Ohne Zwang – ein Konzept für eine ausschließlich unterstützende Psychiatrie
ist der Titel eines ausgezeichneten Textes von Martin Zinkler (Chefarzt der Psychiatrie Heidenheim) und Sebastian von Peter veröffentlicht in Recht & Psychiatrie 4/2019 https://psychiatrie-verlag.de/product/recht-psychiatrie-4-2019, wie das Ende der Zwangspsychiatrie der Anfang eines mit den UN-Menschenrechten konformen Unterstützungssystem würde.Zitate daraus (fett von uns hinzugefügt):
"Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und weitere Organe der Vereinten Nationen fordern aufgrund des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ein absolutes Verbot von Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie."...Dieser Text ist hier kostenlos und vollständig in Englisch herunterzuladen: https://www.mdpi.com/2075-471X/8/3/19
"Eine wirklich gemeinsame und lösungsoffene Suche kann jedoch nur gelingen, wenn eine Intervention gegen den Willen der betreffenden Person unmöglich ist, d.h., wenn die Psychiatrie prinzipiell nicht dazu in der Lage ist, Zwang und Gewalt einzusetzen."...
"Das Verhältnis zwischen den psychosozialen Diensten und der Person wird jedenfalls nicht von einem Richter, einem rechtlichen Betreuer oder einer Behörde bestimmt, sondern – wie bei allen anderen gesundheitlichen und sozialen Leistungen auch – zwischen der Person und den Diensten vereinbart."...
[Entlassungswunsch] "Im neuen System beginnt in dieser Situation ein Dialog mit dem Patienten, in dem die Gründe für den Wunsch nach Entlassung, durch die Entlassung entstehende Probleme und mögliche Hilfsangebote nach der Entlassung zur Sprache kommen."...
"Entscheidend sind Wille und Präferenzen der betreffenden Person. Das vermeintliche »Wohl«, also das, was die Ärzte, Krankenschwestern oder rechtliche Betreuer für das Wohl der betreffenden Person halten, ist nicht ausschlaggebend (United Nations 2014). Auch ein »Wohl«, das aus der staatlichen Fürsorgepflicht abgeleitet wird, kann nur das vom Betroffenen selbst bestimmte Wohl sein."...
[Forensik, § 63] "Bei der Entscheidung über Untersuchungshaft oder bei der Länge des Strafmaßes gilt wieder das Diskriminierungsverbot: Keinesfalls darf der Person durch die Diagnose einer psychischen Störung ein Nachteil entstehen. Die Zeit in Untersuchungshaft bzw. in Strafhaft darf nicht länger sein, bzw. auch die Einschränkungen in Haft nicht härter, als für Personen ohne psychiatrische Diagnose, denen ein vergleichsweise schweres Delikt vorgeworfen wird oder die wegen eines ähnlich schweren Delikts verurteilt wurden.
Die bisherigen Vorschriften für eine strafrechtliche Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik müssen dafür so verändert werden, dass eine Klinikunterbringung
1. nur noch infrage kommt, wenn sie dem Willen und den Präferenzen der Person entspricht, und
2. nicht länger dauert als der Freiheitsentzug in Haft, wenn keine psychische Störung vorläge."...
"Keinesfalls darf aus der Feststellung einer psychiatrischen Diagnose eine Benachteiligung hinsichtlich eines Freiheitsentzugs oder ein besonderer Freiheitsentzug (unfreiwillige Unterbringung in einer Klinik) hergeleitet werden. Die Feststellung bzw. Behauptung von Einwilligungsunfähigkeit hinsichtlich Behandlung oder Unterstützung kann nicht mehr zur Rechtfertigung von Eingriffen in die Freiheitsrechte herangezogen werden. Rechtliche Sanktionen hingegen erfolgen diskriminierungsfrei auf der Basis der für alle geltenden Rechte."...
"Im Verhältnis zwischen den Helfern bei den Diensten und den Personen, die diese in Anspruch nehmen, wächst Vertrauen: »Sie können sich darauf verlassen, dass wir nichts unternehmen, was Ihrem Willen und Ihren Präferenzen widerspricht.« Im Binnenverhältnis zwischen Ordnungsbehörden, Justiz und betreffenden Personen sind die Gesundheits- und Sozialdienste eindeutig und unmissverständlich den Wünschen und Präferenzen ihrer Patienten verpflichtet: Dies betrifft sowohl die Art der Unterstützung als auch die Vertraulichkeit über psychosoziale Belange. Die Weitergabe von Informationen über Beratung, Unterstützung und Behandlung unterliegt allein dem Willen der betreffenden Personen."...
Er beweist, dass eine gewaltfreie Psychiatrie menschenrechtskonform sein kann. Da sie aber offenbar nur in Heidenheim gewaltfrei praktiziert wird, kann nur damit erklärt werden, dass die TäterInnen der Zwangspsychiatrie ihre Macht und Gewalt ausüben wollen, sie deswegen sadistisch genannt werden müssen: Psychiater - staatlich geschützte Verbrecher! (Siehe auch hier)
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Vollständige Liste der psychiatrischen Elektro-Schock-Kliniken wird von der DGPPN verheimlicht!
