Dienstag, 8. Dezember 2015
Demonstrationsrecht
a) Sachsens ganz eigenes Versammlungsrecht
"Mit einer abenteuerlich anmutenden Erklärung hat Sachsens
Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf die Kritik an den mehrfach von
der Polizei ignorierten rechten Versammlungen in Einsiedel und
Laubegast reagiert. Seit mehreren Wochen kommt es im Chemnitzer
Stadtteil Einsiedel immer wieder zu Protesten von Bürgerinnen und
Bürgern, die sich gegen die Unterbringung von bis zu 550 Asylsuchenden
in einem ehemaligen Pionierferienlager zur Wehr setzen. Auch in dem zu
Dresden gehörenden elbnahen Stadtteil Laubegast wird seit Ende Oktober
fast im Wochenrhythmus ungestört protestiert. Der Hintergrund sind
Pläne, in einem bislang als Hotel genutzten Gebäude ab Jahresende
ebenfalls Asylsuchende unterzubringen. In beiden Fällen hatte die
Staatsregierung aber auch die Stadtverwaltung auf Nachfrage einen
Versammlungscharakter der Veranstaltungen zurückgewiesen und
stattdessen lediglich von Ansammlungen gesprochen…" Beitrag von Paul
bei addn.me vom 5. Dezember 2015
https://www.addn.me/nazis/sachsens-ganz-eigenes-versammlungsrecht/
Aus dem Text: "… In Abgrenzung zum Begriff der Ansammlung liegt eine
Versammlung dann vor, wenn sich „mindestens zwei/drei Personen“ an
einem Ort mit dem Ziel einer „Teilhabe an der öffentlichen
Meinungsbildung“ zusammenfinden. Obwohl sowohl in Einsiedel, als auch
in Laubegast genau diese für eine Versammlung charakteristischen
Merkmale zutreffend waren, handelte es sich nach Auffassung von
Sachsens Innenminister in beiden Fällen lediglich um Ansammlungen.
Dabei ignoriert Ulbig die Tatsache, dass an beiden Orten im
öffentlichen Raum nicht nur Transparente gezeigt und Reden mit einem
thematischen Bezug gehalten wurden, sondern durch Demonstrationen und
Blockaden teilweise auch der Verkehr zum Erliegen kam. Auch von einem
zufälligen Zusammentreffen kann keine Rede sein, da zu jeder dieser
Veranstaltungen im Vorfeld aufgerufen worden war…"
b) Teilnehmerin an 1.-Mai-Demo in Stuttgart verurteilt: Fahne soll
gefährliches Werkzeug sein
Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte am Freitag, 4. Dezember, eine
junge Frau wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu
einer Geldstrafe in Höhe von 630 Euro und der Übernahme der
Gerichtskosten. Sie soll auf einer Demonstration zwei Polizeibeamte
geschlagen haben… Beitrag von Meide Wolt bei den Beobachter News vom
6. Dezember 2015
http://www.beobachternews.de/2015/12/06/fahne-soll-gefaehrliches-werkzeug-sein/
Aus dem Text: "… Das Gericht folgte der Darstellung der
Staatsanwaltschaft, nach der die Angeklagte in dieser Situation zwei
Polizeibeamten mit einer Fahnenstange auf die Hände geschlagen haben
soll. Dabei soll einer der Beamten eine Schwellung an der linken Hand
erlitten haben. Das Attest über die Schwellung wurde jedoch erst drei
Tage später vom Arzt ausgestellt. Vier Tage später sei die Schwellung
dann schon wieder weg gewesen. Ein weiterer Beamter trug nach eigenen
Angaben Protektionshandschuhe und will nur deshalb keine Verletzungen
davon getragen haben. Beide Beamte gaben an, den Schlag selbst nicht
beobachtet, sondern nur im Anschluss die Angeklagte mit einer
Fahnenstange gesehen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wertete die
einige Zeit nach der Auseinandersetzung bei der Angeklagten
beschlagnahmte Fahnenstange als „gefährliches Werkzeug“. Sie sei
rechtlich einer Waffe gleichzusetzen. Die Staatsanwaltschaft
beschuldigte die Angeklagte daher der „gefährlichen Körperverletzung“
und setzte ein Strafmaß von sechs Monaten Gefängnis auf zwei Jahre zur
Bewährung an. Die Verteidigung stellte die Glaubwürdigkeit der beiden
Beamten in Frage, da niemand die vorgeworfene Tat gesehen hat. Sie
plädierte auf Freispruch. Urteil: Es muss wohl so gewesen sein…"
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