Donnerstag, 31. Mai 2018

Hartz IV-System ist zu teuer: Zu Lasten der Leistungsberechtigten

Hartz IV-System muss überprüft werden

Das Hartz IV-System ist mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. Dieser Aufwand kostet Geld. Im letzten Jahr wurden daher 911 Millionen EUR in den Verwaltungshaushalt des Jobcenters umgeschichtet. Diese Summe war jedoch für die Förderung und Qualifizierung von Hartz IV-Leistungsbezieher vorgesehen.

Chef der Bundesagentur für Arbeit stimmt ebenfalls für eine Entbürokratisierung

Die Kosten für das System Hartz IV in Höhe von 911 Millionen EUR machen sich bemerkbar. Dies sind 147 Millionen EUR mehr als im Jahr 2016. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, stimmt daher ebenfalls für eine Entbürokratisierung des Hartz IV-Systems. Er fordert mehr Pauschalen und einheitliche Anrechnungsvorschriften.

Umgeschichtetes Geld kommt den Hartz IV-Beziehern zugute

Durch die Umschichtung in den Verwaltungshaushalt arbeitet nunmehr jeder zweite Jobcenter-Mitarbeiter an einem Hartz IV-Bescheid. Vor der Umschichtung war es jeder fünfte Mitarbeiter. Hierdurch soll eine schnellere Bearbeitung sichergestellt werden und das Geld indirekt den Hartz IV-Beziehern zugutekommen. Nichtdestotrotz fehlen die 911 Millionen EUR für Fort- und Ausbildungsmaßnahem. Hartz IV-Bezieher könnten hierdurch der Möglichkeit beraubt werden, dem Hartz IV-System zu entkommen.

Probleme, die das Hartz IV-System mit sich bringt

Durch das undurchsichtige Hartz IV-System kommt es häufiger zu Problemen. Nicht umsonst wird eine Vereinfachung gefordert. Eins der häufigsten Probleme bildet die temporäre Bedarfsgemeinschaft. Haben Hartz IV-Bezieher ein Kind, leben aber getrennt voneinander, müssen diese nachweisen, wann und wie lange das Kind bei wem war. Grund hierfür ist, dass der Bedarf des Kindes dann anteilig den getrenntlebenden Eltern bewilligt wird. Diese Überprüfung ist umfangreich und daher fehleranfällig.
Ein weiterer Fehler liegt bei der Übernahme für die Kosten der Unterkunft. 20 Prozent aller Bescheide weisen diesen Fehler auf. Grund hierfür ist, dass das Jobcenter lediglich Unterkunftskosten übernehmen muss, die auch angemessen sind. Hier wird eine präzisere Begründung bei der Ablehnung durch das Jobcenter gefordert, um die Angemessenheitsvorschriften des Jobcenters besser nachvollziehen zu können.

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