28.07.20
Heute endete nach über vier Jahren der TKP/ML-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht mit drakonischen Strafen. Zehn Kommunist*innen waren angeklagt, aktive Mitglieder der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten zu sein.
Die höchste Strafe erhielt der als „Rädelsführer in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ angeklagte Müslüm Elma mit sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe.
Die anderen neun Aktivist*innen wurden zu Haftstrafen zwischen viereinhalb Jahren und zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Die Auslieferungshaft, die Deniz Pektaş, Sami Solmaz und Seyit Ali Uğur erlitten haben, werden zu hundert Prozent auf die Haftstrafe angerechnet. Die Angeklagten müssen außerdem die Kosten des Verfahrens und Auslagen tragen.
Angesichts der Höhe der Strafe ist nach wie vor bemerkenswert, dass die TKP/ML weder in der BRD noch in irgendeinem anderen Land außer der Türkei verboten ist oder auf einer der sogenannten „Terrorlisten“ steht. Zudem werden den Angeklagten keine konkreten strafbaren Handlungen angelastet.
Um die Verfolgung der Aktivist*innen überhaupt zu ermöglichen, musste das Justizministerium eine eigene Verfolgungsermächtigung ausstellen, die eine Kriminalisierung nach Paragraf 129b zulässt.
Die betroffenen Genoss*innen waren bereits im April 2015 im Rahmen einer internationalen Razzia verhaftet worden. Jahrelang saßen sie unter verschärften Bedingungen und teilweise in Isolationshaft in Untersuchungsgefängnissen. Der Hauptangeklagte Müslüm Elma ist damit bereits seit über fünf Jahren inhaftiert.
„Damit wird ein weiteres Mal negative Rechtsgeschichte geschrieben. Dieser gesamte Prozess und die Urteile sind Ausdruck einer politischen Gesinnungsjustiz, die sich für Nichts zu schade ist, wenn es darum geht, linke Aktivist*innen zu verfolgen und Ankaras Wünsche zu erfüllen.“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Den Verurteilten gilt unsere Solidarität. Wir fordern weiterhin ihre unverzügliche Freilassung.“
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