US-Regierung will iranische Verkäufe durch Sanktionen »auf null reduzieren« und ist um Vereinbarungen mit Handelspartnern bemüht
Von Knut Mellenthin![]()
Am 5. November soll die alte Rechtssituation wiederhergestellt sein. Danach seien grundsätzlich alle ausländischen Käufer iranischen Öls mit Strafmaßnahmen zu belegen.
Foto: Raheb Homavandi/REUTERS/File Photo
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Ab Montag wollen die USA ihre Strafmaßnahmen gegen Irans Erdölexport wieder anwenden. Es geht dabei um alte Sanktionen, die aufgrund des Wiener Abkommens vom 14. Juli 2015 zwar nicht außer Kraft gesetzt, aber suspendiert worden waren. Donald Trump, der das Präsidentenamt am 20. Januar 2017 übernahm, hatte schon während des Wahlkampfs angekündigt, dass er die Vereinbarungen mit dem Iran entweder »zerreißen« oder eine Neuverhandlung erzwingen wolle.
Seither hat die US-Administration bis Anfang August 17 neue Sanktionspakete gegen Iran angeordnet, die sich gegen 145 Unternehmen und Personen richten. Am 8. Mai gab Trump den Ausstieg der USA aus dem Wiener Abkommen und die stufenweise Wiederanwendung aller suspendierten Sanktionen bekannt. John Bolton, der Nationale Sicherheitsberater des Präsidenten, forderte daraufhin in seiner gewohnt groben Weise alle Importeure von iranischem Öl auf, ihre Käufe bis zum 4. November »auf null zu reduzieren«. Anderenfalls würden sie den Ausschluss vom Finanz- und Warenmarkt der USA riskieren.
Ganz so heiß wird die Sache inzwischen nicht mehr gegessen. Am Dienstag räumte sogar Bolton ein, die US-Regierung verstehe, dass manche Länder »vielleicht nicht in der Lage sind, den ganzen Weg bis null sofort zu gehen«. Das entspricht im Grunde nur der alten Rechtssituation, die am 5. November wiederhergestellt werden soll: Der Kongress hatte im Dezember 2011 als Ergänzung zum Verteidigungshaushalt beschlossen, dass grundsätzlich alle ausländischen Käufer iranischen Öls mit Strafmaßnahmen zu belegen seien. Das Gesetz gibt dem Präsidenten, damals Barack Obama, aber die Möglichkeit, Ausnahmen für Länder zuzulassen, die ihren Ölimport aus dem Iran kontinuierlich verringern. Diese Genehmigungen müssen alle sechs Monate überprüft und neu erteilt werden. Tatsächlich funktionierte der damit verbundene Druck so gut, dass Obama in keinem einzigen Fall Sanktionen aufgrund dieses Gesetzes verhängen ließ.
Wie die Trump-Administration ab dem 5. November genau vorgehen will, ist immer noch nicht bekannt. Dazu wird es, aller bisherigen Erfahrung nach, kurz vorher noch eine spezielle Anordnung des Präsidenten – vermutlich verbunden mit einer mündlichen Stellungnahme – und schließlich auch eine detaillierte Gebrauchsanweisung des Finanzministeriums geben.
Immerhin wurde am Donnerstag bekannt, wenn auch noch nicht offiziell bestätigt, dass Indien sich mit der US-Regierung schon auf eine Ausnahmeregelung geeinigt haben soll. Als Voraussetzung hatte das zweitgrößte Abnehmerland iranischen Öls – an der Spitze liegt mit erheblichem Abstand China – in den letzten Monaten seine Käufe um rund ein Drittel reduziert. Die Bestellungen für Oktober und November betrugen danach nur noch 1,2 Millionen Tonnen Öl pro Monat. Diese Menge darf Indien angeblich bis zum März 2019 beibehalten.
Ebenfalls am Donnerstag meldete die US-amerikanische Nachrichtenagentur Bloomberg, dass die Trump-Administration sich neben Indien auch mit Südkorea und Japan auf ähnlicher Basis grundsätzlich geeinigt habe. Die Verhandlungen seien aber noch nicht in allen Einzelheiten abgeschlossen. Es werde erwartet, dass der genaue Stand der Dinge, einschließlich einer Liste aller Länder, für die Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, vom Finanzministerium erst am Montag bekanntgegeben wird. Die Gespräche der US-Administration mit China zum selben Thema liefen noch, ein Ergebnis werde es vermutlich in den nächsten Tagen geben.
Nach vorläufigen Erkenntnissen hat der Iran im September nur noch zwischen 1,7 Millionen und 1,9 Millionen Barrel Öl pro Tag – englisch abgekürzt bpd – exportiert. Im Durchschnitt der ersten Jahreshälfte hatte die iranische Ausfuhr bei 2,4 Millionen bpd gelegen und im Juni aufgrund großer Bestellungen im Vorgriff auf die erwarteten Sanktionen sogar eine Rekordhöhe von 2,7 bis 2,8 Millionen bpd erreicht. Das Finanzinstitut Goldman Sachs schätzt, dass Irans Ölexport bis Ende des Jahres auf nur noch 1,15 Millionen bpd sinken wird.
Iranische Politiker und Medien hatten in den ersten Monaten nach Trumps Ausstieg aus dem Wiener Abkommen ihren gewohnten »Optimismus« zur Schau gestellt und einen wesentlichen Einbruch der Ölverkäufe ausgeschlossen. Um so mehr fallen seit Ende Oktober sehr viel vorsichtigere offizielle Äußerungen auf, dass die Exportmenge mit Sicherheit nicht unter eine Million bpd fallen werde. Diese Marke entspräche ungefähr der Situation vor dem Wiener Abkommen und würde bedeuten, dass durchschnittlich 1,4 bis 1,5 Millionen bpd vom Weltmarkt genommen werden. Zur Zeit liegen globale Produktion und Nachfrage im Bereich von jeweils etwa 95 Millionen bpd und befinden sich damit ungefähr im Gleichgewicht.

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