Freitag, 3. Mai 2013

Sofortige Zwangsräumungen auf Antrag, ohne Prozeß, bei Mietrückständen möglich

Seit dem 1. Mai sind mit dem neunen Mietrechtsänderungsgesetz die Grundlagen des Mieterschutzes Geschichte. Wenn Arbeits- und Sozialamt oder die Jobcenter, die Miete nicht pünktlich überweisen, dann darf einem der skrupellose Vermieter umgehend auf die Straße setzen. Bleiben Löhne aus, dann gilt für Arbeiter das Gleiche. Vermieter beantragen eine einstweilige Verfügung, und Richter beschließen willkürlich nach Aktenlage. Rechtsmittel nicht mehr zulässig! Beschwerden bitte an den EGfM in Straßburg, an das BverfG in Karlsruhe, oder an den Petitionsausschuß im Deutschen Bundestag in Berlin richten, weil die Würde des Menshen ausgehebelt wird. Es drohen Zelt- und Containerstädte.

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