Arbeitsniederlegung aufrufen: Am Tag der Trauerfeier der 
Stadt Hanau, um 11:50 Uhr. Wenn die Gewerkschafterinnen und 
Gewerkschafter einen solchen Beschluss gefasst haben, werden sie in 
der Regel den Arbeitgeber auffordern, diese Initiative zu 
unterstützen.  Unterstützt der Arbeitgeber diese Initiative, wird es 
häufig leichter sein, die Beschäftigten zur Teilnahme zu mobilisieren. 
Was aber, wenn der Arbeitgeber die Unterstützung ablehnt, zum Beispiel 
weil er mit der AfD sympathisiert? Dann sollten die Beschäftigten 
trotzdem dazu aufgerufen werden, die Arbeit niederzulegen. Der 
Vorschlag der IG Metall Hanau-Fulda schließt diese Möglichkeit nicht 
aus. Wir dürfen nicht auf eine Arbeitsniederlegung am Tag der 
Trauerfeier  verzichten, weil  der Arbeitgeber diese 
Arbeitsniederlegung nicht will, zum Beispiel weil er Anhänger der AfD 
ist. Ein Verzicht aus diesem Grund wäre der Tod der  Meinungsfreiheit 
in einem sehr wichtigen Moment..." praktische und rechtliche Hinweise 
von Benedikt Hopmann, Rechtsanwalt, vom 29. Februar 2020 (pdf) zur 
Freiheit, in Betrieben und Verwaltungen am kommenden Mittwoch gegen 
rechts zu demonstrieren - wir danken!
https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2020/03/Hopmann040320.pdf

Siehe Hintergründe und die Petition zum Mitzeichnen im Dossier, darin 
übers Wochenende neu Aufrufe zu betrieblichen Gedenkminuten vom 
ver.di-Landesbezirk Hessen und ver.di Landesbezirk Berlin-Brandenburg!
https://www.labournet.de/?p=163409

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