Montag, 14. Mai 2018

So landeten deutsche Gewehre im Krisengebiet

 

Die illegalen Exporte von „Heckler & Koch“ - Gewehren nach Mexiko sind eng mit dem Verschwinden von 43 Studenten verbunden. In Kürze startet der Prozess gegen Mitarbeiter der Firma.

von Klaus Ehringfeld
Frankfurter Rundschau v. 14.5.2018
Wenn am Dienstag vor dem Stuttgarter Landgericht der Prozess gegen Angeklagte der schwäbischen Waffenschmiede Heckler & Koch beginnt, werden Anwälte und Angehörige von Opfern von Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte in Mexiko das Verfahren aufmerksam verfolgen. Schließlich sind nicht nur deutsche Firmenvertreter angeklagt, gegen das Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Auch in Mexiko haben hochrangige Militärs dafür gesorgt, dass Heckler & Koch-Waffen in Bundesstaaten gelangt sind, für die ein Exportverbot bestand.
Dafür haben sie offenbar gemeinsam mit dem Unternehmen bewusst falsche Angaben über den Endverbleib der Sturmgewehre gemacht – und laut Zeugenaussagen auch kräftig die Hand aufgehalten. Es traf also ein deutsches Unternehmen, das bereit war Gesetze zu brechen, auf mexikanische Behörden, die gewohnt sind, Gesetze zu ignorieren. Eine Allianz, die möglicherweise viele Menschenleben gekostet hat.
Denn die G 36-Gewehre des Rüstungskonzerns sind nachweislich auch an die Polizei von Iguala geliefert worden, wo in der Nacht vom 26. September 2014 auf tragische Weise 43 junge Studenten spurlos verschwanden. Dabei bestand ein Lieferverbot für den Bundesstaat Guerrero, in dem Iguala liegt. Es stellt sich also die Frage: Sind deutsche Waffen bei dem Verbrechen an den jungen Männern von der Landuniversität Ayotzinapa zum Einsatz gekommen? Ist damit möglicherweise sogar getötet worden?
„Die Ermittlungen hier in Mexiko haben ergeben, dass Hecker & Koch-Waffen in der Nacht abgefeuert wurden“, sagt der Anwalt Santiago Aguirre, zugleich Vize-Direktor des Menschenrechtszentrums Agustín Pro in Mexiko-Stadt. Ob damit auch Menschen getötet wurden, ist noch unklar. Was aber bewiesen ist: Der Polizist, der dem Studenten Aldo Gutiérrez, einem der Ayotzinapa-Opfer, in den Kopf schoss, hatte ein G 36-Gewehr in seinem Besitz. Ob er damit auch geschossen hat, ist noch Gegenstand von Ermittlungen. Gutiérrez liegt auch dreieinhalb Jahre nach dem Verbrechen noch immer im Wachkoma.
Acht Jahre nach Erstattung der Anzeige gegen Heckler & Koch müssen sich vor dem Landgericht Stuttgart zwei ehemalige Geschäftsführer, zwei Ex-Vertriebsleiter, eine damalige Vertriebsmitarbeiterin sowie der frühere Mexiko-Vertreter des Unternehmens verantworten.
Das Verfahren kläre damit zugleich, ob eine direkte Mitverantwortung eines deutschen Waffenherstellers sowie der zuständigen bundesdeutschen Behörden an schweren Menschenrechtsverletzungen in Mexiko bestehe, sagte Carola Hausotter von der „Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko“ der FR. Der damaligen Bundesregierung sei die prekäre Menschenrechtslage in ganz Mexiko bekannt gewesen. Daher sei das Exportverbot der G 36-Schnellfeuergewehre lediglich für einige besonders konfliktreiche Bundesstaaten „auch damals aus menschenrechtlicher Sicht nicht haltbar“. Vielmehr sähe es so aus, als habe die Regierung mit den „Endverbleibserklärungen“ eine vermeintliche Kompromisslösung finden wollen, um die Exporte zu ermöglichen.
Zwischen 2005 und 2007 hatte die Bundesregierung für die Sturmgewehre des Typs G 36 von Heckler & Koch Ausfuhrgenehmigungen erteilt, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gewehre nicht in Bundesstaaten geliefert werden, wo die Menschrechtslage prekär ist und Konflikte herrschen. Dabei handelte es sich neben dem südwestlichen Staat Guerrero, in dem die Studenten verschleppt wurden, um Jalisco, Chihuahua und Chiapas.
Nach Angaben des mexikanischen Verteidigungsministeriums (Sedena) lieferte Heckler & Koch in dem fraglichen Zeitraum 9652 Gewehre nach Mexiko, wovon 4796 in die vier Staaten mit Exportverbot gingen. Dabei gilt als gesichert, dass knapp 2000 dieser Waffen nach Guerrero gelangt sind. Bei Ermittlungen im Anschluss an das Verbrechen vom September 2014 wurden rund drei Dutzend G 36 bei der örtlichen Polizei in Iguala gefunden.
Einige der mit dem Verkauf befassten Manager von Heckler & Koch sollen sich einig gewesen sein, dass das Geschäft trotz des Exportverbots und der damit verbundenen Probleme auf der mexikanischen Seite unbedingt abgeschlossen werden sollte. Koste es, was es wolle.
Mit dieser Einstellung stießen sie in Mexiko auf offene Ohren. Denn Sedena schert sich nicht um deutsche Endverbleibserklärungen. In Mexiko läuft der Import von Waffen zwingend über das Verteidigungsministerium, selbst dann, wenn die Waffen eigentlich für Polizeieinheiten bestimmt sind. Wohin die einmal gekauften Gewehre geliefert werden, lässt sich kein mexikanischer General von deutschen Bürokraten oder Unternehmern vorschreiben.
Menschenrechtsanwalt Aguirre wirft den mexikanischen Streitkräften dabei ein doppeltes Spiel vor. „Auf der einen Seite haben sie sich nach außen verpflichtet, die Waffen nicht in die verbotenen Staaten zu liefern. Auf der anderen Seite sagen sie nach innen, eine deutsche Endverbleibserklärung sei für sie ohne jeglichen bindenden Wert. Da kann man nur von böser Absicht sprechen.“ Vor allem dann, wenn man wisse, dass die Heckler & Koch-Gewehre an Lokalpolizei-Einheiten verteilt wurden, die nicht nur wegen Menschenrechtsverletzungen im Fokus standen, sondern die auch noch bekanntlich mit dem organisierten Verbrechen zusammenarbeiteten.
Zudem sind nach Zeugenaussagen in den Ermittlungsakten an den damaligen Chef der Beschaffungsstelle DCAM im Verteidigungsministerium, Divisionsgeneral Humberto Aguilar, 25 Dollar für jedes G 36-Gewehr geflossen, das entgegen der Ausfuhrgenehmigungen in einen der vier inkriminierten Staaten ging. Gegen Aguilar wurde nie ermittelt. Im Gegenteil: 2009 wurde er zum Vize-Verteidigungsminister befördert. Inzwischen ist er pensioniert.
Menschenrechtsanwalt Aguirre erhofft sich vom Stuttgarter Prozess Klarheit darüber, wer auf mexikanischer Seite an dem illegalen Waffenverkauf noch beteiligt war, – und dass entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden. „In Mexiko wird ja ohnehin kaum ermittelt, wenn es um Fälle von Korruption geht. Aber wenn das Militär beteiligt ist, gibt es so gut wie keine Chancen, Licht ins Dunkel zu bringen.“
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