Dienstag, 8. Dezember 2015

“Hartz IV” – Anspruch für EU-Migranten



Ausschluss von SGB II-Leistungen für Unionsbürger - Sozialhilfe bei 
tatsächlicher Aufenthaltsverfestigung

"Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hat in drei Urteilen vom 
heutigen Tag unter Berücksichtigung der Urteile des 
Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines 
menschenwürdigen Existenzminimums konkretisiert, in welchen 
Fallgestaltungen Unionsbürger aus den EU-Mitgliedstaaten 
existenzsichernde Leistungen nach dem Recht der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende (SGB II) beziehungsweise dem Sozialhilferecht (SGB XII) 
beanspruchen können (vergleiche zu den Sachverhalten Terminvorschau 
Nr. 54/15). Dies erfolgt im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs 
der Europäischen Gemeinschaften vom 15. September 2015 (Rs C-67/14 
"Alimanovic"), wonach der ausnahmslose Ausschluss von Unionsbürgern 
mit einem alleinigen Aufenthaltsrecht nur (noch) zur Arbeitsuche von 
den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 
europarechtskonform ist…" Medieninformation vom 3. Dezember 2015
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2015&nr=14079&pos=0&anz=28

Siehe dazu:

a) Urteil des BSG zu Unionsbürgern

"Mal ein echt cooles Urteil, so möchte ich das Urteil vom BSG 
zusammenfassen.  Das BSG stellt damit klar, dass die unsäglichen 
Leistungsausschlüsse von Unionsbürgern im SGB II und SGB XII so nicht 
haltbar sind und, wenn keine Aufenthaltsgründe im SGB II vorliegen, 
spätestens nach sechs Monaten ein Leistungsanspruch nach dem SGB XII 
besteht. (…) Das BSG stellt sich mit diesem Urteil gegen die absolut 
restriktive Leistungsverweigerungs-praxis des deutschen Gesetzgebers 
und des EuGH. Es bestätigt den vom BVerfG entwickelten unabdingbaren 
Gewährleistungsanspruch auf Existenzsicherung. Ich denke, dass dazu in 
absehbarer Zeit Arbeitshilfen für die existenzsichernde Beratung 
erstellt werden, in denen die Feinheiten der Aufenthaltsgründe im SGB 
II, die Rechtsprechung zur Arbeit im nicht ganz geringfügigen Umfang 
usw zusammengestellt werden. " Thomé Newsletter 34/2015 vom 5.12.2015
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1919/

b) und es wird bereits gehetzt: Nach Urteil: Milliardenkosten durch 
Sozialhilfe für EU-Ausländer?

"Städte und Kreise fürchten Belastung durch das Urteil des 
Bundessozialgerichts. Denn während der Bund für die Hartz-IV-Zahlungen 
aufkommt, zahlen Kommunen die Sozialhilfe allein..." Artikel von Jan 
Hauser und Joachim Jahn vom 04.12.2015 bei der FAZ online
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/milliardenbelastung-fuer-staedte-und-kreise-durch-sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-13949002.html

Siehe weitere Kommentare im Dossier
http://www.labournet.de/?p=46051

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