Freitag, 31. Mai 2013

Schwerstbehinderte Menschen dürfen max. 2.600 Euro auf dem Konto haben - denn sie werden als Sozialhilfeempfänger eingestuft. Constantin möchte das ändern!

der 20-jährige Jura-Student Constantin Grosch aus Hameln wehrt sich dagegen, dass er niemals mehr als 2.600,- Euro auf dem Konto haben darf. Constantin hat Muskeldystrohpie. Das heißt, seine Muskeln werden immer schwächer. Während er als 11-jähriger noch auf dem Fußballplatz stehen konnte, ist er nun auf einen Rollstuhl angewiesen. Constantins Erkrankung wird nach deutschem Recht nicht als gesundheitliche Einschränkung, sondern als Sozialfall eingestuft. Behinderte Menschen wie er werden behandelt wie Hartz IV-Empfänger. Das bedeutet konkret: Wenn er eines Tages als Jurist arbeitet, wird er niemals auf einen Urlaub oder eine eigene Wohnung sparen können. Ein behindertengerechtes Auto (Kosten: ca. 80.000 EUR) kann er sich auf ehrliche Weise nie erarbeiten. Er kann das Geld dafür auch nicht erben oder geschenkt bekommen. Constantin Grosch kann und möchte ein selbstbestimmtes Leben führen und so weit wie möglich aus eigener Kraft bestreiten. Doch die derzeitige Regelung nimmt ihm und tausenden anderen Menschen in Deutschland dafür die Grundlage. Er hofft, dass sein Fall im Jahr der Inklusion und im Vorfeld des Bundestagswahlkampfs ein Anlass für Arbeitsministerin Ursula von der Leyen sein kann, diese Regelung in der Öffentlichkeit neu zu diskutieren - deswegen hat er diese Petition gestartet. https://www.change.org/de/Petitionen/recht-auf-sparen-und-gleiches-einkommen-auch-f%C3%BCr-menschen-mit-behinderungen-2600?utm_source=action_alert&utm_medium=email&utm_campaign=25470&alert_id=gfwrRxYzek_QDZtDtCwuE

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