Mitgefühl für Erwerbslose scheint in allen Sprachen ein Fremdwort zu sein. Hartz IV Empfänger haben hierzulande häufig mit schroffen oder gar verächtlichen Jobcenter-Mitarbeitern zu kämpfen, doch in Wales forderte die mangelnde Menschlichkeit im Umgang mit Erwerbslosen Mitte November ein Todesopfer.
Für arbeitsfähig erklärt
Der 65-Jährige David Bevan befand sich im Wartezimmer des Jobcenters im walisischen LLanelli, als er in einem Stuhl zusammensackte. Mitarbeiter des Jobcenters versuchten den Mann zunächst zu wecken, bevor ihnen klar wurde, dass hier ein schwerwiegendes Problem vorliegt. Ersthelfer versuchten Bevan zu reanimieren und riefen einen Krankenwagen. Die Sanitäter konnten den Mann jedoch nur noch für tot erklären. Besonders alarmierend: Zeugenaussagen zufolge wurde er vor Kurzem erst für „fit for work“, für arbeitsfähig erklärt, berichtet die britische Zeitung Metro.
Verstorbene wollte Arbeitslosengeld beantragen
Bevan hatte in der Behörde einen Termin vereinbart, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Trotz seiner schweren Diabeteserkrankung wurde er vom Jobcenter als arbeitsfähig eingestuft. Eine Augenzeugin, die sich an dem folgenschweren Tag vor Ort befand, kann die Entscheidung des Jobcenters nicht nachempfinden: „Es war ganz offensichtlich, dass der Mann krank war“. Weitere Zeugen beschrieben die Situation als „schrecklich“ und sind sich einig, dass ein solcher Vorfall „nie hätte passieren dürfen“. Ein Gerichtsmediziner soll nun die genaue Todesursache feststellen.
Deutsche Jobcenter lassen Gesundheitszustand außer Acht
Auch in Deutschland finden sich Fälle, in denen das Jobcenter den schlechten gesundheitlichen Zustand von Hartz IV Empfängern nicht in ihren Entscheidungen berücksichtigt. Unlängst erregte der Fall des Maxim B. mediale Aufmerksamkeit. Der 42-Jährige wurde trotz seiner schweren Herzerkrankung vollständig sanktioniert. Das Jobcenter ignorierte dabei nicht nur die Krankheit des Erwerbslosen, sondern ebenfalls das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Sanktionen.
Titelbild: Photographee.eu/ shutterstock.com
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