Dienstag, 8. Dezember 2015
“Hartz IV” – Anspruch für EU-Migranten
Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei
tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung
"Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat in drei Urteilen vom
heutigen Tag unter Berücksichtigung der Urteile des
Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums konkretisiert, in welchen
Fallgestaltungen Unionsbürger aus den EU-Mitgliedstaaten
existenzsichernde Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (SGB II) beziehungsweise dem Sozialhilferecht (SGB XII)
beanspruchen können (vergleiche zu den Sachverhalten Terminvorschau
Nr. 54/15). Dies erfolgt im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs
der Europäischen Gemeinschaften vom 15. September 2015 (Rs C-67/14
"Alimanovic"), wonach der ausnahmslose Ausschluss von Unionsbürgern
mit einem alleinigen Aufenthaltsrecht nur (noch) zur Arbeitsuche von
den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
europarechtskonform ist…" Medieninformation vom 3. Dezember 2015
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2015&nr=14079&pos=0&anz=28
Siehe dazu:
a) Urteil des BSG zu Unionsbürgern
"Mal ein echt cooles Urteil, so möchte ich das Urteil vom BSG
zusammenfassen. Das BSG stellt damit klar, dass die unsäglichen
Leistungsausschlüsse von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII so nicht
haltbar sind und, wenn keine Aufenthaltsgründe im SGB II vorliegen,
spätestens nach sechs Monaten ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII
besteht. (…) Das BSG stellt sich mit diesem Urteil gegen die absolut
restriktive Leistungsverweigerungs-praxis des deutschen Gesetzgebers
und des EuGH. Es bestätigt den vom BVerfG entwickelten unabdingbaren
Gewährleistungsanspruch auf Existenzsicherung. Ich denke, dass dazu in
absehbarer Zeit Arbeitshilfen für die existenzsichernde Beratung
erstellt werden, in denen die Feinheiten der Aufenthaltsgründe im SGB
II, die Rechtsprechung zur Arbeit im nicht ganz geringfügigen Umfang
usw zusammengestellt werden. " Thomé Newsletter 34/2015 vom 5.12.2015
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1919/
b) und es wird bereits gehetzt: Nach Urteil: Milliardenkosten durch
Sozialhilfe für EU-Ausländer?
"Städte und Kreise fürchten Belastung durch das Urteil des
Bundessozialgerichts. Denn während der Bund für die Hartz-IV-Zahlungen
aufkommt, zahlen Kommunen die Sozialhilfe allein..." Artikel von Jan
Hauser und Joachim Jahn vom 04.12.2015 bei der FAZ online
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/milliardenbelastung-fuer-staedte-und-kreise-durch-sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-13949002.html
Siehe weitere Kommentare im Dossier
http://www.labournet.de/?p=46051
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