Donnerstag, 30. Juli 2020
EU-Geld für Spanien ist – im Gegensatz zu Ungarn etwa – an Bedingungen geknüpft: Keine Aufhebung der Arbeitsgesetzgebung von 2012
Der EU-Gipfel mag darauf verzichtet haben, den Rechtsregierungen in
Ungarn und Polen irgendwelche (demokratischen) Bedingungen zu stellen,
für die Hilfsgelder, die sie erhalten sollen. Dies gilt aber weder für
Italien (von dessen Regierung allgemein neoliberale Reformen gefordert
werden), noch für Spanien (von dessen Regierung noch zusätzlich
konkret gefordert wird, ihre – einst bekundete – Absicht aufzugeben,
die Gegenreform der Arbeitsgesetze von 2012 rückgängig zu machen). Und
wenn jetzt auch verschiedenste politische Kräfte in Spanien über die
finanziellen Zusagen jubeln, bleibt dieser Bedingungskatalog in der
EU-Tradition gegen alle papierenen Deklarationen einer „sozialen EU“.
In dem Beitrag „¿Acuerdo histórico? A cambio de los fondos europeos el
gobierno deberá renunciar a derogar la reforma laboral y aplicar
nuevos recortes en las pensiones públicas“ am 21. Juli 2020 bei
kaosenlared wird der Jubel in Spanien kontrastiert mit den konkreten
Bedingungen, die gestellt sind. Die "Flexibilität" genannten Angriffe
auf gewerkschaftliche Rechte in der Gegenreform von 2012 sollen nicht
nur bestehen bleiben, sondern weiter verfolgt werden – und die (in
ganz Spanien seit langer Zeit von einer wachsenden
Massenprotest-Bewegung kritisierte) Rentenreform fortgesetzt werden.
Siehe dazu auch einen weiteren aktuellen Beitrag über
gewerkschaftlichen Jubel – zumindest bei 2 Verbänden...
https://www.labournet.de/?p=175852
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