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- Arbeitsschutzkontrollgesetz
Bau auf, was du zerstörtest
Die Zahl der Handwerksbetriebe lag Ende 2018 bei rund 568 600. Bei einer jährlichen Kontrollquote von fünf Prozent, wäre jeder Handwerksbetrieb im Schnitt also alle 20 Jahre fällig - und das ist nur eine Branche. Wenn mit dem neuen Arbeitsschutzkontrollgesetz, dessen Entwurf die Bundesregierung am Mittwoch verabschiedete, bis 2026 eine solche Kontrollquote eingeführt wird, müssen die Unternehmen also wirklich heftig zittern, liegt sie doch bislang statistisch bei 25 Jahren. Aber Zynismus beiseite: Das Gesetz ist im Großen und Ganzen tatsächlich eine gute Sache und längst überfällig. Kernelement ist das Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in Schlachthöfen.
Wenn das Gesetz so aus Bundestag und Bundestag herauskommt, wie der Entwurf hineinging, könnte mit dem Verbot der prekären Beschäftigung die Zahl der Festangestellten in Schlachthöfen tatsächlich steigen. Das böte eine bessere Chance für gewerkschaftliche Organisierung. Bei Arbeiter*innen, die mit einem Werkvertrag von irgendeinem Subunternehmer beschäftigt werden, haben Gewerkschaften ebenso wenig eine Chance, sich für den Schutz der Werktätigen einzusetzen, wie Betriebsräte.
Die angekündigte Prüfquote von fünf Prozent ist in erster Linie eines: ein Offenbarungseid. Wenn Minister Heil sagt, dass in den letzten Jahren in vielen Bundesländern die Arbeitsschutzbehören »regelrecht kaputtgespart« wurden, zeigt das eine Prioritätensetzung, die mit Gesundheitsschutz und gerechter Entlohnung wenig zu tun hat. Bau auf, was du zuvor zerstörtest! Die Leitragenden sind Menschen, die ihre Arbeitskraft zu Markte tragen müssen, die Profite erwirtschaften - und dafür sorgen, dass die 40-Cent-Bratwürste in Massen ihren Weg auf die 500-Euro-Grills auf hiesigen Terrassen finden. Mahlzeit.
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