Dienstag, 8. Dezember 2015

Demonstrationsrecht



a) Sachsens ganz eigenes Versammlungsrecht

"Mit einer abenteuerlich anmutenden Erklärung hat Sachsens 
Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf die Kritik an den mehrfach von 
der Polizei ignorierten rechten Versammlungen in Einsiedel und 
Laubegast reagiert. Seit mehreren Wochen kommt es im Chemnitzer 
Stadtteil  Einsiedel immer wieder zu Protesten von Bürgerinnen und 
Bürgern, die sich gegen die Unterbringung von bis zu 550 Asylsuchenden 
in einem ehemaligen Pionierferienlager zur Wehr setzen. Auch in dem zu 
Dresden gehörenden elbnahen Stadtteil Laubegast wird seit Ende Oktober 
fast im Wochenrhythmus ungestört protestiert. Der Hintergrund sind 
Pläne, in einem bislang als Hotel genutzten Gebäude ab Jahresende 
ebenfalls Asylsuchende unterzubringen. In beiden Fällen hatte die 
Staatsregierung aber auch die Stadtverwaltung auf Nachfrage einen 
Versammlungscharakter der Veranstaltungen zurückgewiesen und 
stattdessen lediglich von Ansammlungen gesprochen…" Beitrag von Paul 
bei addn.me vom 5. Dezember 2015
https://www.addn.me/nazis/sachsens-ganz-eigenes-versammlungsrecht/

Aus dem Text: "… In Abgrenzung zum Begriff der Ansammlung liegt eine 
Versammlung dann vor, wenn sich „mindestens zwei/drei Personen“ an 
einem Ort mit dem Ziel einer „Teilhabe an der öffentlichen 
Meinungsbildung“ zusammenfinden. Obwohl sowohl in Einsiedel, als auch 
in Laubegast genau diese für eine Versammlung charakteristischen 
Merkmale zutreffend waren, handelte es sich nach Auffassung von 
Sachsens Innenminister in beiden Fällen lediglich um Ansammlungen. 
Dabei ignoriert Ulbig die Tatsache, dass an beiden Orten im 
öffentlichen Raum nicht nur Transparente gezeigt und Reden mit einem 
thematischen Bezug gehalten wurden, sondern durch Demonstrationen und 
Blockaden teilweise auch der Verkehr zum Erliegen kam. Auch von einem 
zufälligen Zusammentreffen kann keine Rede sein, da zu jeder dieser 
Veranstaltungen im Vorfeld aufgerufen worden war…"

b) Teilnehmerin an 1.-Mai-Demo in Stuttgart verurteilt: Fahne soll 
gefährliches Werkzeug sein

Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte am Freitag, 4. Dezember, eine 
junge Frau wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu 
einer Geldstrafe in Höhe von 630 Euro und der Übernahme der 
Gerichtskosten. Sie soll auf einer Demonstration zwei Polizeibeamte 
geschlagen haben… Beitrag von Meide Wolt bei den Beobachter News vom 
6. Dezember 2015
http://www.beobachternews.de/2015/12/06/fahne-soll-gefaehrliches-werkzeug-sein/

Aus dem Text: "… Das Gericht folgte der Darstellung der 
Staatsanwaltschaft, nach der die Angeklagte in dieser Situation zwei 
Polizeibeamten mit einer Fahnenstange auf die Hände geschlagen haben 
soll. Dabei soll einer der Beamten eine Schwellung an der linken Hand 
erlitten haben. Das Attest über die Schwellung wurde jedoch erst drei 
Tage später vom Arzt ausgestellt. Vier Tage später sei die Schwellung 
dann schon wieder weg gewesen.  Ein weiterer Beamter trug nach eigenen 
Angaben Protektionshandschuhe und will nur deshalb keine Verletzungen 
davon getragen haben. Beide Beamte gaben an, den Schlag selbst nicht 
beobachtet, sondern nur im Anschluss die Angeklagte mit einer 
Fahnenstange gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertete die 
einige Zeit nach der Auseinandersetzung bei der Angeklagten 
beschlagnahmte Fahnenstange als „gefährliches Werkzeug“. Sie sei 
rechtlich einer Waffe gleichzusetzen. Die Staatsanwaltschaft 
beschuldigte die Angeklagte daher der „gefährlichen Körperverletzung“ 
und setzte ein Strafmaß von sechs Monaten Gefängnis auf zwei Jahre zur 
Bewährung an. Die Verteidigung stellte die Glaubwürdigkeit der beiden 
Beamten in Frage, da niemand die vorgeworfene Tat gesehen hat. Sie 
plädierte auf Freispruch. Urteil: Es muss wohl so gewesen sein…"

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