Zu gerne wird von den Gegnern des Mietendeckels dessen Verfassungsmäßigkeit angezweifelt. In der Debatte gilt dann allerdings wie immer: zwei Juristen, drei Meinungen. Am Ende werden die Verfassungsgerichte bewerten, ob der Mietendeckel der Verfassung entspricht oder eben nicht. Eine schnelle Klärung dieser Frage wäre deshalb für alle Beteiligten von großer Wichtigkeit. Insofern kann man sich nur ein schnellstmögliches Urteil dazu wünschen.
Bis dahin erübrigen sich aber auch alle Was-wäre-wenn-Diskussionen. Natürlich wird der Senat zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich einen Plan B diskutieren. Das würde so aussehen, als wenn die Regierung von ihrem Vorhaben nicht 100-prozentig überzeugt wäre.
Fakt ist, und das gerät inzwischen viel zu häufig aus der Debatte, dass die Angebotsmieten in Berlin in den vergangenen Jahren quasi explodiert sind. Auch im Bestand sind sie gestiegen. Durch alle Maßnahmen der vergangenen Jahre - Mietpreisbremse, Zweckentfremdungsverbot und Neubau - wurde diese Entwicklung nicht gestoppt. Zu handeln war deshalb das Gebot der Stunde. Denn was nützen den Mieterinnen und Mietern die schönsten Sonntagsreden vom Neubau, wenn die Immobilienfirmen gar nicht bauen, sondern lieber mit den Grundstücken spekulieren. Es musste was passieren.
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