Presseerklärung der Kampagnengruppe „Freiheit für Yildiz – defend feminism“ zum fünften Verhandlungstag (15.11.2019) im Strafverfahren gegen die kurdische Feministin Yildiz Aktaş
Den Auftakt des heutigen Prozesstages bildete die altbekannte Forderung des vorsitzenden Richters, dass sich alle Personen im Saal erheben mögen, um ihm den entsprechenden Respekt zu zollen, welche von den diensthabenden Justizbeamt*innen vehement bis zu ihrer Realisierung widerholt wurde.
Den Auftakt des heutigen Prozesstages bildete die altbekannte Forderung des vorsitzenden Richters, dass sich alle Personen im Saal erheben mögen, um ihm den entsprechenden Respekt zu zollen, welche von den diensthabenden Justizbeamt*innen vehement bis zu ihrer Realisierung widerholt wurde.
Zollen wir also den Richter*innen und der unsere Grundrechte verteidigenden Justiz vollen Respekt. Ganz anders, als es umgekehrt die deutsche Justiz und ihre ausführenden Institutionen gegenüber der Angeklagten Yildiz Aktas tun.
Nach einer kurzen Verlesung eines nicht kontextualisierten Statements zu Protesten nach Angriffen auf einen kurdischen Märtyrerfriedhof als Beweisaufnahme, wurden der Haftbefehl gegen Yildiz, sowie das Anhörungsprotokoll ihrer ersten Vorführung vor Gericht, direkt nach der Verhaftung in Esslingen, auf Anweisung des Senats auszugsweise vorgelesen. Dann folgte, nach einer kurzen Unterbrechung, der Hauptteil der heutigen Verhandlung, während dem wir Zeug*innen der Totalität von Observation werden durften.
Es wurde der Zeuge Herr S. vernommen, Polizeibeamter, unter anderem in leitender Funktion des Observationsteams, das Yildiz zwei mal drei Monate lang in dem Ermittlungszeitraum von 2013 bis 2015 über mehrere Stunden täglich observierte. Auch ihre Telekommunikation, flüchtige Kontakte und Freund*innen wurden dabei überwacht und teilweise identifiziert. Seltsam, wieviele Ressourcen das LKA Berlin in diesem Fall scheinbar aufbringen konnte, wo es doch in anderen Fällen, bspw. bei der Aufklärung von Naziterror in Neukölln, so gar nichts auf die Reihe kriegt. Die Ausführungen des LKA-Zeugen brachten inhaltlich keine nennenswerten Erkenntnisse, Yildiz wurde angeblich beobachtet, wie sie von einer Adresse zur anderen fuhr, mal mit PKW, mal mit dem öffentlichen Nahverkehr, wie sie Veranstaltungen besuchte, einkaufte, wie sie ein Transparent von einer Kundgebung zu einer Privatadresse brachte und wie sie einen kurdischen Kulturverein besuchte.
Aufschlussreich für uns war nur, wie es dem Zeugen, ebenso wie dem Richter, schier unmöglich schien, ein passendes Wort für ‘kurdisches Kulturzentrum’ oder ‘traditionelle kurdische Kleidung und Musikinstrumente’ zu finden und sie sich stattdessen in dem kolonialistisch anmutenden Begriff ‘Folklore’ verfingen und “irgendein[en] türkisch-kurdische[n] Verein” gleich mit der PKK in Verbindung brachten, ohne diesen Zusammenhang auch nur im Ansatz zu erläutern.
Weiterhin war erhellend und gleichzeitig erschreckend, wie weitgreifend in die Persönlichkeitsrechte von Yildiz eingegriffen wurde. Einerseits scheuten die Richter*innen heute im Gerichtssaal nicht davor zurück, intime Details über ihre Person laut zu verlesen, in vollem Wissen, dass diese eigentlich von den Persönlichkeitsrechten geschützt sein sollten und nicht der breiten Öffentlichkeit ohne Zustimmung von Yildiz zugänglich gemacht werden sollten.
Außerdem wurde sie so total überwacht, dass der Zeuge immer wieder davon gesprochen hat, dass sein Team und er Yildiz zu verschiedensten Orten “gebracht” haben, als seien sie enge Gefährt*innen. Dass diese Überwachung in Yildiz tiefe Spuren und traumatische Erfahrungen hinterlassen hat, spielt in der heutigen Verhandlung keine Rolle.
Der Zeuge S. erzählt, wie er mit seinem Team ein Kontakt- und Bewegungsbild von Yildiz zu erstellen suchte. Er beschreibt, wie sie sie an verschiedenen Orten beobachtet, und von einem zum nächsten begleitet haben, Fotos von ihr gemacht haben, die Personen recherchiert haben, mit denen sie häufiger Kontakt hatte und dies alles besprochen und notiert haben. Als Grundlage für ihre Observation bekamen sie Informationen vom Landeskriminalamt (LKA), welches für eine umfassende Telefonüberwachung zuständig war. Erst, wenn Yildiz am Abend nicht mehr aus einer Privatwohnung herauskam wurde die Überwachung abgebrochen, um möglicherweise am nächsten Tag, nach Hinweisen des LKA, wieder aufgenommen zu werden.
Wir finden das widerlich! Wir sind erschrocken und wütend darüber, dass und in welchem Maß der deutsche Staat die Persönlichkeits- und Grundrechte einer Person mit Füßen tritt, die er als kriminell verdächtigt! Wir fordern, dass die generalisierte Kriminalisierung von Kurd*innen durch deutsche Behörden sofort ein Ende hat! Wir fordern, dass auch in Gerichten orientalistische und rassistische Aussagen und Annahmen keinen Platz haben! Wir fordern, dass die Verfolgung von Yildiz Aktas sofort beendet wird!
Kommt zum nächsten Prozesstermin am 29.11.19, angesetzt auf 9.00 bis 12.00 Uhr, wieder im Kammergericht Schöneberg. Diesmal soll Yildiz wirklich den zweiten Teil ihrer Erklärung verlesen können.
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