Dienstag, 22. Dezember 2015

Abschiebungen im Niemandsland – EGMR-Verfahren zum span. Grenzzaun


"Die Grenzzäune an den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla stehen 
seit langem für das Bild der „Festung Europa“. Über die 
Abschiebepraxis der spanischen und marokkanischen Behörden muss nun 
der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg 
entscheiden. Das Urteil könnte zu einem bedeutenden Präzedenzfall über 
das EU-Grenzregime werden..." Beitrag von und bei ProAsyl vom 18. 
Dezember 2015
http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/abschiebungen_im_niemandsland_egmr_verfahren_zum_spanischen_grenzzaun/

Aus dem Text: "… An der spanisch-marokkanischen Grenze stoßen 
Flüchtlinge auf eine fast undurchdringliche Wallanlage aus Zäunen, 
Antikletter-Gittern und Überwachungskameras. Immer wieder finden dort 
Abschiebungen von Flüchtlingen statt – ohne rechtsstaatliches 
Verfahren, ohne Prüfung ihrer Asylgründe. „Heiße Abschiebungen“ nennen 
die spanischen Grenzpolizisten diese Praxis. Denn schaffen es 
Flüchtlinge dennoch die Zäune zu überqueren, dienen Tore in der 
Wallanlage dazu die Menschen sofort auf die marokkanische Seite 
zurückzudrängen. Die rechtliche Fiktion dahinter: Zwar betreten die 
Flüchtlinge spanisches Territorium, jedoch sei das spanische 
Flüchtlingsrecht erst anwendbar, wenn die hinter den Zäunen stehenden 
Polizeiketten überwunden werden. Die spanische Grenze ist in diesem 
Sinne nicht statisch, sondern dynamisch und hängt von dem Gusto der 
eingesetzten PolizistInnen ab. (…) Diese menschenrechtlich höchst 
fragwürdige Praxis wurde schon sehr lange durch 
Menschenrechtsorganisationen kritisiert. (...) Der spanische Staat 
muss bis zum 21. Dezember 2015 Stellung nehmen, ob die Abschiebepraxis 
in Melilla mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar 
ist. Geklagt haben zwei Flüchtlinge aus Mali und der Elfenbeinküste. 
Sie werfen dem spanischen Staat vor am 13. August 2014 von Melilla 
nach Marokko abgeschoben worden zu sein…"

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