– Kommentar –
Nach einer 7-monatigen Wartezeit wurde
letzten Monat plötzlich das Urteil über den Rapid-Kessel vom 16.
Dezember 2018 bekanntgegeben. Das Gericht hat den Polizeieinsatz
tatsächlich für teilweise rechtswidrig erklärt. Das ist gut, aber
trotzdem ist die Lage ernst. Die Begründung dieses Rechtsspruches ist
nämlich alles Andere als Kritik an der Polizei und besteht hauptsächlich
darin, dass die Fans nur ein wenig zu lange eingekesselt wurden.
Zur Erinnerung: am 16. Dezember waren
1338 Rapid-Fans von der Polizei für bis zu 7 Stunden eingekesselt
worden. Der Fanzug sollte vom Reumannplatz über die Laaer-Berg-Straße
zur Generali-Arena ziehen. Das man diese Route im Corteo marschiert ist
beim Wiener Derby so Tradition, und es gibt sowohl von Seiten der Fans,
als auch von der Polizei sehr viel Erfahrungen mit diesem Weg. Trotzdem
eskalierte die Situation, und die Polizei kesselte die Fan-Menge auf der
Laaer-Berg-Brücke über die A23 ein. Die Fans wurden 7 Stunden lang bis
teilweise 22 Uhr im Kessel festgehalten. Die Begründung der Polizei war,
dass die Identitätsfeststellung eben so lange gedauert habe.
Im Kessel befanden sich Schwangere, eine
Dreizehnjährige und Menschen die unter Unterkühlung, Schmerzen, Kollaps,
Unterzuckerung, Panikattacken und akuten psychischen
Belastungsreaktionen litten. Selbst einer Nierenkranken im Kessel war es
nicht möglich auf die Toilette zu gehen. Rettungswägen und solidarische
Unterstützer wurden von der Polizei nicht durchgelassen.
Der Einsatz brachte an neuer Qualität vor allem seine Größe und seine lange Dauer mit, wie auch die Rechtshilfe Rapid schrieb: „Ein derart langer Freiheitsentzug einer derart großen Menschenmenge ist einzigartig“
Die Darstellung der Polizei gab von Anfang an den Fans die gesamte Schuld für den Einsatz.
Sie wären „hochaggressiv“ gewesen.
Einsatzleiter Wolfgang Czapek erklärte: „es herrschten
bürgerkriegsähnliche Zustände mit denen wir im Vorhinein nicht gerechnet
haben“. Das ist eine Lüge, selbst ein „szenekundigerBeamter“
widersprach dieser Darstellung.Aber auch im Urteil gab es keinen Zweifel
daran, dass der Einsatz grundsätzlich nötig war, da die Fans die
Polizei „provoziert“ hätten. Von Fanseite bemerkte man jedoch, dass das
Polizeiaufgebot an dem Tag auffällig stark war, und schon beim
Sicherheitsgespräch davor wären „noch nie so viele Exekutivbeamten“
gewesen.
Dass die Polizei den Fanzug über die
Laaer-Berg-Brücke geleitet hat, ist an sich schon mehr als fragwürdig.
„Die Polizei hat jahrelange Erfahrung mit dieser Problemstelle und
trotzdem gab sie diese Route vor.“, so die Rechtshilfe Rapid. Nicht nur,
dass man normalerweise einen anderen Übergang nimmt, die Autobahnsperre
wird sonst auch planmäßig im Vorhinein verhängt.
Des Weiteren wurden im Gerichtsverfahren
wesentliche Aktenteile der Polizei von Beginn an nicht vorgelegt, die
Funkprotokolle des Polizeieinsatzes wurden wegen „Kapazitätsproblemen“
nach der „regulären“ Frist von drei Monaten gelöscht. Das kann kein
Zufall gewesen sein, denn die ersten Beschwerde ist zu diesem Zeitpunkt
schon längst vor Gericht eingelegt worden. Das einzige Beweismittel von
dem Abend, die Polizeivideos, enden mit dem Anbruch der Dunkelheit,
während teilweise Fans bis 22 Uhr eingekesselt waren.
Das alles und noch mehr erweckt den
Eindruck, dass der Einsatz nicht zufällig zustande gekommen wäre,
sondern im Vorhinein geplant worden ist. Deshalb ist dieses Urteil, das
so tut als wäre der Einsatz von den Fans provoziert und deshalb
notwendig gewesen, auch so verlogen und repressiv. Die Tortur, die viele
Fans im Kessel durchmachen mussten, sei ein notwendiges Übel und wäre
auch nicht so unterschiedlich zum Stadion, dort wären die Fans der Kälte
auch ausgesetzt gewesen, wenn auch unter „angenehmeren Bedingungen“.
Vielleicht sieht der Herr Verwaltungsrichter Wolfgang Helm diesen
Unterschied auch wirklich nicht wenn er von der VIP-Lounge aus auf in
die Kurve schaut.
Auch Praktiken wie die
Identitätskontrollen wären laut dem Urteil grundsätzlich rechtskonform
und der geringste Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, da andere
Maßnahmen bereits „Massive Gewaltanwendung“ vorausgesetzt hätten. Da
kann man sich nur auf das freuen, was noch kommt. Das Urteil ist
natürlich weniger aggressiv als möglich gewesen wäre. Die breite
Solidarität mit den eingekesselten Fans, die vor allem von großen Teilen
der Bevölkerung, aber auch von demokratisch gesinnten Intellektuellen
und Anwälten, erreichte diesen Kompromiss der zugunsten der Rapid Fans
ausging. Das sieht man auch beim Prozess gegen einen Rapid-Fan der einen
Schneeball auf Polizisten geworfen hat, denn der Fan wurde nicht
verurteilt. Das ist aber nicht der letzte Prozess in diesem Fall und
noch wichtiger: es wird nicht der letzte Fall dieser Art gewesen sein.
Denn mit diesem Einsatz haben sie noch
Eins drauf gesetzt. Er war größer als gewöhnlich und hat auch länger
gedauert. Das passiert nicht wegen kleinlichen Rachegelüsten der Polizei
gegen die Fans, das ist die schrittweise voranschreitende Aushöhlung
demokratischer Rechte in Österreich und die Durchsetzung von
antidemokratischen Praktiken in großem Maßstab.
Deshalb müssen alle demokratisch,
antifaschistisch und revolutionär gesinnten Kräfte in Österreich die
ungerechte Repression gegen Fußballfans scharf verurteilen. Mit der
Normalisierung der Angriffe gegen Fußballfans legitimieren sie die
Repression gegen alle die sich gegen Ausbeutung und Unterdrückung wehren
wollen.
Roland H.
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