Die DGPPN hat am 30.8.2019 eine Liste von Elektro-Schock-Kliniken veröffentlicht: https://tinyurl.com/yyhcu9gg oder:https://www.dgppn.de/_Resources/Persistent/efe3d9355b4eee927604c0f77c1043613a8c4584/EKT%20Kliniken_2019-08-30.pdf
Mit dieser Veröffentlichung ist bewiesen, dass die Schutzbehauptung, Elektroschock (verniedlicht als "EKT") würde gar nicht mehr praktiziert, ein verlogenes Märchen ist. Im Gegenteil, flächig wird psychiatrischer Elektroschock ("Einer flog übers Kuckucksnest") also nahezu überall praktiziert! RA Dr. Schneider-Addae-Mensah hat wegen Werbung für erzwungenes psychiatrisches Elektroschocken Strafanzeigen wegen Volksverhetzung bei zwei Staatsanwaltschaften erstattet, siehe: https://www.zwangspsychiatrie.de/2018/09/anzeige-von-elektroschock-folter-propaganda-als-volksverhetzung/
In ihrer Liste vermerkt die DGPPN, dass es 150 sog. "EKT Zentren" gäbe, sie aber nur gut die Hälfte veröffentliche. Die-BPE hat am 26.9. daraufhin die Vorstandsmitglieder und die Geschäftsstelle der DGPPN zu einer Veröffentlichung der vollständigen Liste aufgefordert. Trotz Erinnerung am 16.10. hat sie das unterlassen, deshalb veröffentlicht die-BPE diese Aufforderung hier: https://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67UN/wp-content/uploads/2019/10/Elektroschocker_veröffentlichen.pdf
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Das freut uns: die Zwangspsychiatrie wird kaputt-gespart!
Unsere Kampagne: "Kein Cent für die Zwangspsychiatrie - Dreht ihr den Geldhahn zu!" hat Erfolg gehabt. Am 19.9.2019 unterstützten wir deshalb den sog. "Gemeinsamen Bundesausschuss" (G-BA) mit unserem Flugblatt als demonstrativen Willkommensgruß. Wir konnten ca 90 Flugblätter an beinahe alle Teilnehmer und Besucherinnen verteilen. Durch Mindeststandards werden durch den Beschluss des G-BA die Personal-Anforderungen an die Kliniken höher geschraubt werden, die sie dann immer weniger erfüllen könnten; so schrieb die Psychiatrie-Zeitung Eppendorfer unter dem Titel - Kliniken droht Personalkollaps:63 Prozent der stationären Psychiatrien haben Probleme, offene Arztstellen zu besetzen,„Drei von vier Psychiatrien in Deutschland sind deswegen nicht ausreichend investitionsfähig“, so der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß. Er sprach von einem „besorgniserregenden Ausmaß“, den der Fachkräftemangel in der Psychiatrie angenommen habe :-)
https://eppendorfer.de/wp-content/uploads/2018/07/eppendorfer_4-18.pdf
Also tut´s denen offensichtlich weh, wenn wir uns mit der G-BA solidarisieren. Verdi im Verbund mit den psychiatrischen Organisationen heulten auf und versuchen sogar zu erpressen: "Wir machen Verwahrpsychiatrie, sperren mehr Leute ein." Das ist pure Nötigung, bzw. Erpressung, wenn es nicht sogar Geiselnahme zu nennen ist.
Der Eppendorfer schreibt daraufhin, wie geschockt man über den Beschluss sei, unsere Unterstützung also ins Schwarze getroffen hat: https://eppendorfer.de/der-g-ba-schock-wie-reagiert-jens-spahn/
Auf eine irreführende Presseerklärung der Deutschen Krankenhausgesellschaft hin, gab es eine Reaktion des G-BA, der dem Angriff mit einer Kontra-Presseerklärungen entgegengetreten ist - sehr lobenswert, Zitat aus: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/815/
"Deshalb hat diese [stationsbezogene] Dokumentation überhaupt nichts mit „Kontrollwut“ oder der Verhinderung von modernen Versorgungsangeboten zu tun, sondern ist schlicht und ergreifend dem Patientenschutz geschuldet. Ich finde es sehr bedauerlich, dass dies zum einen von der DKG nicht akzeptiert wird und zum anderen in der erwähnten Presseerklärung so undifferenziert dargestellt wird."Inzwischen ist der Beschluss des G-BA hier veröffentlicht: https://www.g-ba.de/downloads/39-261-4005/2019-09-19_PPP-RL_Erstfassung.pdf und wird ohne weiteren Einspruch des Gesundheitsminister verbindlich :-)
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
Informieren Sie sich: http://www.patverfue.de
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